Ohne Straftaten zu entschuldigen oder zu verharmlosen, kann diese Aussage als unsachlich eingestuft werden. Bereits der Begriff „Extremismus“ ist in der Sozialwissenschaft sehr umstritten, da es sich bei vermeintlich „linken“ Forderungen zumeist um die Einforderung von normalem Menschenverstand handelt. So werden Aussagen wie „Refugees welcome“ (Flüchtlinge willkommen) oder „Nazis raus“ oft als „links“ bezeichnet, drücken aber lediglich Grundforderungen einer demokratischen Gesellschaft aus, die sogar im Grundgesetz verankert sind (Artikel 16a GG).

Auch muss die Qualität der Vergehen der jeweiligen Personengruppen unterschieden werden. Während Straftaten, die dem „linksextremen“ Spektrum zugerechnet werden, zumeist Sachbeschädigungen oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (Beispielweise bei Sitzblockaden gegen Neo-Nazi Demonstrationen) umfassen, begehen Rechtsextreme sehr häufig Gewalttaten. Diese beginnen bei der Einschüchterung von „linken“ Aktivisten, was häufig mit öffentlichen „Outing-Kampagnen“ oder „Hausbesuche“ zum Ausdruck gebracht wird. Allerdings schrecken Rechtsextreme auch nicht vor Körperverletzungs- und Tötungsdelikten zurück, was die Terrorakte des NSU auch der breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht haben. Neben diesen weithin bekannten Terrorakten, starben im Zeitraum von 1990 bis 2012 in Deutschland 174 Menschen infolge rechtsextremer und rassistischer Gewalt. Diese Zahl stellt jedoch lediglich eine Dunkelziffer dar, da viele von Rechtsextremen Ermordete nicht als Todesopfer politisch rechts motivierter Gewalt in den staatlichen Statistiken verzeichnet sind.