Das Oberlandesgericht Hamm hat heute Borussia Dortmunds Rechtsauffassung geteilt und eine Einstweilige Verfügung gegen den Dortmunder Kreisverband der Partei „Die Rechte“ erlassen. Diese beabsichtigte, auf einem Wahlplakat ihres Spitzenkandidaten für die Kommunalwahl 2014  – auf schwarzem und gelbem Grund – mit dem Slogan „Von der Südtribüne in den Stadtrat!“ zu werben.

Dies ist dem Kreisverband nunmehr gerichtlich untersagt worden.

Borussia Dortmund unterstreicht abermals und ausdrücklich, dass Toleranz und Vielfalt zentrale Werte im Selbstverständnis unseres Klubs sind. Der BVB ist stolz darauf, von der U9 bis zur Profimannschaft Spieler unterschiedlichster Nationalitäten, Ansichten und Glaubensrichtungen zu vereinen und zu integrieren. Borussia Dortmund lässt sich politisch durch niemanden instrumentalisieren.