Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmeldung und Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie.

§ 1 Geltungsbereich

Die BVB Fußballakademie GmbH, Rheinlanddamm 207-209,4 4137 Dortmund, vertreten durch die Geschäftsführer Carsten Cramer und Benedikt Scholz, Telefonnummer 0231-90200, Telefax: 0231-90204105, E-Mail-Adresse fussballakademie@bvb.de(nachfolgend BVB genannt) betreibt die BVB Evonik Fußballakademie. Die BVB Evonik Fußballakademie bietet diverse Veranstaltungen (im Folgenden Veranstaltungen genannt) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fußballtraining und Fußballkurse an. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie. Die einzelnen Veranstaltungen und deren Ablauf sowie deren Preise sind auf www.bvb.de/fussballakademie einzusehen oder dort verlinkt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Mit der Darstellung und Bewerbung von Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie auf der Homepage, Printmedien (z.B. Flyern) gibt der BVB kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Durch die Auflistung der Kursangebote und Gutscheine im Onlineshop des BVB gibt der BVB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über diese Artikel ab.

(2) „Die Buchung von Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie für die an diesen Veranstaltungen teilnehmen minderjährigen Personen erfolgt ausschließlich durch die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen teilnehmenden Person. Die Buchung von Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie für teilnehmende volljährige Personen erfolgt durch die teilnehmende volljährige Person. Sowohl die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen teilnehmenden Person als auch die volljährige teilnehmende Person werden im Weiteren als „Teilnehmer“ bezeichnet.“

 (3) Die Teilnehmer können aus den auf www.bvb.de/fussballakademie ersichtlichen Veranstaltungen der BVB Evonik Fußballakademie Veranstaltungen auswählen. Über den Button „jetzt buchen“ wird die ausgewählte Veranstaltung in einem sogenannten Warenkorb gesammelt. Weitere Produkte des BVB Sortiments können ebenfalls ausgewählt und über den Button „in den Warenkorb“ im Warenkorb gesammelt werden. Vor Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ werden alle vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltungen und ggf. Produkte einschließlich des Gesamtpreises nochmals in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor Abschicken der Bestellung kann der Teilnehmer die in der Bestellübersicht angezeigten Daten jederzeit ändern. Durch das Betätigen des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert der Teilnehmer die AGBs der Fußballakademie und die AGBs des Onlineshops, sowie die Vertragsbedingungen und nimmt unser Angebot über die im Warenkorb befindlichen Waren zum Abschluss eines Kaufvertrages über diese Waren an. Der Kaufvertrag kommt somit durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ zustande.

(4) Der BVB schickt daraufhin eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung und die Zahlungsmodalitäten nochmals aufgeführt werden und die der Teilnehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Buchungsbestätigung beinhaltet die Bestellübersicht und im Anhang die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung werden alle relevanten Informationen zur Teilnahme an der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Bezahlung der gebuchten Veranstaltung

(1) Die Bezahlung der gebuchten Veranstaltung erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Buchungsbestätigung durch den BVB. Die vollständige Bezahlung des Entgelts für die gebuchte Veranstaltung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Sollte die Anmeldung nach dieser Frist erfolgen, ist das Entgelt innerhalb von 5 Tagen, spätestens jedoch bis vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

(2) Zahlungsmodalitäten

1. Zahlungen können erfolgen mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express), oder PayPal.

2. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Paypal.

3. Bestellungen, die ohne vorherige Registrierung erfolgen (Bestellungen als Gast), können nur per Kreditkarte, oder PayPal bezahlt werden.

4. Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt durch Angabe der Kreditkartennummer, des Gültigkeitsdatums und ggf. CVC-Nummer in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialoges. Hierbei verwenden wir das Verschlüsselungsverfahren Secure Socket Layer (SSL-Verfahren), welches derzeit höchsten Sicherheitsstandards im Internet entspricht. Sobald Sie bei der Bezahlung Ihre Daten eingegeben haben und auf den Bestätigungs-Button geklickt haben, werden Ihre Angaben verschlüsselt übersandt. Sie sind so dem externen Zugriff entzogen.

5. Bei der Zahlung per PayPal haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen mit MasterCard, VISA, American Express oder Ihrem Bankkonto durchzuführen. Dabei haben Sie zwei Varianten zur Verfügung:

i. Sie haben ein PayPal-Konto: Wenn Sie in unserem Bestelldialog die Zahlungsart PayPal ausgewählt haben, gelangen Sie automatisch nachdem Sie auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ geklickt haben zur PayPal-Anmeldeseite. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zum PayPal-Konto an und wickeln die Zahlung ab.

ii. Sie haben kein PayPal-Konto: Im Zahlungsdialog von PayPal erscheint der Hinweis "Sie haben noch kein PayPal-Konto?". Dort befindet sich der weiterführende Link „Weiter“. Klicken Sie auf diesen Link, um im Anschluss Ihr Zahlungsmittel als Gast wählen zu können. Auch hier haben Sie die Wahl zwischen MasterCard, VISA, American Express und Ihrem Bankkonto. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht bei PayPal registrieren.

§ 4 Nichterscheinen der teilnehmenden Person und Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung einer Veranstaltung

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung der gebuchten Veranstaltung der BVB Evonik Fußballakademie ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem BVB zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BVB.

(2) Nimmt die teilnehmende Person - ohne dass dem BVB vorher eine schriftliche Rücktrittserklärung zugeht - an der Veranstaltung nicht teil, so gilt dies als am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wird die Teilnahme nach Beginn der Veranstaltung, gleich aus welchen Gründen, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

(3) Im Falle eines Rücktritts, stehen dem BVB folgende Rücktrittsgebühren zu:

a)        Rücktrittserklärung unter Beifügung eines ärztlichen Attestes aus krankheitsbedingten Gründen der teilnehmenden Personen, die erst nach Abschluss des Vertrages über die Erbringung einer Veranstaltung durch die BVB Evonik Fußballakademie entstanden sind:

aa) Bei Zugang der Rücktrittserklärung nebst ärztlichem Attest im Zeitraum vom Beginn der gebuchten Veranstaltung bis zum 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung: 25% Rücktrittsgebühren des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung.

bb) Bei Zugang der Rücktrittserklärung; bei Zugang der Rücktrittserklärung nebst ärztlichem Attest in dem Zeitraum vom 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung: 35% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung zuzüglich der dem BVB entstandenen Kosten, wie zum Beispiel ein beflocktes Trikot für der teilnehmende Person.

cc)  Bei einer Absage des Spieltagskurses aus Krankheitsgründen besteht kein Anspruch auf die Ticketleistung.

dd) Bei Abbruch des Kurses aus Krankheitsgründen besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.

b)        Rücktritt aus sonstigen Gründen, d. h. nicht krankheitsbedingten Gründen:

aa) Zugang der Rücktrittserklärung bis zum 21. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung beim BVB: 35 % des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung.

bb) Zugang der Rücktrittserklärung zwischen dem 20. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung und dem Beginn der gebuchten Veranstaltung: 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die gebuchte Veranstaltung zuzüglich der dem BVB entstandenen Kosten für das bedruckte Trainingsshirt, oder gebuchte Zusatzoptionen der teilnehmenden Person.

cc) Bei einer Absage des Spieltagskurses aus sonstigen Gründen besteht kein Anspruch auf die Ticketleistung.

dd) Bei Abbruch des Kurses aus Krankheitsgründen besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.

(4) Der teilnehmenden volljährigen Person sowie dem gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Person ist der Nachweis gestattet, dass dem BVB ein geringerer Schaden als die Stornogebühren in § 4 Abs. 3 tatsächlich entstanden ist bzw. tatsächlich entsteht.

§ 5 Verlegung, Absage, Änderung der Veranstaltung

(1) Der BVB ist berechtigt, einzelne oder mehrere Trainingseinheiten der jeweiligen Veranstaltung der BVB Evonik Fußballakademie oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Dies gilt auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Veranstaltung sowie bei kurzfristigem Ausfall desjenigen Trainers, der die gebuchte Veranstaltung durchführt.

(2) Im Falle der Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung hat der BVB das Recht dem Teilnehmer zusammen mit der Mitteilung über die Absage eine Alternativleistung anzubieten. Sofern der BVB eine solche alternative Leistung anbietet, hat der Teilnehmer binnen 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Absage und des Angebots einer alternativen Leistung die Möglichkeit, diese alternative Leistung gegenüber dem BVB in Textform anzunehmen. Sofern der Teilnehmer nicht binnen vorgenannter Frist die Alternativleistung annimmt, erstattet der BVB die bezahlte Teilnahmegebühr unter Abzug der Vergütung für vom BVB bereits erbrachter Leistungen unverzüglich an den Teilnehmer zurück. Die Teilnehmer werden über eine Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung sowie über eine eventuell vom BVB angebotene Alternativleistung per E-Mail informiert.

(3) Für den Fall, dass der BVB die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) nicht erbringen kann, ist der BVB für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem BVB die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Teilnehmer werden über Verlegungen und Ausfälle per E-Mail informiert.

§ 6 Aufsicht und Kranken- und Haftpflichtversicherung, sowie medizinische Versorgung der teilnehmenden Person und Pflichten der gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Person

(1) Bei teilnehmenden minderjährigen Personen sind die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden Minderjährigen Person verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmende minderjährige Person den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen der BVB Evonik Fußballakademie Folge leistet. Bei teilnehmenden volljährigen Personen hat die teilnehmende volljährige Person den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen der BVB Evonik Fußballakademie Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen, insbesondere bei strafrechtlich relevantem Handeln, rassistischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen oder Verhaltensweisen, bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Veranstaltungsregeln sowie Alkoholgenuss oder Drogengenuss ist der BVB berechtigt, die teilnehmende Person von der gebuchten Veranstaltung auszuschließen. Sofern eine minderjährige teilnehmende Person ausgeschlossen wird, sind die gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen teilnehmenden Person dazu verpflichtet, die minderjährige Person abzuholen. Bei einem Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung des vertraglich vereinbarten Entgelts, auch nicht anteilig. Darüber hinaus behält sich die BVB Evonik Fußballakademie vor, die ausgeschlossene teilnehmende Person für zukünftige Veranstaltung der BVB Evonik Fußballakademie auf unbestimmte Zeit auszuschließen.

(2) Für den BVB besteht für teilnehmende minderjährige Personen Aufsichtspflicht von Beginn bis Ende der jeweils gebuchten Veranstaltung. Insbesondere für die Hinfahrt und Rückfahrt zur gebuchten Veranstaltung sind die gesetzlichen Vertreter aufsichtspflichtig.

(3) Die Teilnehmer sind verpflichtet auf Verlangen vom BVB unverzüglich vor Beginn der gebuchten Veranstaltung einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung für die gebuchte Veranstaltung schriftlich nachzuweisen. Der Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Teilnahme.

(4) Der Teilnehmer ist bei Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages über die Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung bei Abschluss dieses Vertrages für eine minderjährige teilnehmende Person verpflichtet, dem BVB mitzuteilen, ob die minderjährige teilnehmende Person sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist, eine Lebensmittelallergie oder psychische Beeinträchtigung besteht und ob die minderjährige teilnehmende Person an einer ansteckenden Krankheit leidet, ob die minderjährige teilnehmende Person einen bis zur Beendigung der zu buchenden Veranstaltung gültigen Impfschutz gegen Tetanus hat und Medikamente einnehmen muss und ob eine Medikamentenunverträglichkeit besteht. Der Teilnehmer ist bei Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages über die Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung bei Abschluss dieses Vertrages für sich selbst als volljährige teilnehmende Person verpflichtet, dem BVB mitzuteilen, ob er selbst sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist, eine Lebensmittelallergie oder psychische Beeinträchtigung bei ihm besteht und ob er an einer ansteckenden Krankheit leidet, ob er einen bis zur Beendigung der zu buchenden Veranstaltung gültigen Impfschutz gegen Tetanus hat und Medikamente einnehmen muss und ob eine Medikamentenunverträglichkeit besteht. Sofern erst nach Abgabe des Antrags auf Abschluss eines Vertrages zur Durchführung bzw. Erbringung einer Veranstaltung eine Einschränkung der sportlichen Belastbarkeit der teilnehmenden minderjährigen Person oder teilnehmenden volljährigen Person und/oder eine körperliche Erkrankung und/oder eine ansteckende Krankheit bei der teilnehmenden minderjährigen Person oder teilnehmenden volljährigen Person erstmalig auftritt oder wenn erstmalig nach Angabe des vorgenannten Antrags die teilnehmende minderjährige Person oder teilnehmende volljährige Person Medikamente einnehmen muss oder eine Medikamentenunverträglichkeit bei ihr auftritt, ist der Teilnehmer verpflichtet BVB hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.

§ 7 Haftung von BVB

Eine Haftung des BVB für von der teilnehmenden Person oder deren gesetzlichen Vertreter eingebrachten Wertsachen, insbesondere für Beschädigung oder Diebstahl, besteht nicht.

§ 8 Datenschutz

(1) Im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten der teilnehmenden minderjährigen Person und deren gesetzlichen Vertreter wird auf die Datenschutzhinweise der BVB Evonik Fußballakademie hingewiesen.

(2) Der Verantwortliche im Sinne der europäischen Datenschutz Grundverordnung ist:

BVB Fußballakademie GmbH

Rheinlanddamm 207-209

44137 Dortmund

Deutschland

Telefon: +49 (0) 231-90200

E-Mail: datenschutz@bvb.de

Webseite: www.bvb.de

§ 9 Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme sowie am gesprochenen Wort

(1) Die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Person erklären sich mit der Abgabe des Antrags zum Abschluss eines Vertrags auf Erbringung bzw. Durchführung einer Veranstaltung unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews des Teilnehmers  und alle sonstigen gesprochenen Worte der während der Veranstaltung vom BVB zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen (insbesondere, aber nicht nur im BVB TV), Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden.

(2) Die Teilnehmer erklären sich mit der Abgabe des Antrags zum Abschluss eines Vertrages auf Erbringung bzw. Durchführung einer Veranstaltung für sich selbst als volljährige teilnehmende Person unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews der teilnehmenden volljährigen Person und alle sonstigen. gesprochenen Worte der volljährigen teilnehmenden Person während der Veranstaltung vom BVB zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen (insbesondere, aber nicht nur im BVB TV), Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet w

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 11/2023