Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Emre Mor im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Darüber hinaus ist Mor bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt (sprich: er darf nicht in der U23 auflaufen). Er fehlt damit in den Spielen gegen den FC Ingolstadt und Schalke 04.

Mor war in der 84. Minute des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 14. Oktober 2016 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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