Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund wegen Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt. Bis zu 45.000 Euro davon kann der BVB für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.    

Darüber hinaus erhält der Klub die Auflage, dass bei Bundesliga- und DFB-Pokal-Auswärtsspielen bis Ende des Kalenderjahres 2015 alle großen Fahnen sowie sämtliche Block- und Zaunfahnen und Transparente verboten sind. Als weitere Auflage muss der BVB zur Durchsetzung des Großfahnenverbots bis Ende 2015 bei Auswärtsspielen mindestens 30 qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.

Hintergrund dieser Auflagen ist laut DFB „die Tatsache, dass großflächige Zaun- und Blockfahnen in jüngster Zeit von Dortmunder Zuschauern auswärts dazu zweckentfremdet wurden, um sich dahinter zu verstecken und unbemerkt pyrotechnische Gegenstände anzuzünden. So beispielsweise geschehen beim DFB-Pokal-Endspiel gegen den VfL Wolfsburg am 30. Mai 2015 in Berlin. Aber auch während des DFB-Pokal-Spiels bei Dynamo Dresden am 3. März 2015 sowie während der Bundesliga-Spiele bei Hannover 96 am 21. März 2015 und bei 1899 Hoffenheim am 2. Mai 2015 fielen Dortmunder Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Zudem zeigten sie in Hoffenheim ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.  Darüber hinaus warfen Dortmunder Zuschauer vor und während der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Spiels gegen Bayern München am 4. April 2015 mehrmals Gegenstände in Richtung von Münchner Spielern“.    

Der BVB hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. „Wir erkennen das Urteil an und gestehen ein, dass Teile unserer Anhänger sich insbesondere in Berlin schlecht verhalten haben“, sagte Hans-Joachim Watzke.