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 |  |  |  |  | Teilnahmebedingungen der BVB Fußballschule |  |
Mit dem Abschluss der Anmeldung wird allen aufgeführten
Teilnahmebedingungen zugestimmt!
Für Fragen zu den
Teilnahmebedingungen erreichen Sie uns per Mail an
info@bvbfussballschule.de
oder telefonisch unter +49 231 9020-3821.
1. Leistungen des BVB:
Die Leistungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA richten sich
nach dem gebuchten Leistungspaket. Die einzelnen Leistungen sind
unter dem Menüpunkt "Termine und Preise" abrufbar.
2. Buchung, Bezahlung und Gutscheine:
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket.
Buchungen können nur durch den Erziehungsberechtigten des
teilnehmenden Kindes vorgenommen werden. Nach erfolgter Abgabe der
Daten erhält der Besteller eine Bestätigungsmail mit der
Aufforderung zur Überweisung der Teilnehmergebühr auf ein
angegebenes Konto innerhalb einer angegebenen Frist; nach
erfolgreichen Zahlungseingang erhält der Besteller per E-Mail eine
Teilnahmebestätigung und - ggf. im weiteren zeitlichen Nachgang -
kursbegleitende Unterlagen. Die für Kursangebote der Fußballschule
erwerbbaren Gutscheine haben eine Gültigkeit von 24 Monaten und sind
kursbezogen. Die Gutscheine haben einen Wert von 99,- EUR (brutto)
und sind für alle Kurse der Fußballschule einlösbar. Pro Kurs kann
maximal ein Gutschein eingelöst werden. Differenzbeträge zu
höherpreisigen Kursangeboten sind von den Erziehungsberechtigten auf
ein von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA benanntes Konto
innerhalb der genannten Frist zu überweisen. Gutscheine sind bis zu
vier Wochen vor Kursbeginn einzulösen und können nur eingelöst
werden, solange freie Kursplätze verfügbar sind. Gutscheine können
ausschließlich unter bvb.de/fussballschule von den
Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes im Rahmen der
Bestellung eines Kurses eingelöst werden. Eine Auszahlung des
Gutscheins ist nicht möglich.
3. Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme:
Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Lehrgang bis zum
Lehrgangsbeginn schriftlich und unter Angabe eines wichtigen Grundes
kündigen. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde,
ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der
Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5
Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Wird der Lehrgang
seitens des Teilnehmers mindestens drei Wochen vor Beginn des Camps
gekündigt, werden 25 % Stornogebühr erhoben. Bei einer Kündigung in
den letzten drei Wochen bzw. am Tag des Lehrgangsbeginns beträgt die
Stornogebühr 35 %. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum
Lehrgangsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der
Teilnahmegebühr.
Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des
Lehrgangs oder Ausschluss vom Lehrgang wird die Teilnahmegebühr
nicht anteilig erstattet.
Der BVB kann die Vereinbarung kündigen oder seine Leistung
verweigern, wenn die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht entrichtet
wurde. Im Falle der Kündigung besteht Anspruch auf die oben
geregelte Stornogebühr in Höhe von 35%.
4. Pflichten des Teilnehmers:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge
zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die
Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang
erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet,
den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. Der
Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und
haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich
gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Insbesondere teilt er dem BVB die Pflicht des Teilnehmers zur
Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des
Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum
Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus
verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des
Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit
einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern der
Fußballschule versorgt wird.
5. Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten:
Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass
während des Lehrgangs vom Teilnehmer getätigte Bild- und/oder
Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von
Werbe- und anderen PR-Maßnahmen des BVB veröffentlicht werden
dürfen. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf
den Internetseiten des BVB sowie das Einstellen von
Lehrgangs-Videos. Darüber hinaus erklären sich der Teilnehmer sowie
dessen Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass die
Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden
und an die anderen Teilnehmer in begründeten Fällen übermittelt
werden dürfen.
6. Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt:
Der BVB ist berechtigt, einzelne oder mehre Veranstaltungen des
jeweiligen Lehrgangprogramms der Fußballschule oder Teile davon bei
Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden
Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer
und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder
abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der
Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass
der BVB die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt
(insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist der BVB
für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich
befreit. Ist dem BVB die Erbringung seiner Leistungen länger als
einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Haftung:
Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Teilnehmers, die
ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers der Fußballschule
erfolgen, wird vom BVB nicht übernommen. Der BVB übernimmt ebenso
keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie
nicht auf ein Verschulden des BVB zurückzuführen sind, und den
Verlust mitgebrachter Wertsachen.
Der BVB, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften
auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit oder - dann begrenzt auf den zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die
vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche
auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger
zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.
Stand: Januar 2012
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