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 |  |  |  |  | Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen |  |
für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten
für Veranstaltungen im SIGNAL IDUNA PARK
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d. h. Einzel- und/oder Dauerkarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“), für Veranstaltungen im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA genutzten SIGNAL IDUNA PARK. Ticketbestellungen über das Internet unterliegen zudem gesonderten Bestimmungen.
2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters, die Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Angebote des Veranstalters sind freibleibend, Bestellungen des Erwerbers verbindlich.
- Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Tickets abgegeben. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA behält sich als Veranstalter vor, diese Ticketzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Vereinsmitgliedern, Fanclubs, Schwerbehinderten, Jugendlichen unter 14 Jahren und/oder Rentnern über dem 65. Lebensjahr zu gewähren. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
- Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, Überweisung, Lastschrift, Scheck, EC-/Kreditkarte, ausgeführt. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Veranstalter behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Bei Rückruf der Lastschrift oder bei nicht erfolgter Gutschrift des Schecks ist der Veranstalter nicht an die Bestellung gebunden.
3. Kein Widerrufsrecht
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs (2) BGB anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
4. Versand und Reklamationen
- Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers, es sei denn, dem Veranstalter oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Auswahl des Transportunternehmens liegt im freien Ermessen des Veranstalters.
- Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Erwerb oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Platznummer, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen drei Werktagen, nach Erwerb oder Zugangs des und/oder der Tickets schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 Abs. (4) genannten Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung des und/oder der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus.
5. Rücknahme und Erstattung
- Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
- Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei welcher das und/oder die Tickets erworben wurde(n). Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises.
- Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
6. Veräußerung und Weitergabe von Tickets
- Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des SIGNAL IDUNA PARK, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des Veranstalters und der Stadionsicherheit, die Veräußerung und Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
- Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
- das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, zu veräußern; der Aufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten ist unzulässig;
- das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
- das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
- das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
- Bei jeder Weitergabe eines Tickets muss der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB hinweisen. Auf Verlangen des Veranstalters ist der Erwerber im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name und Anschrift des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
- Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem Inhaber des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
- Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Stadionverbot aussprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal EUR 2.500 zu fordern. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Weitere zivil- und strafrechtliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7. Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK und Recht am eigenen Bild
- Der Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK unterliegt diesen ATGB und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie BVB Stadion GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
- Das Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Bei Beendigung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis und/oder einer Bescheinigung, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss stehen.
- Der Aufenthalt im und am SIGNAL IDUNA PARK erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Das Betreten des Spielfeldes sowie Be- und Übersteigen von Absperrungen ist strengstens untersagt. Im gesamten Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) des SIGNAL IDUNA PARK ist ein Zutritt in gegnerischer Fankleidung und in ausschließlich vom Gastklub genutzten Bereichen (Nord, N/O) ist ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt.
- Die Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des SIGNAL IDUNA PARK, Verstöße gegen diese ATGB und/oder der Stadionordnung können unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein Stadionverbot nach sich ziehen. Das Nähere regelt die Stadionordnung.
- Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonderes ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung des Veranstalters erlaubt, sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht ins Stadion mitgebracht werden.
- Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln etc. ist untersagt.
- Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
8. Sanktionen
- Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere gemäß deren Ziffer 6 Abs. (5) – und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
9. Haftung
- Der Veranstalter haftet für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken. Im Übrigen gelten nachstehende Haftungsbestimmungen.
- Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.
10. Datenschutz
- Sämtliche vom Erwerber oder Inhaber eines Tickets übermittelten personenbezogen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen genutzt. Hierbei werden Daten, wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und/oder Bankverbindung etc. im automatisierten Verfahren zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung und -abwicklung erhoben, genutzt sowie be- und verarbeitet.
- Die Daten können Dritten übermittelt werden, soweit dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Bei Verhängung eines bundesweiten Stadionverbotes werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des Stadionverbotes zur Durchsetzung dieses Verbotes an den DFB übermittelt, der die Daten an die Verantwortlichen der örtlichen Stadien weiterleitet. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist berechtigt, die Daten auch für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen. Der Erwerber bzw. Inhaber können dieser Nutzung ihrer Daten – mit Ausnahme der Fälle eines Stadionverbots – ohne Angabe von Gründen formlos widersprechen.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für die Lieferung, Leistung und Zahlung ist Dortmund.
- Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Erwerbers bzw. Inhabers geltend zu machen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund.
- Bestellungen, ein Widerruf der Datenverwendung und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA gerichtet werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund (Tel.: 01805 / 30 9000 [0,14 €/min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute]).
- Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Stand: Mai 2009
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|  |  |  |   |  |  | | Vorbericht Wolfsburg | | Der ausführliche Vorbericht zum Heimspiel am kommenden Samstag gegen den VfL Wolfsburg. zum Video |
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|  |  |  | | PK Wolfsburg | | Die Pressekonferenz zum kommenden Bundesliga-Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg. zum Video |
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|  |  |  | | Interview Subotic | | Direkt nach dem Spiel stand BVB-Innenverteidiger Neven Subotic zum Interview zur Verfügung. zum Video |
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|  |  |  | | Trainerstimmen | | Die beiden Cheftrainer Jürgen Klopp und Christian Gross nach dem Spiel in der Mercedes-Benz-Arena. zum Video |
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