DFB-Pokalsieger Borussia Dortmund ist vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) für das Fehlverhalten eines Teils seiner Anhänger mit drakonischen Strafen belegt worden. Unter anderem droht ein Ausschluss aller BVB-Fans für ein Bundesliga-Auswärtsspiel, verbunden ist dies mit massiven finanziellen Folgen.

95.000 Euro – wovon 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können – beträgt die Geldstrafe für das massive Abbrennen von Pyrotechnik während des Pokalfinales 2017 in Berlin, für den Einsatz von Pyrotechnik beim Halbfinale in München sowie wegen „Problemen mit Dortmunder Zuschauern im Stadion-Einlassbereich“ beim Bundesligaspiel im April ebenfalls in München.

Zudem verurteilte der DFB den BVB auf Bewährung zu einem Ausschluss seiner Fans für ein Bundesliga-Auswärtsspiel, verbunden mit der Auflage, dem gastgebenden Verein in diesem Fall alle Kosten, insbesondere den Einnahmeverlust für den leeren Gästeblock, zu erstatten. Die Bewährung läuft bis zum 31. Mai 2018 und wird verwirkt, „wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen Vorfällen kommt“.

Außerdem dürfen BVB-Fans nach diesem DFB-Urteil „Choreografien (inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein durchführen“, bei Auswärtsspielen ist zusätzlich die Abstimmung zwischen beiden Klubs erforderlich.(inklusive großer Schwenkfahnen, Blockfahnen und Spruchbänder) „Wird davon abgewichen oder kommt es im Rahmen von Choreografien zu Pyrotechnik oder anderer unsportlicher Verhaltensweisen, dann sind bis Ende der Spielzeit 2017/2018 alle Dortmund-Choreografien verboten“, heißt es im Urteilstext.

Schließlich ist Borussia Dortmund die Ausarbeitung eines „Sicherheitskonzept für die Teilnahme an DFB-Pokal-Endspielen“ auferlegt worden: „Dieses muss insbesondere Maßnahmen zur sicheren, kontrollierten und gegebenenfalls personalisierten Ticketvergabe durch den BVB beinhalten.“ (br)