Allgemeine Geschäftsbedingungen der BVB Fußballakademie GmbH
Stand 01.10.2026
1 Anwendungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BVB Fußballakademie GmbH, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund (fortan: „Anbieter“) und dem Kunden (fortan: „Kunde“) im Rahmen von Veranstaltungen des Anbieters gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Anbieter betreibt die BVB Evonik Fußballakademie. Die BVB Evonik Fußballakademie bietet diverse Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fußballtraining und Fußballkurse an (fortan: „Veranstaltungen“). Zu einzelnen Veranstaltungen können kostenpflichtige Zusatzprodukte, zum Beispiel Ausstattung, Verpflegung oder Tickets, hinzugebucht werden (fortan: „Zusatzprodukte“). Zusatzprodukte sind Bestandteil der jeweiligen Veranstaltung und können nicht gesondert erworben werden.
1.3 Die einzelnen Veranstaltungen und deren Ablauf sowie deren Preise sind über die Buchungsplattform „Fußballschule Connect“ einzusehen oder dort verlinkt. Umfang und Ablauf der jeweiligen Veranstaltung richten sich nach der Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
1.4 Der Kunde ist Verbraucher, soweit er eine natürliche Person ist und der Zweck der gebuchten Veranstaltungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Die Kontaktdaten des Anbieters sind:
BVB Fußballakademie GmbH Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Telefonnummer: 0231-90200
E-Mail-Adresse: [email protected]
2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung und Bewerbung von Veranstaltungen auf der Buchungsplattform „Fußballschule Connect“ stellt kein verbindliches Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrages über diese Veranstaltungen dar.
2.2 Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind Kinder und Jugendliche berechtigt, soweit sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt. Nur volljährige Kunden können Veranstaltungen buchen. Soweit die Buchung zugunsten minderjähriger Personen erfolgt, die an den Veranstaltungen teilnehmen, besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich mit dem buchenden volljährigen Kunden. Ist der Kunde nicht gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Person, sichert er zu, mit Einverständnis der gesetzlichen Vertreter zu handeln, und stellt sicher, dass diese die für die Teilnahme erforderlichen Angaben und Erklärungen, insbesondere nach den Ziffern 6.4 und 9.1, abgeben.
2.3 Der Kunde muss sich zunächst auf der Buchungsplattform „Fußballschule Connect“ mit seinem BVB-Login registrieren bzw. mit seinen Zugangsdaten anmelden. Anschließend kann der Kunde aus den dort dargestellten Veranstaltungen auswählen. Über den Button „zum Warenkorb hinzufügen“ wird die ausgewählte Veranstaltung in einem sogenannten Warenkorb gesammelt. Der Kunde gibt daraufhin an, welche Personen an der ausgewählten Veranstaltung teilnehmen (im Folgenden: „Teilnehmer“). Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und dieses bei Verdacht auf unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte unverzüglich zu ändern.
2.4 Der Kunde kann zu einer Veranstaltung die jeweils angebotenen Zusatzprodukte auswählen und über den Button „zum Warenkorb hinzufügen“ in den Warenkorb legen.
2.5 Vor Anklicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ werden alle vom Kunden ausgewählten Veranstaltungen und Zusatzprodukte einschließlich des Gesamtpreises in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die in der Bestellübersicht angezeigten Daten jederzeit ändern und insbesondere – aber nicht nur – Eingabefehler berichtigen. Durch Anklicken des Buttons “Jetzt bezahlen” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb befindlichen Veranstaltungen einschließlich der Zusatzprodukte mit dem Anbieter ab und akzeptiert die vorliegenden AGB.
2.6 Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Reservierungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die Reservierungsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz besteht vor Annahme gemäß Ziffer 2.7 nicht. Der Kunde hat 48 Stunden Zeit, seine Zahlung über die ausgewählte Zahlungsmethode zu tätigen. Der Teilnahmeplatz wird bis dahin reserviert. Erfolgt nach 48 Stunden keine Zahlung, wird der reservierte Teilnahmeplatz freigegeben. Das Angebot des Kunden erlischt in diesem Fall.
2.7 Der Anbieter nimmt das verbindliche Angebot des Kunden durch eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung per E-Mail an (Buchungsbestätigung). Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande. Bei kostenfreien Veranstaltungen kommt der Vertrag abweichend hiervon mit Zugang der Reservierungsbestätigung zustande.
2.8 Spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, bei späterer Buchung unverzüglich nach Vertragsschluss, werden alle relevanten Informationen zur Teilnahme auf der Live-Page (Informationsseite) des jeweiligen Teilnehmers abrufbar. Der Zugang zur Live-Page wird dem Kunden mit der Reservierungsbestätigung per E-Mail zugesandt.
2.9 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.10 Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten und diese AGB mit der Zahlungsbestätigung per E-Mail.
2.11 Ist eine Veranstaltung ausgebucht, kann sich der Kunde auf eine Warteliste eintragen. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz entsteht dadurch nicht. Wird ein Platz frei, reserviert der Anbieter diesen für den Kunden und übersendet eine Reservierungsbestätigung. Die Frist nach Ziffer 2.6 beginnt mit Zugang dieser Reservierungsbestätigung. Im Übrigen gelten die Ziffern 2.6 und 2.7 entsprechend.
3 Bezahlung der Veranstaltungen
3.1 Alle Preise, die auf der Buchungsplattform „Fußballschule Connect“ und für Veranstaltungen des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen für künftige Buchungen bleiben vorbehalten. Der Preis einschließlich Mehrwertsteuer wird in der Bestellübersicht angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
3.2 Die vollständige Bezahlung der gebuchten Veranstaltung erfolgt innerhalb der Frist gemäß Ziffer 2.6 über das vom Kunden gewählte Online-Zahlungsmittel.
3.3 Die Zahlung erfolgt über einen vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister. Der Kunde kann für die Bezahlung zwischen den in der Bestellübersicht angezeigten Zahlungsarten wählen.
3.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Anbieters nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt wurde oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4 Rücktritt vom Vertrag / Widerrufsrecht
4.1 Ein (Teil-)Rücktritt des Kunden vom Vertrag über die gebuchte Veranstaltung des Anbieters ist – jeweils im Hinblick auf den oder die betreffenden einzelnen Teilnehmer (Teilrücktritt) – bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Der (Teil-)Rücktritt ist ausschließlich in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Anbieter zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der (Teil-)Rücktrittserklärung beim Anbieter. Ein Rücktritt kann insbesondere per E-Mail an [email protected] erklärt werden. Ob und in welcher Höhe das Entgelt erstattet wird, richtet sich nach den Ziffern 4.3 bis 4.7. Bei einem Rücktritt werden die für den betroffenen Teilnehmer gebuchten Zusatzprodukte vollständig storniert und nicht ausgegeben. Der hierfür gezahlte Preis wird vollständig erstattet. Alle inkludierten Ticketleistungen sind an eine aktive Kursteilnahme geknüpft und können nicht als Teilleistung in Anspruch genommen werden.
4.2 Nach Beginn der Veranstaltung ist der Rücktritt ausgeschlossen. Beginn der Veranstaltung im Sinne dieser Ziffer 4 ist der Beginn des ersten Veranstaltungstermins. Bei der Berechnung der Fristen nach den Ziffern 4.3 und 4.4 wird der Tag des Veranstaltungsbeginns nicht mitgezählt.
4.3 Im Falle des Rücktritts des Kunden gem. Ziffer 4.1 wegen Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers stehen dem Anbieter folgende Rücktrittsgebühren zu:
4.3.1 Wenn der Kunde bis einschließlich zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 zurücktritt und ein ärztliches Attest zur krankheits- oder verletzungsbedingten Verhinderung des jeweiligen Teilnehmers vorlegt, fallen keine Rücktrittsgebühren für die Teilnahme des jeweils betroffenen Teilnehmers an.
4.3.2 Wenn der Kunde ab dem 13. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 zurücktritt und ein ärztliches Attest zur krankheits- oder verletzungsbedingten Verhinderung des jeweiligen Teilnehmers vorlegt, fallen Rücktrittsgebühren in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Teilnahme des jeweils betroffenen Teilnehmers an. Der Kunde hat insoweit Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts.
4.3.3 Das ärztliche Attest ist dem Anbieter spätestens 5 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung in Textform zu übermitteln, insbesondere per E-Mail an [email protected].
4.4 Im Falle eines Rücktritts aus sonstigen, d. h. nicht krankheits- oder verletzungsbedingten, Gründen oder ohne fristgerechtes Attest gemäß Ziffer 4.3.3 stehen dem Anbieter folgende Rücktrittsgebühren zu:
4.4.1 Wenn der Kunde bis einschließlich zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 zurücktritt, fallen Rücktrittsgebühren in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers an. Der Kunde hat insoweit Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts.
4.4.2 Wenn der Kunde vom 13. Tag bis einschließlich zum 7. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 zurücktritt, fallen Rücktrittsgebühren in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers an. Der Kunde hat insoweit Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Entgelts.
4.4.3 Wenn der Kunde ab dem 6. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 zurücktritt, fallen Rücktrittsgebühren in Höhe von 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers an. Der Kunde hat insoweit Anspruch auf Rückerstattung in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Entgelts.
4.5 Wenn der Kunde und/oder die Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn nicht erscheinen oder der Kunde vor Beginn der Veranstaltung nicht in Textform gem. Ziffer 4.1 zurücktritt, bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
4.6 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden als die in dieser Ziffer 4 genannten Rücktrittsgebühren entstanden ist.
4.7 Der Kunde kann bei Buchung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts in Höhe von 19,09 € pro Teilnehmer und Veranstaltung den „Rücktrittsschutz" hinzubuchen. Sofern der Kunde den Rücktrittsschutz gebucht hat, gelten abweichend von den Ziffern 4.3 und 4.4 unabhängig vom Grund des Rücktritts folgende Erstattungsregeln:
4.7.1 Bei Rücktritt bis zum Beginn der gebuchten Veranstaltung gem. Ziffer 4.1 erstattet der Anbieter 100% des vertraglich vereinbarten Entgelts für die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers. Rücktrittsgebühren fallen nicht an. Das Entgelt für den Rücktrittsschutz selbst wird nicht erstattet.
4.8 Dem Kunden steht bei Verträgen über die Teilnahme an Veranstaltungen einschließlich der Zusatzprodukte kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist (§§ 312g, 355 BGB), weil der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung der BVB Evonik Fußballakademie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für spezifische Termine oder Zeiträume betrifft, bei denen kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
5 Verlegung, Absage, Änderung der Veranstaltung
5.1 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder mehrere Teile der jeweiligen Veranstaltung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. Spielansetzung der Profimannschaften, bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes (z.B. Schneefall), abzusagen und/oder abzubrechen. Dies gilt auch bei Nichterreichen der in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl der gebuchten Veranstaltung, sofern die Absage spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, sowie bei kurzfristigem Ausfall desjenigen Trainers, der die gebuchte Veranstaltung durchführt. Bei schlechter Witterung ist der Anbieter zudem berechtigt, einzelne Termine der Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen, statt sie abzusagen oder abzubrechen. Kann der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, erstattet der Anbieter das anteilige Entgelt für den verlegten Termin.
5.2 Im Falle der Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung hat der Anbieter das Recht, dem Kunden zusammen mit der Mitteilung über die Absage eine Alternativleistung anzubieten. Sofern der Anbieter eine solche Alternativleistung anbietet, hat der Kunde binnen 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Absage und des Angebots einer Alternativleistung die Möglichkeit, diese Alternativleistung gegenüber dem Anbieter in Textform anzunehmen. Sofern der Kunde nicht binnen vorgenannter Frist die Alternativleistung annimmt, erstattet der Anbieter die bezahlte Teilnahmegebühr einschließlich der Zusatzprodukte unter Abzug des Entgelts für bereits erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, an den Kunden zurück.
5.3 Der Kunde wird über eine Absage einzelner Teile oder der gesamten Veranstaltung sowie über eine eventuell vom Anbieter angebotene Alternativleistung per E-Mail informiert.
5.4 Die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters entfallen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt. Solche Umstände höherer Gewalt umfassen insbesondere nicht vom Anbieter schuldhaft herbeigeführten Arbeitskampf, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Krieg, Blockade, Embargo, Entscheidungen staatlicher Stellen oder sonstige staatliche Vorschriften, Energieengpässe oder andere ähnliche Umstände. Ist dem Anbieter die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt entfallen, erstattet der Anbieter das bereits gezahlte Entgelt anteilig.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Ablauf einer Veranstaltung, insbesondere Trainingsinhalte, eingesetzte Trainer und die zeitliche Abfolge einzelner Programmpunkte, unerheblich zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
6 Versicherungen, medizinische Versorgung und Pflichten der gesetzlichen Vertreter
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass bei minderjährigen Teilnehmern die jeweiligen gesetzlichen Vertreter dafür Sorge tragen, dass der minderjährige Teilnehmer den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen des Anbieters Folge leistet. Bei volljährigen Teilnehmern stellt der Kunde sicher, dass die Teilnehmer den Anweisungen der Trainer, Betreuer, Begleitpersonen des Anbieters Folge leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen, insbesondere bei strafrechtlich relevantem Handeln, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, rassistischen, sexistischen oder fremdenfeindlichen Äußerungen oder ähnlich unangemessenen Verhaltensweisen, bei wiederholten oder groben Verstößen gegen das Rauchverbot sowie bei Alkoholgenuss oder Drogengenuss ist der Anbieter berechtigt, Teilnehmer von der gebuchten Veranstaltung auszuschließen. Der Kunde stellt sicher, dass wenn ein minderjähriger Teilnehmer ausgeschlossen wird, die gesetzlichen Vertreter den minderjährigen Teilnehmer abholen. Bei einem Ausschluss erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Darüber hinaus behält sich der Anbieter vor, ausgeschlossene Teilnehmer auch für zukünftige Veranstaltungen des Anbieters auf unbestimmte Zeit auszuschließen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass durch den Ausschluss kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
6.2 Für den Anbieter besteht für minderjährige Teilnehmer Aufsichtspflicht von Beginn bis Ende der jeweils gebuchten Veranstaltung. Für die Hinfahrt zur und Rückfahrt von der gebuchten Veranstaltung sind der Kunde und ggfls. die gesetzlichen Vertreter aufsichtspflichtig.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass der Teilnehmer auf Verlangen des Anbieters unverzüglich vor Beginn der gebuchten Veranstaltung Krankenversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung für die gebuchte Veranstaltung in Textform nachweist. Der Versicherungsschutz ist Voraussetzung für die Teilnahme. Eine eigene Kranken- oder Haftpflichtversicherung der Teilnehmer durch den Anbieter besteht nicht, weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin- und Rückweg.
6.4 Der Kunde ist bei Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages für eine minderjährige teilnehmende Person verpflichtet, dem Anbieter mitzuteilen, ob die minderjährige teilnehmende Person gesundheitliche Einschränkungen hat, die für eine sichere Teilnahme an der Veranstaltung relevant sind, eine Lebensmittelallergie besteht und ob die minderjährige teilnehmende Person an einer ansteckenden Krankheit leidet. Weiterhin ist der Kunde zur Mitteilung verpflichtet, ob die minderjährige teilnehmende Person einen bis zur Beendigung der gebuchten Veranstaltung gültigen Impfschutz gegen Tetanus hat, Medikamente einnehmen muss und ob eine Medikamentenunverträglichkeit oder andere Formen der Unverträglichkeit (z.B. Essen) besteht. Der Kunde ist bei Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages für sich selbst als volljährige teilnehmende Person verpflichtet, dem Anbieter die vorgenannten Informationen mitzuteilen. Sofern erst nach Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages eine der vorgenannten Einschränkungen der sportlichen Belastbarkeit des Teilnehmers erstmalig auftritt oder wenn sich nach Abgabe des verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages eine der vorgenannten Informationen ändert, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Werden die nach dieser Ziffer erforderlichen Angaben unrichtig oder unvollständig gemacht, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Kunde trägt die hierdurch entstandenen Kosten.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, im Krankheits- oder Verletzungsfall des Teilnehmers alle nach den Umständen erforderlichen Maßnahmen zur medizinischen Erstversorgung sowie erforderlichenfalls einen Transport des Teilnehmers in ein Krankenhaus zu veranlassen. Bei minderjährigen Teilnehmern informiert der Anbieter unverzüglich die gesetzlichen Vertreter. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit sie nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden.
7 Haftung
7.1 Der Anbieter haftet für Schäden unbeschränkt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit resultieren,
7.2 für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
7.3 ferner für Schäden, die auf der Übernahme einer Garantie oder eines arglistig verschwiegenen Mangels beruhen; sowie
7.4 nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
7.5 Im Übrigen haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.6 Die Einschränkungen der vorstehenden Ziffer 7.5 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.7 Eine Haftung des Anbieters für von dem Teilnehmer oder dessen gesetzlichen Vertretern eingebrachte Wertsachen, insbesondere für Beschädigung oder Diebstahl, besteht nur nach den Regelungen der Ziffern 7.1 bis 7.4.
7.8 Für Schäden aufgrund eigenen Fehlverhaltens des Teilnehmers oder aufgrund des Fehlverhaltens eines anderen Teilnehmers haftet der Anbieter nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß Ziffer 6.2. Die Ziffern 7.1 bis 7.4 bleiben unberührt.
8 Datenschutz
Der Anbieter beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, die jederzeit unter https://www.bvb.de/de/de/allgemein/datenschutz/fussballakademie.html abrufbar ist.
9 Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme sowie am gesprochenen Wort
9.1 Die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Person erklären sich durch gesonderte Einwilligung im Buchungsprozess unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews des Teilnehmers und alle sonstigen gesprochenen Worte des Teilnehmers während der Veranstaltung vom Anbieter und der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen (insbesondere, aber nicht nur im BVB TV), Printmedien, Büchern, Plakaten, fotomechanischen Vervielfältigungen, im Internet sowie auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, X, LinkedIn, YouTube und vergleichbaren Diensten) und auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden. Dies gilt nicht, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Teilnehmers verletzt werden. Der Teilnehmer verzichtet im Übrigen auf etwaige Vergütungsansprüche für die vorgenannte Nutzung, dies gilt auch dann, wenn durch die Veröffentlichung oder Verbreitung außergewöhnliche Erträge oder Vorteile erzielt werden. Zwingende Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG, sowie des Datenschutzrechts bleiben unberührt. Die gesetzlichen Vertreter der teilnehmenden minderjährigen Teilnehmer sind darüber informiert, dass auf Social-Media-Plattformen durch andere Nutzer eine weitere Verbreitung durch Teilen, Kommentieren oder ähnliche Funktionen erfolgen kann. Die Einwilligung erfolgt freiwillig, ist nicht Voraussetzung für die Buchung und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf ist in Textform an [email protected] zu richten. Im Falle eines Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen schnellstmöglich gelöscht bzw. nicht weiterverwendet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder andere berechtigte Interessen entgegenstehen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung.
9.2 Volljährige Teilnehmer erklären sich durch gesonderte Einwilligung im Buchungsprozess unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews der teilnehmenden volljährigen Person und alle sonstigen gesprochenen Worte der volljährigen teilnehmenden Person während der Veranstaltung vom Anbieter und der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen (insbesondere, aber nicht nur im BVB TV), Printmedien, Bücher, Plakate, fotomechanische Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, X, LinkedIn, YouTube und vergleichbaren Diensten) und auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden. Dies gilt nicht, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Teilnehmers verletzt werden. Der Teilnehmer verzichtet im Übrigen auf etwaige Vergütungsansprüche für die vorgenannte Nutzung, dies gilt auch dann, wenn durch die Veröffentlichung oder Verbreitung außergewöhnliche Erträge oder Vorteile erzielt werden. Zwingende Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG, sowie des Datenschutzrechts bleiben unberührt. Die Teilnehmer sind darüber informiert, dass auf Social-Media-Plattformen durch andere Nutzer eine weitere Verbreitung durch Teilen, Kommentieren oder ähnliche Funktionen erfolgen kann. Die Einwilligung erfolgt freiwillig, ist nicht Voraussetzung für die Buchung und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf ist in Textform an [email protected] zu richten. Im Falle eines Widerrufs werden die betreffenden Aufnahmen schnellstmöglich gelöscht bzw. nicht weiterverwendet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder andere berechtigte Interessen entgegenstehen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung.
10 Sonstiges
10.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
10.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Dortmund.
10.4 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
10.5 Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.