Allgemeines
- Die ADK für eine Bundesliga-Saison besteht aus 17 Einzelkarten, die aus den jeweiligen Gast-Kontingenten der anderen Bundesligavereine stammen; sie gilt immer nur für eine Saison, eine automatische Verlängerung findet nicht statt, vielmehr ist die ADK jede Saison neu zu beantragen.
- Es kann sich grundsätzlich jedes BVB-Mitglied für eine ADK bewerben, das vorhat, alle Bundesligaspiele des BVB zu besuchen.
- Jede/r ADK-Inhaber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die ADK werden nur an Einzelpersonen vergeben und nicht an Fanclubs oder Gruppen, die die Karten intern weitervergeben möchten.
- Jede/r ADK-Inhaber/in hat eine festgeschriebene Vorauszahlung für alle Tickets der Bundesliga-Auswärtsspiele der Hin- und Rückrunde zu leisten.
- Die Abnahme der Tickets für Bundesligaspiele ist Pflicht. Die Abnahme der Tickets für internationale oder DFB-Pokal-Spiele ist freiwillig. Für die Spiele im DFB-Pokal und in den UEFA-Wettbewerben erfragen die Fanbeauftragten den Bedarf per Mail. Diese Abfrage kann im Einzelfall recht kurzfristig erfolgen, die Karte muss dann ebenso kurzfristig bezahlt werden.
- Für Spiele in reinen Sitzplatzstadien erhalten die Stehplatz-ADK-Inhaber Tickets einer günstigen Sitzplatzkategorie.
- Informationen per E-Mail zur möglichen Abholung oder Bezahlung der Tickets sind stets zu beachten.
Zuteilung der ADK
- Die ADK werden von den Fanbeauftragten in Zusammenarbeit mit zuständigen MitarbeiterInnen des BVB zugeteilt.
- Bisherige ADK-Inhaber/innen haben kein automatisches Vorkaufs- und/oder Optionsrecht auf eine ADK in einer neuen Saison.
Beachtung von Fristen / Vertragsschluss
- Jede/r ADK-Inhaber/in ist verpflichtet, auf kommunizierte Fristen zur Abholung oder Bezahlung der Karten zu achten.
- Nach Ablauf der Frist werden wir alle Bewerber über die Zu- oder Absage informieren. Die Reservierungsschreiben inkl. Rechnung werden dann zeitnah erstellt und versendet. Mit Zahlungseingang kommt dann ein Vertrag zustande.
- Sollte ein Mahnschreiben des BVB mit angemessener Fristsetzung missachtet werden, kann die ADK fristlos gekündigt und mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
Kontrolle der Anwesenheit
- Die Abnahme der Tickets und die Anwesenheit bei Spielen wird von den Fanbeauftragten kontrolliert.
- Die Karten werden nur an die jeweiligen ADK-Inhaber ausgegeben.
- Die Karten werden zur übersichtlicheren Kontrolle bei ausgewählten Spielen nur vor Ort verteilt.
- Sollte der ADK-Inhaber ein Spiel nicht besuchen, ist er verpflichtet, die Fanbeauftragten darüber zu informieren.
- Bei begründeter Abwesenheit darf jede/r ADK-Inhaber/in insgesamt drei Bundesliga-Auswärtsspiele pro Saison verpassen. Sollte die Anzahl verpasster Spiele größer sein, wird die jeweilige ADK zum Ende der Hin- oder Rückrunde fristlos gekündigt und mit sofortiger Wirkung entzogen.
Weitergabe der Tickets
- Karten sind personengebunden
- Karten dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden
in Ausnahmefällen nur in Absprache mit den Fanbeauftragten Luisa Junk oder Antje Boedeker
Kündigung der ADK
- Die ADK kann nur zum Ende der jeweiligen Hin- oder Rückrunde gekündigt werden.
- Der BVB behält sich grundsätzlich vor, nach einem vierten nicht persönlich besuchten Bundesliga-Auswärtsspiel die ADK fristlos zu kündigen. Die Anwesenheit in den Zusatzwettbewerben hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand.
- Sollte bei Zahlungsverzug ein Mahnschreiben des BVB mit angemessener Fristsetzung missachtet werden, kann die ADK fristlos gekündigt und mit sofortiger Wirkung entzogen werden.
Zahlungsmittel
- Vorauszahlung
AGB
- Es gelten ergänzend die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA – hier einsehbar
Stand: Juni 2017
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA