Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen Saison 2022/23

 

§1 Allgemeines

1. Um bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA einen geregelten Ablauf

zu gewährleisten, erhalten Personen, die im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung(en) tätig

sind und ihr nicht als Zuschauer beiwohnen, Tages- oder Dauerakkreditierungen. Diese

Zugangsberechtigungen dienen ausschließlich der Ausführung der dem Nutzer zugewiesenen

Tätigkeiten im Rahmen der Veranstaltung.

 

Akkreditierungsinhaber, die nicht im Spieltagseinsatz sind, dürfen ihre Akkreditierungen nicht

zum Betreten des Stadions nutzen.

2. Die Inhaber von Akkreditierungen sind verpflichtet, den Weisungen des Ordnungsdienstes

sowie der von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur Abwicklung der jeweiligen

Veranstaltung eingesetzten Personen uneingeschränkt Folge zu leisten.

3. Alle Akkreditierungen sind Eigentum der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Jegliches

Abhandenkommen ist umgehend der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

(akkreditierungen@bvb.de) zu melden, damit die betroffenen Akkreditierungen sofort

storniert und ggf. neu ausgestellt werden können. Die Akkreditierungen sind so zu

verwenden, dass eine Beschädigung bestmöglich vermieden wird.

 

4. Bei Missbrauch werden die Akkreditierungen sofort eingezogen. Missbrauch liegt z.B. vor,

wenn

a. eine unberechtigte Weitergabe erfolgt,

b. eine nicht gültige Akkreditierung, auch nur versuchsweise, auf dem

Veranstaltungsgelände vorgezeigt wird,

c. der Verlust bzw. Diebstahl einer Akkreditierung nicht umgehend gemeldet wird,

d. während der Arbeitszeit Alkohol oder Drogen konsumiert werden.

e. Eine private- nicht dienstliche- Nutzung der Akkreditierung.

 

 §2 Beantragung und Herausgabe

1. In den Besitz einer Akkreditierung gelangt man, indem die Person bzw. das Unternehmen

die Akkreditierung rechtzeitig und unter vollständiger Angabe folgender Informationen per

Email an akkreditierungen@bvb.de beantragt:

a. Grund des Akkreditierungsbedarfs

b. Benötigte / gewünschte Akkreditierungszonen

c. Name, Vorname, Firma, Geburtstag, Geburtsort der zu akkreditierenden Person

d. Bei Dauerakkreditierungen ist grundsätzlich ein Bild des Akkreditierungsinhabers

notwendig. Bei Tagesakkreditierungen nur, sofern der Zugang zum Hospitality-

Bereich (Akkreditierungszone „6“) notwendig ist.

2. Bei Dauerakkreditierungen ist die Antragsstellung bis fünf Werktage vor der nächsten

Veranstaltung als rechtzeitig anzusehen, bei Tagesakkreditierungen drei Tage vor dem

Veranstaltungstag. Bei der Entgegennahme und vor der ersten Nutzung einer

Dauerakkreditierung ist eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben, die explizit darauf

hinweist, dass die Akkreditierung ausschließlich für dienstliche Zwecke und zur Erledigung

von Arbeitsaufträgen genutzt werden darf. Eine private Nutzung oder Nutzung anstatt eines

Tickets ist verboten und wird mit Entzug der Akkreditierung geahndet. Zudem behält sich

die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA weitere rechtliche Schritte vor.

 

3. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags und der anschließenden Produktion der

Akkreditierungen durch die Direktion Organisation werden diese der berechtigten Person

bzw. dem berechtigten Unternehmen zur Verfügung gestellt.

 

4. Werden von einer zuständigen Person mehrere Akkreditierungen beantragt, hat diese Person

sicherzustellen, dass alle weiteren berechtigten Akkreditierungsnutzer ebenfalls Kenntnis

von diesen Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen der Borussia Dortmund GmbH &

Co. KGaA erlangen.

 

 §3 Verwendung und Gültigkeitsdauer

 

1. Alle Nutzer von Dauer- oder Tagesakkreditierungen erkennen mit Nutzung ihrer

Akkreditierungen die Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK1, die Allgemeinen Ticket-

Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA2 und die

„Richtlinien zur Nutzung von Akkreditierungen“ der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

an. Die genannten Verordnungen können bei Bedarf auch in der Direktion Organisation

eingesehen werden.

 

 

1 Siehe https://www.bvb.de/Der-BVB/Signal-Iduna-Park/SIGNAL-IDUNA-PARK/SIGNAL-IDUNA-PARK-Stadionordnung

 

2 Siehe https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB/Allgemeine-Ticket-Geschaeftsbedingungen

2. Der Akkreditierungsinhaber verpflichtet sich, die Akkreditierung bei Zutritt zum Stadion

einzuscannen.

3. Alle Akkreditierungen müssen beim vorrübergehenden Verlassen des SIGNAL IDUNA PARK

an Spieltagen an den Lesesäulen ausgelesen werden. Ansonsten ist der erneute Zutritt nicht

möglich, da zuvor kein Ausgang im System verbucht wurde.

4. Die Akkreditierungen sind stets gut sichtbar zu tragen und dem Ordnungsdienst der Borussia

Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie von ihr zur Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung

eingesetzten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nicht auf andere Personen

übertragbar und begründen weder Verzehr- noch Sitzplatzanspruch.

5. Die Nutzer von Akkreditierungen haben zu beachten, dass ihnen der Zutritt zu den jeweiligen

Bereichen nur zur Erledigung ihrer Aufgaben gewährt wird und sie sich insbesondere in den

Aktiven-, Medien- und Hospitality-Bereichen nicht länger aufhalten, als es ihre Tätigkeit

unbedingt erfordert.

6. Die Gültigkeitsdauer sowie der Gültigkeitsort (Akkreditierungszonen) der Akkreditierungen

sind auf ihrer Vorderseite eindeutig sichtbar. Sowohl Dauer- als auch Tagesakkreditierungen

sind nach Beendigung der Tätigkeit bzw. nach Ablauf ihrer Gültigkeit unbrauchbar zu

machen, damit der Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

7. Bei vom Regelspielbetrieb (Bundesliga, DFB-Pokal und UEFA-Wettbewerbe) abweichenden

Großveranstaltungen (z.B. Saisoneröffnung, Weihnachtssingen, etc.) können – auch

zeitweise – andere, von den BVB-Regularien abweichende Regelungen gelten. Diese werden

im Vorfeld entsprechend kommuniziert.

8. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann die Borussia Dortmund GmbH &

Co. KGaA ohne Anspruch auf Ersatzregelung oder Schadenersatzforderungen seitens des

Akkreditierungsnutzers der betreffenden Person den Zutritt zum Veranstaltungsbereich

verweigern oder diese vom Veranstaltungsgelände verweisen. Das Recht weitere

Maßnahmen oder rechtliche Schritte einzuleiten sowie die Geltendmachung etwaiger

Schadenersatzansprüche durch die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wird hierdurch

nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten.

 

Dortmund, Mai 2022