Richtlinie zur Nutzung von Akkreditierungen
Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen Saison 2022/23
§1 Allgemeines
1. Um bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA einen geregelten Ablauf
zu gewährleisten, erhalten Personen, die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung(en) tätig
sind und ihr nicht als Zuschauer beiwohnen, Tages- oder Dauerakkreditierungen. Diese
Zugangsberechtigungen dienen ausschließlich der Ausführung der dem Nutzer zugewiesenen
Tätigkeiten im Rahmen der Veranstaltung.
Akkreditierungsinhaber, die nicht im Spieltagseinsatz sind, dürfen ihre Akkreditierungen nicht
zum Betreten des Stadions nutzen.
2. Die Inhaber von Akkreditierungen sind verpflichtet, den Weisungen des Ordnungsdienstes
sowie der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur Abwicklung der jeweiligen
Veranstaltung eingesetzten Personen uneingeschränkt Folge zu leisten.
3. Alle Akkreditierungen sind Eigentum der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Jegliches
Abhandenkommen ist umgehend der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
(akkreditierungen@bvb.de) zu melden, damit die betroffenen Akkreditierungen sofort
storniert und ggf. neu ausgestellt werden können. Die Akkreditierungen sind so zu
verwenden, dass eine Beschädigung bestmöglich vermieden wird.
4. Bei Missbrauch werden die Akkreditierungen sofort eingezogen. Missbrauch liegt z.B. vor,
wenn
a. eine unberechtigte Weitergabe erfolgt,
b. eine nicht gültige Akkreditierung, auch nur versuchsweise, auf dem
Veranstaltungsgelände vorgezeigt wird,
c. der Verlust bzw. Diebstahl einer Akkreditierung nicht umgehend gemeldet wird,
d. während der Arbeitszeit Alkohol oder Drogen konsumiert werden.
e. Eine private- nicht dienstliche- Nutzung der Akkreditierung.
§2 Beantragung und Herausgabe
1. In den Besitz einer Akkreditierung gelangt man, indem die Person bzw. das Unternehmen
die Akkreditierung rechtzeitig und unter vollständiger Angabe folgender Informationen per
Email an akkreditierungen@bvb.de beantragt:
a. Grund des Akkreditierungsbedarfs
b. Benötigte / gewünschte Akkreditierungszonen
c. Name, Vorname, Firma, Geburtstag, Geburtsort der zu akkreditierenden Person
d. Bei Dauerakkreditierungen ist grundsätzlich ein Bild des Akkreditierungsinhabers
notwendig. Bei Tagesakkreditierungen nur, sofern der Zugang zum Hospitality-
Bereich (Akkreditierungszone „6“) notwendig ist.
2. Bei Dauerakkreditierungen ist die Antragsstellung bis fünf Werktage vor der nächsten
Veranstaltung als rechtzeitig anzusehen, bei Tagesakkreditierungen drei Tage vor dem
Veranstaltungstag. Bei der Entgegennahme und vor der ersten Nutzung einer
Dauerakkreditierung ist eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben, die explizit darauf
hinweist, dass die Akkreditierung ausschließlich für dienstliche Zwecke und zur Erledigung
von Arbeitsaufträgen genutzt werden darf. Eine private Nutzung oder Nutzung anstatt eines
Tickets ist verboten und wird mit Entzug der Akkreditierung geahndet. Zudem behält sich
die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA weitere rechtliche Schritte vor.
3. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags und der anschließenden Produktion der
Akkreditierungen durch die Direktion Organisation werden diese der berechtigten Person
bzw. dem berechtigten Unternehmen zur Verfügung gestellt.
4. Werden von einer zuständigen Person mehrere Akkreditierungen beantragt, hat diese Person
sicherzustellen, dass alle weiteren berechtigten Akkreditierungsnutzer ebenfalls Kenntnis
von diesen Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen der Borussia Dortmund GmbH &
Co. KGaA erlangen.
§3 Verwendung und Gültigkeitsdauer
1. Alle Nutzer von Dauer- oder Tagesakkreditierungen erkennen mit Nutzung ihrer
Akkreditierungen die Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK1, die Allgemeinen Ticket-
Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA2 und die
„Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen“ der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
an. Die genannten Verordnungen können bei Bedarf auch in der Direktion Organisation
eingesehen werden.
1 Siehe https://www.bvb.de/Der-BVB/Signal-Iduna-Park/SIGNAL-IDUNA-PARK/SIGNAL-IDUNA-PARK-Stadionordnung
2 Siehe https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB/Allgemeine-Ticket-Geschaeftsbedingungen
2. Der Akkreditierungsinhaber verpflichtet sich, die Akkreditierung bei Zutritt zum Stadion
einzuscannen.
3. Alle Akkreditierungen müssen beim vorrübergehenden Verlassen des SIGNAL IDUNA PARK
an Spieltagen an den Lesesäulen ausgelesen werden. Ansonsten ist der erneute Zutritt nicht
möglich, da zuvor kein Ausgang im System verbucht wurde.
4. Die Akkreditierungen sind stets gut sichtbar zu tragen und dem Ordnungsdienst der Borussia
Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie von ihr zur Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung
eingesetzten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nicht auf andere Personen
übertragbar und begründen weder Verzehr- noch Sitzplatzanspruch.
5. Die Nutzer von Akkreditierungen haben zu beachten, dass ihnen der Zutritt zu den jeweiligen
Bereichen nur zur Erledigung ihrer Aufgaben gewährt wird und sie sich insbesondere in den
Aktiven-, Medien- und Hospitality-Bereichen nicht länger aufhalten, als es ihre Tätigkeit
unbedingt erfordert.
6. Die Gültigkeitsdauer sowie der Gültigkeitsort (Akkreditierungszonen) der Akkreditierungen
sind auf ihrer Vorderseite eindeutig sichtbar. Sowohl Dauer- als auch Tagesakkreditierungen
sind nach Beendigung der Tätigkeit bzw. nach Ablauf ihrer Gültigkeit unbrauchbar zu
machen, damit der Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.
7. Bei vom Regelspielbetrieb (Bundesliga, DFB-Pokal und UEFA-Wettbewerbe) abweichenden
Großveranstaltungen (z.B. Saisoneröffnung, Weihnachtssingen, etc.) können – auch
zeitweise – andere, von den BVB-Regularien abweichende Regelungen gelten. Diese werden
im Vorfeld entsprechend kommuniziert.
8. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann die Borussia Dortmund GmbH &
Co. KGaA ohne Anspruch auf Ersatzregelung oder Schadenersatzforderungen seitens des
Akkreditierungsnutzers der betreffenden Person den Zutritt zum Veranstaltungsbereich
verweigern oder diese vom Veranstaltungsgelände verweisen. Das Recht weitere
Maßnahmen oder rechtliche Schritte einzuleiten sowie die Geltendmachung etwaiger
Schadenersatzansprüche durch die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wird hierdurch
nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten.
Dortmund, Mai 2022