Allgemeine Geschäftsbedingungen der BVB Event & Catering GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Bereiche:
- Vermietung (Veranstaltungen) – vgl. nachfolgend A. -
- BVB-Stadiondeckel-Karte – vgl. nachfolgend B. –
- Stadiontouren – vgl. nachfolgend C. –
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von gesonderten Bereichen des SIGNAL IDUNA PARK zur Durchführung von Veranstaltungen, wie Seminaren, Tagungen, Feiern etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren vertraglichen Leistungen und Lieferungen der BVB Event & Catering GmbH.
2. Mietverträge gem. Ziff. 1. werden ausschließlich gem. diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, wobei diese Geschäftsbedingungen dem jeweiligen schriftlichen Vertrag als Vertragsbestandteil (allerdings ohne das anhängende Vertragsmuster, welches durch den Original-Vertrag ersetzt wird) bei zuheften sind.
1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung gemäß dem Vertragsmuster gem. Ziff. I. 2. zu Stande.
2. Wird der Vertrag nicht von dem Kunden selbst, sondern von einem von diesem beauftragten Vermittler/Organisator unterschrieben oder führt der Kunde die Veranstaltung nicht selbst durch, so gilt Folgendes:
a) Bei Vertragsabschluss durch einen Vermittler/Organisator ist die Vertretungsmacht für den Kunden in schriftlicher Form nachzuweisen und dem Vertrag bei zuheften.
b) Führt der Kunde die Veranstaltung nicht selbst durch, ist der eigentliche Veranstalter bekanntzugeben und die Untervermietung an diesen nur mit aus-drücklicher schriftlicher Zustimmung der BVB Event & Catering GmbH zulässig, die ggf. bereits im Hauptvertrag erteilt werden kann.
In den Fällen gem. a) haften Vermittler/Organisator und Mieter und in den Fällen gem. b) Mieter und Untermieter gegenüber der BVB Event & Catering GmbH gesamtschuldnerisch.
3. Die Haftung der BVB Event & Catering GmbH ist beschränkt auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und beschränkt sich insoweit wiederum auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BVB Event & Catering GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollte ein Schaden drohen, ist der Kunde verpflichtet, die BVB Event & Catering GmbH hierauf unverzüglich hinzuweisen.
4. Die polizei- und ordnungsbehördlichen Vorschriften, insbesondere betreffend die Feuersicherheit und Bauordnung, sind vom Kunden zu beachten und zu erfüllen. Alle Verkehrs-, Rettungs- und Katastrophenwege sind vor, während und nach der Veranstaltung freizuhalten.
1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die gegenseitig zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde/Veranstalter ist verpflichtet, die für die Leistungen der BVB Event & Catering GmbH vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der BVB Event & Catering GmbH.
3. Rechnungen der BVB Event & Catering GmbH sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Fälligkeitszeitpunkt, der aber mindestens die vorgenannte Frist betragen muss, erwähnt ist.
4. Die BVB Event & Catering GmbH behält sich vor, Änderungen im Hinblick auf die gemieteten Räumlichkeiten vorzunehmen, sofern auch die geänderten Räumlichkeiten für den vertraglich vorgesehenen Zweck gleichwertig geeignet sind.
5. Es gilt – vorbehaltlich einer anderweitigen Individualvereinbarung - folgende Zahlungsweise:
a) Firmenkunden:
- Ab einem budgetierten Umsatz von netto 5.000,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten, fällig mit Erteilung der Auftragsbestätigung.
- Bei einem budgetierten Umsatz von weniger als netto 5.000,00 EUR ist keine Anzahlung zu leisten.
- Alle (Rest-) Zahlungen des budgetierten Umsatzes und eventuell anfallenden Extraleistungen sowie vor Ort gebuchte Zusatzleistungen sind spätestens vierzehn Tage nach Stellung der Schlussrechnung fällig.
b) Privatkunden:
- 50 % des budgetierten Umsatzes fällig mit Erteilung der Auftragsbestätigung.
- Die gesamte (Rest-) Zahlung des budgetierten Umsatzes ist fällig spätestens bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.
- Alle eventuell anfallenden Extraleistungen sowie vor Ort gebuchte Zusatzleistungen sind spätestens vierzehn Tage nach Stellung der Schlussrechnung fällig.
Rechnungen sind grundsätzlich an die im Mietvertrag angegebene Adresse des Kunden zu stellen.
1. Die BVB Event & Catering GmbH ist berechtigt, den Mietvertrag bis zu 90 Tagen vor der Veranstaltung ohne weiteres zu kündigen.
2. Die BVB Event & Catering GmbH ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
a) höhere Gewalt oder andere von der BVB Event & Catering GmbH nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) kurzfristige Umbauten der gebuchten Räumlichkeiten;
c) irreführende Buchung oder Buchung unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, betreffend insbesondere Inhalt und Zweck der Veranstaltung;
d) begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SIGNAL-IDUNA PARK oder des BVB in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies der Sphäre der BVB Event & Catering GmbH zuzurechnen ist, sofern nicht der Vertrag selbst schon Anlass zu dieser Annahme gegeben hat.
e) Verstoß gegen Ziff. II. 2.b);
f) es stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Spielbetrieb von Borussia Dortmund, ein DFB-Länderspiel sowie dessen Vorbereitungstage oder eine Konzert- oder Groß- bzw. Sonderveranstaltung eine Nutzung des Signal-Iduna Park am Veranstaltungstag vorsehen;
3. Bei außerordentlicher Kündigung durch die BVB Event & Catering GmbH aus Gründen gem. den lit. a), c), d) und e) sind seitens der BVB Event Catering GmbH die seitens des Mieters/Kunden bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten, während im Fall des lit. b) diese Erstattungspflicht entfällt, sondern – im Gegenteil – von dem Kunden zusätzlich sämtliche Schäden zu ersetzen sind, die der BVB & Event Catering GmbH durch das Verhalten des Kunden entstanden sind bzw. entstehen.
4. In den Fällen der Ziff. 1. und 2. besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die BVB Event & Catering GmbH. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BVB Event & Catering GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
1. Der Kunde ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
2. Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist die BVB Event Catering GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
3. Eine Abrechnung gem. Ziff. 2. ist seitens der BVB Event & Catering GmbH nur zulässig unter Beachtung folgender Stornofristen und damit zusammenhängender Kostenregelungen:
- bis 90 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
- bis 45 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total)
- bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total)
- bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Veranstaltungsleistungen (total) o am Veranstaltungstag: volle Leistungen
- Bei Verschiebung der Veranstaltung um max. 50 Tage werden für die Neuveranstaltung 50 % der Stornokosten angerechnet
1.Die definitive Personenzahl als Berechnungsgrundlage u.a. für die vereinbarte Miete muss der BVB Event & Catering GmbH bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Bei einer Abweichung der im Mietvertrag angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 5 % nach oben oder unten ist die BVB Event & Catering GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die ursprünglich vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten unter Anpassung auf die Teilnehmerzahl zu tauschen, wobei auch die getauschten Räumlichkeiten für den vertraglich vorgesehenen Zweck gleichwertig geeignet sein müssen.
2.Verschieben sich ohne vorherige Änderung der vertraglich vereinbarten Zeiten die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist die BVB Event & Catering GmbH nicht verpflichtet, die vermieteten Räumlichkeiten auch zu den geänderten Zeiten zur Verfügung zu stellen. Sollte ihr dies jedoch möglich sein und sollte die BVB Event & Catering GmbH die Räumlichkeiten auch zu den geänderten Zeiten zur Verfügung stellen, so ist die Miete entsprechend anzupassen und die insoweit anfallenden zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft (Servicepersonal, Security, Pförtner usw.) sind nach entsprechender Rechnungsstellung durch die BVB Event & Catering GmbH vom Kunden zu tragen.
1. Der BVB Event & Catering GmbH steht das ausschließliche Cateringrecht in den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten zu.
2. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer anderweitigen schriftlichen vertraglichen Vereinbarung mit der BVB Event & Catering GmbH.
3. Stark alkoholisierten oder durch Alkohol auffällig gewordenen Personen kann seitens der BVB Event & Catering GmbH bzw. deren Personal oder seitens des vom Kunden beauftragten Ordnungspersonals jederzeit der Eintritt zu der Veranstaltung sowie der Zutritt in dem Bereich des SIGNAL IDUNA PARKS verwehrt werden. Ebenso können solche Personen von dem zuvor genannten Personal jederzeit aus dem Stadionbereich verbannt werden. Dasselbe gilt für Besucher, die Gewalt androhen oder ausüben, randalieren, vandalieren oder sich nicht an die Anweisungen und/oder die Regeln des vorbezeichneten Personals halten.
4. In sämtlichen vertragsgegenständlichen Bereichen gilt Rauchverbot.
1. Soweit die BVB Event & Catering GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters, der hiermit seine Bevollmächtigung erklärt.
2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe solcher Einrichtungen. Er stellt die BVB Event & Catering GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der BVB Event & Catering GmbH bedarf der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen vorherigen Zustimmung der BVB Event & Catering GmbH. Durch Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der gemieteten Räumlichkeiten gehen zu Lasten des Veranstalters.
4. Der Veranstalter ist mit der Zustimmung der BVB Event & Catering GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
5. Für Musikveranstaltungen hat die GEMA-Anmeldung und Zahlung der fälligen Gebühren durch den Veranstalter zu erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen der GEMA aufgrund falscher oder unzureichender GEMA-Anmeldung stellt der Veranstalter die BVB Event & Catering GmbH frei.
6. Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die Tanz ermöglichen, sind, soweit sie der Vergnügungssteuer unterliegen, vom Veranstalter ordnungsgemäß anzumelden. Die Meldung sowie die Zahlung der fälligen Gebühren im Sinne der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund haben durch den Veranstalter zu erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere der Stadt Dortmund stellt der Veranstalter die BVB Event & Catering GmbH frei.
7. Kosten für Feuerwehreinsätze, die durch Fehlalarm (z.B. Nebelmaschinen), Sabotage o.ä. verursacht werden, sind vom Veranstalter zu tragen.
1. Für mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände und für deren Verlust und/oder deren Beschädigung übernimmt die BVB Event & Catering GmbH keinerlei Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BVB Event & Catering GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die BVB Event & Catering GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der BVB Event & Catering GmbH abzustimmen.
3. Nach Abschluss der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand der Mieträume wieder herzustellen. Mitgebrachte Ausstellungs-, Dekorations- oder sonstige Gegenstände sind unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf die BVB Event & Catering GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen, ohne diesbezüglich noch einmal eine gesonderte Frist setzen zu müssen. Wahlweise kann sie die Gegenstände auch bis zur Räumung durch den Veranstalter im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Raummiete berechnen.
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die an Gebäuden und Inventar entstehen oder Dritten zugefügt werden, die durch den Veranstalter, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter des Veranstalters bzw. Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden. Der Veranstalter hat die BVB Event & Catering GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Sollte sich ein Gast im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltung verletzen (Eigenverletzung oder Verletzung durch einen Dritten), haftet ausschließlich der Veranstalter. Eine Haftung der BVB Event & Catering GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um eine Eigenveranstaltung der BVB Event & Catering GmbH. Ferner haftet der Veranstalter dafür, dass im Hinblick auf die Veranstaltung – insbesondere bei Kochkursen – die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden - bei Kochkursen insbesondere in Bezug auf Hygiene und Gesundheit - . Der Veranstalter stellt auch insoweit für eine fehlerhafte Handhabung die BVB Event & Catering GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
3. Die BVB Event & Catering GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (Kautionen oder Bürgschaften) bzw. den Abschluss sowie den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung verlangen.
1. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig anerkannten Gegenforderungen ist für den Kunden ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
2. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der BVB Event & Catering GmbH übertragbar.
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist Dortmund.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt dessen Wirksamkeit im Übrigen nicht. Statt unwirksamer Regelungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die BVB Event & Catering GmbH ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der BVB Event & Catering GmbH abzustimmen.
Mit dem Bezug der BVB Stadiondeckel-Karte kommt ein Vertrag zwischen der BVB Event & Catering GmbH und dem Karteninhaber über die Nutzung der BVB Stadiondeckel-Karte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
Mit der BVB Stadiondeckel-Karte kann der Karteninhaber an für die Nutzung der BVB Stadiondeckel-Karte freigegebenen Veranstaltungstagen an den Verkaufsstellen der BVB Event & Catering GmbH bargeldlos bezahlen, sofern die BVB Stadiondeckel-Karte ein gem. § 4 aufgeladenes Guthaben in der erforderlichen Höhe ausweist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der BVB Stadiondeckel-Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
1. Die BVB Stadiondeckel-Karte ist über die Verkaufsstelle der
BVB Event & Catering GmbH, Strobelallee 50, 44139 Dortmund
sowie über folgende Verkaufsstellen zu beziehen:
in der BVB-FanWelt, in allen BVB-FanShops & an Heimspieltagen der ersten Mannschaft von Borussia Dortmund im SIGNAL IDUNA PARK
2. Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der BVB Stadiondeckel-Karte. Die BVB Stadiondeckel-Karte berechtigt ausschließlich zur Verfügung über das Kartenguthaben.
1. Die BVB Stadiondeckel-Karte ist (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den eigenen Verkaufsstellen der BVB Event & Catering GmbH sowie nach erfolgter Registrierung auch per App oder via Internet aufgeladen werden.
2. Der Mindestaufladebetrag beträgt 5,00 €, der Höchstaufladebetrag 200,00 €.
1. Die Gültigkeitsdauer der BVB Stadiondeckel-Karte ist unbegrenzt.
2. Wird die BVB Stadiondeckel-Karte in einem Zeitraum von 2 Jahren und 1 Tag, vom Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der letzten Nutzung an gerechnet, nicht für die Bezahlung bei den Verkaufsstellen der BVB Event & Catering GmbH verwendet, endet deren Freischaltung und sie kann nicht mehr zu Zahlungszwecken verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Karteninhaber noch ein weiteres Jahr Zeit, die Karte gegen Auszahlung eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Banknoten/Münzen zurückzutauschen. Diese Frist endet mithin 3 Jahre und 1 Tag nach dem Erwerb bzw. der letzten Nutzung der BVB Stadiondeckel-Karte. Nach Ablauf auch dieser Frist verfällt ein etwaiger Guthabenwert und der Betrag wird bei der BVB Event & Catering GmbH ausgebucht.
1. Neben dem Rücktauschrecht gem. § 5 (2) kann der Karteninhaber die BVB Stadiondeckel-Karte jederzeit gegen Auszahlung des etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Banknoten/Münzen zurücktauschen.
2. Bei Barauszahlung eines Kartenguthabens von mehr als 50,00 € hat sich der Karteninhaber durch einen Personalausweis zu identifizieren.
3. Ein Rücktausch ist ausschließlich an den ausgewiesenen Entladestationen der BVB Event & Catering GmbH am jeweiligen Veranstaltungstag möglich.
4. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten Karten-ID der BVB Stadiondeckel-Karte ist ein Rücktausch ausgeschlossen, wenn nicht der Karteninhaber ein noch bestehendes Kartenguthaben anderweitig nachweist.
Etwaige Reklamationen hinsichtlich der BVB Stadiondeckel-Karte können zu deren Öffnungszeiten jederzeit gegenüber den Verkaufsstellen der BVB Event & Catering GmbH geltend gemacht werden.
Die Risiken des Verlustes oder des Missbrauchs der BVB Stadiondeckel-Karte trägt der Karteninhaber. Insbesondere haben die Verkaufsstellen der BVB Event & Catering GmbH keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist. Auch bei einer Registrierung der BVB-Stadiondeckel-Karte im Internet unter www.bvb.de/stadiondeckel ist der Karteninhaber für sein Passwort verantwortlich.
Die BVB Event Catering GmbH haftet, gleich aus welchem Grunde (nicht abschließend, aber exemplarisch: Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand Dortmund. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1. Für die Bestellung von Tickets für BVB-Stadiontouren (Einzeltickets oder Gruppenbuchungen) gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen.
2. Inhaltlich gelten die vorliegenden Bedingungen für alle Arten von Stadiontouren:
- BVB-Tour
- BVB-Tour Plus
- BVB-Tour Barrierefrei
- BVB-Stadionerlebnis für Kinder
1. Vertragspartner bei Stadiontouren ist ausschließlich die BVB Event & Catering GmbH, Ansprechpartner auch das E&C Serviceteam für BVB-Stadiontouren.
2. Nach entsprechender Bestellung werden die für die jeweilige BVB-Stadiontour gültigen Tickets versandt. Sie sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
3. Betreffend alle Arten von Stadiontouren kann der Kunde aus den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen Angeboten auswählen und die Leistung unter Nennung des gewünschten Termins und der Teilnehmerzahl buchen.
4. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch die BVB Event & Catering GmbH oder aber das E&C Serviceteam für BVB-Stadiontouren zustande.
5. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie seitens der BVB Event & Catering GmbH oder aber das E&C Serviceteam für BVB-Stadiontouren schriftlich bestätigt werden.
1. Die Berechnung der Preise erfolgt ausschließlich nach der gebuchten Anzahl von Personen, auch wenn die Anzahl der tatsächlich erschienenen Besucher gegenüber der gebuchten Anzahl nach unten abweicht.
2. Weicht die tatsächlich zum Termin erschienene Anzahl der Besucher um mehr als 10 % nach oben von der gebuchten Besucherzahl ab, besteht lediglich ein Anspruch auf eine Führung der gebuchten Teilnehmerzahl zzgl. 10 %. Die BVB Event & Catering GmbH bzw. das E&C Serviceteam werden sich allerdings bemühen, die Führung der gesamten Personenzahl – ggf. durch Aufteilung in mehrere Gruppen – gegen einen Aufpreis, der der erhöhten Personenzahl entspricht, durchzuführen.
Der Kunde ist bis zu 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin zur kostenfreien Stornierung des Vertrages berechtigt. Bei einer Stornierung von weniger als 3 Werktagen vor dem vereinbarten Termin ist der volle vereinbarte Preis zu entrichten.
Die DFL Deutsche Fußballliga GmbH gibt die exakten Termine der Bundesligaspiele immer erst einige Wochen vor den jeweiligen Spielen bekannt. Für den Fall, dass eine Bestellung für einen der potentiellen Spieltage vorgenommen wird, wird diese nur optional und unter Vorbehalt bestätigt (keine verbindliche Buchungsbestätigung). Sobald der Spieltag final von der DFL angesetzt ist, erfolgt entweder eine Stornierung der angefragten Buchung oder aber deren Bestätigung. Optionale, noch nicht bestätigte Buchungen dürfen auch aus dem Grunde endgültig abgelehnt werden, dass aufgrund einer sonstigen Großveranstaltung oder aufgrund anderer Umstände, die die Stadionführung unmöglich machen, die Führung am gewünschten Tag nicht durchführbar ist. In diesem Fall werden sich BVB Event & Catering GmbH bzw. das E&C Serviceteam bemühen, zeitnah einen neuen Termin für die abgesagte Führung anzubieten.
Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall von Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt und Arbeitskämpfen (Aussperrung/Streik).
1. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preise, die die jeweils gültige Umsatzsteuer beinhalten. Diese (u.a. auf www.bvb.de/stadiontour angegebenen) Preise werden erst dann verbindlich, wenn die Karten als Print@Home-Dokument versendet worden sind oder aber die Buchungsbestätigung zugeschickt ist.
2. Der Ausdruck des Print@Home-Dokuments muss im DINA4-Format erfolgen, wobei pro bestelltem Ticket je ein Ausdruck vorzunehmen ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang des Print@Home-Dokuments auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Teilnehmeranzahl, Preis und Datum zu überprüfen. Die Reklamation eines fehlerhaften Print@Home-Dokuments hat unverzüglich, spätestens binnen 3 Arbeitstagen nach Eingang des Dokuments beim Kunden schriftlich per E-Mail oder an die unter Ziff. XIII. genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Preisänderung, Rücknahme oder Neubestellung des Print@Home-Dokuments.
4. Bestellungen werden nur gegen Vorkasse oder über Lastschrift (ausschließlich Deutsche Bankverbindungen) ausgeführt. Sollte die Buchung aufgrund einer nicht einlösbaren Lastschrift nicht vorgenommen werden können, wird die Bestellung ersatzlos gestrichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch gesperrt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
5. Alle Preisermäßigungsarten sowie der Umfang der möglichen Ermäßigungen ergeben sich aus www.bvb.de/stadiontour. Ziff. 1. gilt entsprechend. Der Zutritt mit ermäßigter Karte erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises an der entsprechend gekennzeichneten Kasse im Voyer West.
6. Bei Gruppenbuchungen gem. Ziff. III. ist die vereinbarte Vergütung 5 Werktage vor dem vereinbarten Führungstermin via Vorauskasse fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt Ziff. 4. entsprechend.
Sämtliche Tickets sind ausschließlich am jeweiligen Besuchstag zu der angegebenen Eintrittszeit gültig. Daher sollten sich Teilnehmer spätestens 15 Minuten vor der gebuchten Uhrzeit am ausgewiesenen Startpunkt einfinden. Bei nicht- bzw. verspätetem Erscheinen verfällt der Anspruch auf die gebuchte Leistung. Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Kundendaten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Durchführung des Vertrages genutzt. Einer Nutzung oder Übermittlung der Daten zu Werbezwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung kann der Kunde jederzeit widersprechen.
1. Die Vorgaben der SIGNAL IDUNA PARK Stadionordnung sind einzuhalten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Das Betreten des Spielfeldes ist ausnahmslos untersagt. Aufsichtspersonen haften für die von Ihnen beaufsichtigten Personen. Etwaige aus dem Verstoß gegen diese Vorschrift resultierende Schäden hat der Kunde/Aufsichtspflichtige zu ersetzen.
3. Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten zur kommerziellen Nutzung ist ebenso untersagt wie die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Haustieren oder sonstiger Gegenstände, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Stadionbetrieb zu stören.
4. Offensichtlich alkoholisierte oder berauschte Besucher können des Stadions verwiesen werden. In Fällen der Störung der Führung aus vorgenannten Gründen ist das Sicherheitspersonal darüber hinaus jederzeit berechtigt, die Führung ersatzlos abzubrechen und den/die Besucher aus dem SIGNAL IDUNA PARK zu verweisen. Eine Kostenerstattung findet in diesem Fall nicht statt.
5. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche Teilnehmer der vom Kunden gebuchten Führung körperlich für die Teilnahme der Führung in der Lage sind. Sie sollten insbesondere schwindelfrei sein und längere Strecken und Steigungen zurücklegen können. Ebenso ist für geeignetes Schuhwerk aller Teilnehmer Sorge zu tragen. Bei Spezialtouren (z.B. BVB-Tour barrierefrei) ist die BVB Event & Catering GmbH oder aber das E&C Serviceteam zu weiteren Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen berechtigt.
6. Veranstaltungen, an denen Minderjährige teilnehmen – dies gilt insbesondere für die BVB Stadion Erlebnistour für Kinder – ist die Tour nur dann durchzuführen, wenn dem Alter und der Anzahl der Minderjährigen entsprechende Aufsichtspersonen in ausreichender Zahl anwesend sind.
7. Die BVB Event & Catering GmbH haftet für die bei den Führungsteilnehmern entstandenen Schäden ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, wenn diese von der BVB Event & Catering GmbH zu vertreten ist. Einer Pflichtverletzung der BVB Event & Catering GmbH steht diejenige ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8. Der Kunde/Teilnehmer haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen, die durch ihn bzw. seiner Aufsichtspflicht unterliegenden Person schuldhaft verursacht werden.
In allen rechtlich zulässigen Fällen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Dortmund vereinbart.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Adressat von Willenserklärungen oder Rückfragen zu allen Arten der BVB-Stadiontouren sind zu richten an:
BVB Event & Catering GmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Telefon 0231 90 20 66-00
Fax 0231 90 20 16-99
E-Mail [email protected].
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen diese Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien werden ungültige/undurchführbare Bestimmungen vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt auch für Lücken.