Zum Bundesligaspiel am Samstag, 27. August, um 15:30 Uhr gegen den 1. FSV Mainz 05 werden wieder Fußballsonderzüge zum/vom Signal Iduna Park eingesetzt. Aufgrund der eingeschränkten Parkplatzsituation empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Anreise

Neben den planmäßigen Zügen der RB 52, RB 53 und RB 59, die vor Spielbeginn mit erhöhtem Sitzplatzangebot verkehren, fahren auch wieder Sonderzüge aus folgenden Richtungen:

  • ein Sonderzug aus Richtung Hagen / Schwerte mit Endstation Signal Iduna Park.
  • zwei Sonderzüge aus Richtung Hamm / Unna / Holzwickede mit Endstation Signal Iduna Park.
  • zwei Sonderzüge aus Richtung Lünen mit Endstation Dortmund Hbf.

Die Züge der Linie RE 57 (aus Richtung Bestwig/Winterberg) halten darüber hinaus vor Spielbeginn außerplanmäßig am Signal Iduna Park.

Abreise

Neben den planmäßigen Zügen der RE 57, RB 53 und RB 59, die nach Spielende mit erhöhtem Sitzplatzangebot verkehren, fahren auch wieder Sonderzüge in folgende Richtungen:

  • ein Sonderzug über DO-Hörde / Schwerte nach Hagen (mit Anschluss in Hagen Richtung Lüdenscheid)
  • ein Sonderzug nach Lünen
  • ein Sonderzug über Unna / Soest nach Paderborn
  • zwei Sonderzüge über Do-Hörde / Holzwickede / Unna nach Hamm.

Die Züge der Linie RE 57 (in Richtung Bestwig/Winterberg) halten darüber hinaus nach dem Spiel außerplanmäßig am Signal Iduna Park.

Fahrplaninfos

Die genauen Fahrzeiten und Unterwegshalte der Züge entnehmen Sie bitte den angehängten Dateien sowie den an den jeweiligen Bahnhöfen ausgehängten Fahrplänen. Weitere Informationen sowie die Fahrpläne aller Regelzüge zum Stadion finden Sie auch auf bahn.de

Gültigkeit des BVB-KombiTickets

Wir weisen darauf hin, dass die Eintrittskarten zu Spielen des BVB grundsätzlich nur zur An- und Abreise im Verbandsgebiet des VRR gelten. Daher werden Tickets aus dem Raum Ruhr-Lippe kommend erst im Stadtgebiet von Dortmund zur Fahrt anerkannt. Bitte lösen Sie bis Dortmund ein Ticket. Empfehlenswert für Hin- und Rückfahrt sind die 9 Uhr TagesTickets für 5 Personen oder für 1 Person (mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren).