Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Im Rahmen des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 8. April 2022 wurden innerhalb des Gästebereiches insgesamt 42 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.