STIFTUNG LEUCHTE AUF
Satzung
Die inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln ergeben sich aus der Satzung der Stiftung.
Die Förderschwerpunkte sind:
- Kinder-, Jugend-, Alten- und Familienhilfe
- Bildung und Erziehung
- Integration / Anti-Rassismus
- Menschen mit Behinderung / soziale Inklusion
- Bürgerschaftliches Engagement
- Gesundheits- und Sportförderung
Maßgeblich für die Förderung von Projekten ist darüber hinaus das aktuelle Stiftungskonzept (Säulen: Zukunft, Vielfalt, Engagement, Gesundheit) mit gezielten Schwerpunktbildungen.