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Borussia Dortmund begrüßt die Bewertung des Bundeskartellamts über die Zulässigkeit von 50+1

Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel nach einer erneuten Prüfung grundsätzlich als kartellrechtlich zulässig eingestuft. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Voraussetzung dafür sei aus Sicht des Bundeskartellamtes allerdings eine konsequente und einheitliche Anwendung der Regel. Für den BVB ist 50+1 seit jeher mehr als eine Regel. Sie steht für Vereinsidentität, Mitbestimmung und gelebte Fankultur. Deshalb werden wir nicht müde, gemeinsam mit allen 36 Klubs an einer rechtssicheren, transparenten und verlässlichen Lösung zu arbeiten.

Als mitgliederstarker Verein werden wir Partizipation auch künftig aktiv leben. „Wir suchen den Dialog mit unseren Mitgliedern und schätzen ihr Engagement, ihre Verantwortung und ihre Mitwirkung. Dieser Austausch prägt Borussia Dortmund – und wir werden ihn weiter stärken“, betont Carsten Cramer, Sprecher der Geschäftsführung von Borussia Dortmund. „Unsere Haltung ist klar: 50+1 gehört zum deutschen Fußball, und Mitglieder und Fans gehören ins Zentrum des Vereins“, so Cramer weiter.

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