BVB-Dauerkarten AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen "Dauerkarten"

Stand: Juni 2024

1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Dauerkarten“ (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan „Dauerkarte“) für Veranstaltungen im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen die Bestimmungen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten für Veranstaltungen des BVB entsprechend. (2) Hinsichtlich des mit einer erworbenen Dauerkarte ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde des ÖPNV NRW (VRR, VRS, AVV und WT [NWL]) kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Dauerkarteninhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der BVB den im Preis der Dauerkarte enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen. Verantwortlich für die Beförderungsleistung bleibt ausschließlich die jeweilige Betreibergesellschaft des öffent - lichen Nahverkehrs. (3) Hier und im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Geschlechtsform genutzt. Sie soll gleichermaßen für weibliche, diverse und männliche Formen gelten.

2. PREISE, KATEGORIEN, BESTELLUNG, VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und dem jeweiligen individuell für den Besteller gefertigten Reservierungsschreiben; entsprechendes ergibt sich bei Auswärtsdauerkarten aus den Vorgaben des Heimclubs. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkartenpakete ergeben sich aus dem jeweilig aktuellen Bestellformular sowie dem Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Dabei bietet der BVB dem Besteller grundsätzlich als Basis das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ und darüber hinaus - indes nur in Verbindung mit dem vorgenannten Dauerkartenpaket – zusätzlich bestellbare Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele in den derzeitigen Wettbewerben des DFBPokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League und/oder der UEFA Europa Conference League („zusätzliche Dauerkartenpakete“) an, soweit sich der BVB für die Teilnahme an diesen Wettbewerben qualifiziert hat. Die Bestellungen der jeweiligen Dauerkartenpakete können nur mittels eines gesonderten Bestellformulars, welches die bisherigen Dauerkarteninhaber per Post übermittelt erhalten, und im Übrigen für die Dauer des „freien Verkaufs“ vor Ort bei der in Ziffer 15 Abs. (1) genannten Kontaktadresse ausliegen, erfolgen. Sofern sich der Besteller für eine und/oder mehrere der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete entscheidet, gilt die Bestellung der jeweiligen Dauerkarte(n) für alle Heimspiele des jeweiligen Wettbewerbs. (2) Pro Person werden bei Verfügbarkeit bis zu maximal vier (4) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem BVB einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht. (3) Der Besteller füllt die im Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten, ggf. einer Bankverbindung und – sofern nicht bereits systemseitig durch den BVB vorgesehen – seiner vorhandenen Reservierungsnummer, aus. Im Falle der Erteilung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift hat der Besteller weitere Angaben auszufüllen und u.a. auch zu erklären, ob er oder – falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber in eine künftige Korrespondenz in Bezug auf die Zahlungsabwicklung per E-Mail oder per Post einwilligt. Das ausgefüllte Bestellformular ist sodann entweder per Post bzw. per Telefax an in Ziffer 15 Abs. (1) aufgeführte Kontaktadresse zu übersenden. (4) Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) je nach dem vom Besteller gewählten Korrespondenzweg entweder per E-Mail oder per Post schriftlich durch den BVB bestätigt (Annahme). Mit dem Zugang des Bestätigungsschreibens beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 und 5 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet oder sofern der Besteller dies auswählt, als Buchungsbestätigung elektronisch versandt (die Verwaltung der Dauerkarte findet sodann vom Besteller im Ticketshop im Bereich „Mein Konto“ statt) und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Für den Versand kann vom BVB eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Der Besteller ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Sitz und Preis. (5) Innerhalb einer Saison ist ein Wechsel, d.h. eine Hinzu- und/oder Abbestellung, zwischen den vom BVB unterschiedlich angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpaketen ausgeschlossen. Dies ist erst zu Beginn einer neuen Saison wieder möglich. (6) Sollte sich der BVB für eine Teilnahme an einem Finale des DFB-Vereinspokals, der UEFA Champions League, der UEFA Europa League und/oder der UEFA Europa Conference League qualifizieren, werden die Tickets nur nach Maßgabe von gesonderten Teilnahmebedingungen, i.d.R. durch eine Auslosung, zugeteilt. Als Dauerkarteninhaber steht Ihnen kein automatischer Anspruch auf Zuteilung eines Tickets für ein entsprechendes Finale zu; dies ist auch nicht Vertragsbestandteil eines etwaig zusätzlich gebuchten Dauerkartenpaketes. (7) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Zahlung und Bestellabwicklung wird auf die Ziffer 4 und 5 dieser AGB verwiesen.

3. KEIN WIDERRUFS- ODER RÜCKGABERECHT
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s). 


4. ZAHLUNG, BESTELLABWICKLUNG – DAUERKARTENPAKET „BUNDESLIGA“ (1) Zahlungen für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ können nur ausnahmsweise gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, EC-Karte oder mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa und American Express) erfolge; BVB ist nicht verpflichtet, diese Zahlungsmethode zu akzeptieren. (2) Grundsätzlich ist der Besteller daher gehalten, dem BVB mittels eines gesonderten Bestell - formulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Vertragsbestätigung, Rechnung und eine Information gemäß nachstehendem Absatz (3) und nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) ausschließlich per Einschreiben übersandt. Für den Versand kann vom BVB eine Serviceund ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. (3) Ein Zahlungsanspruch des BVB entsteht grundsätzlich mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens des BVB beim Besteller [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)]. Im Falle eines erteilten SEPALastschriftmandats wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notification“). Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Bestimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Bankarbeitstage verkürzt wird, d.h. dass eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zugang der prenotification erfolgen kann. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.


5. ZAHLUNG, BESTELLABWICKLUNG – „ZUSÄTZLICHE DAUERKARTENPAKETE“
(1) Soweit der Besteller in Verbindung mit dem Dauerkartenpaket „Bundesliga“ eine der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League, UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League bestellt hat, ist dem BVB mittels des gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] durch den Besteller ein Mandat zur SEPA-Lastschrift zu erteilen; nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen, kann eine andere Zahlungsart vereinbart werden. (2) Die Zutrittsberechtigung für das bzw. die vom Besteller gewählte(n) Dauerkartenpaket(e) ist grundsätzlich jeweils nur auf einem physischen Exemplar der Dauerkarte angelegt. Für die zusätz - lichen Dauerkartenpakete werden also keine gesonderten Karten ausgegeben; Ausnahmen von dieser Ausgabepraxis bleiben im Einzelfall vorbehalten. (3) Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung für die bestellten zusätzlichen Dauerkartenpakete, d.h. für die jeweiligen nationalen und/oder internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League, UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber nach Feststehen des jeweiligen Heimspiels den jeweiligen zusätzlich vom Besteller zu entrichtenden Preis und das Fälligkeitsdatum durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung und einer SEPA konformen pre-notification [vgl. Ziffer 4 Abs. (3)] grundsätzlich per E-Mail mitteilen. Sollte in Ausnahmefällen der Besteller über keine E-Mail-Adresse verfügen, erfolgt der Rechnungsversand und die pre-notification per Post auf Kosten des Bestellers. (4) Der BVB wird von dem ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandat spätestens nach Ablauf des 3. Bankarbeitstages nach Zugang der pre-notification beim Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – beim Kontoinhaber Gebrauch machen. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) – auch für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ – zu sperren.

6. VERSAND, ÜBERGABE, REKLAMATIONEN
(1) Für den Versand der Dauerkarten kann vom BVB eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Die Übernahme der Versandkosten sowie die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB. Der BVB ist berechtigt, dem ausgewählten Versandunternehmen die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung zu stellen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der BVB. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen. Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem BVB unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den BVB erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3. ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)]. (2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 12 Abs. (3) genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus. Im Übrigen gilt Ziffer 6.2 und 6.3. der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] entsprechend. 

7. VERTRAGSLAUFZEIT, VERTRAGSVERLÄNGERUNG, KÜNDIGUNG, RUHEN DES VERTRAGES
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft vorbehaltlich der Rege-lungen in Ziffer 7 Abs. (5) jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres oder aufgrund von einer Verschiebung für vom BVB kommunizierte abweichende Daten (fortan „Saison“). (2) Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt stets im Abonnement, d.h. in Form eines Dauerschuldverhältnisses („Abonnement“). Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet, es sei denn, entweder der Besteller oder der BVB sprechen vorher eine wirksame Kündigung aus. (3) Die Erstlaufzeit des Abonnements endet entsprechend Ziffer 7 Abs (1) am 30.06. der jeweiligen Saison, in der der entsprechende Erwerb erfolgte („Erstlaufzeit“). Während der Erstlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung der Dauerkarte durch den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich mit Zusendung der Dauerkarte für die Folgesaison sodann auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde oder der BVB das Abonnement nicht bis zum 31.05. des entsprechenden Jahres mit Wirkung zum Ende der Erstlaufzeit kündigt. Nach Verlängerung des Abonnements auf unbestimmte Zeit haben sowohl der Kunde als auch der BVB ein jederzeitiges Kündi - gungsrecht mit Kündigungsfrist von einem [1] Monat. Kündigungen können innerhalb der angegebenen Frist in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 12 Abs. (3) genannte Kontaktadresse erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei der jeweils anderen Partei. (4) Sollte bis zum 31.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der BVB in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist des vorstehenden Abs. (1) bis zum Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels bzw. Relegationsspiel der laufenden Saison folgt. (5) Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten (z.B. Preise) ändern, informiert der BVB den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 7 Abs. (3) genannten Kündigungsfrist über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden; sollte diese Information erst nach dem 31.05. erfolgen, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen nach Zugang des o.g. Informationsschreibens. Die vom BVB geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der genannten bzw. ggf. verlängerten Kündigungsfrist den Dauerkartenvertrag kündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ergibt sich die Fälligkeit und Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung etwaiger neuer genehmigter Konditionen im Übrigen aus den Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Der Kunde erhält dann die neue(n) Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch übersandt oder sofern der Besteller dies auswählt, als Buchungsbestätigung elektronisch versandt (die Verwaltung der Dauerkarte findet sodann vom Besteller im Ticketshop im Bereich „Mein Konto“ statt) oder in Ausnahmefällen persönlich übergeben [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)]. 
(6) Der Kunde kann jeweils zur neuen Saison die Zuteilung eines neuen Platzes („Umsetzung“) oder die Buchung eines anderen Dauerkartenpakets beantragen. Der Kunde hat keinen Anspruch hierauf. Eine Umsetzung oder die Änderung des Dauerkartenpaketes liegt allein im Ermessen des BVB, welches insbesondere unter dem Vorbehalt der Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten steht. Eine beantragte Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets stellt keine Kündigung des bisherigen Dauerkartenvertrages dar. Will der Kunde sicher gehen, im Falle der Nichterfüllung seiner beantragten Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets durch den BVB an den bisherigen Dauerkartenvertrag nicht mehr gebunden zu sein, muss er diesen vorsorglich fristgerecht kündigen; andernfalls bleibt der bisherige Dauerkartenvertrag bestehen. (7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle ist der BVB berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt, d.h. sowohl hinsichtlich des Dauerkartenpaketes „Bundesliga“ als auch hinsichtlich der etwaigen zusätzlichen Dauerkartenpakete, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksam werden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an den BVB herauszugeben und dem BVB etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche des BVB bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Falle einer unzulässigen Weitergabe der Dauerkarte durch den Kunden nach Ziff.9.4 ist der BVB ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe des Restbetrages, welcher dem Kunden ggf. aufgrund ausstehender Spiele als Rückerstattung anteilig zustehen würde, im Einklang mit Ziff.12 zu verhängen. (8) Jede Kündigung bedarf der Textform. (9) Sollte zu Beginn oder im Verlaufe einer Saison die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar werden und keine Partei eine solche Leistungsstörung zu vertreten haben, wird jede der Parteien von ihren Leistungspflichten frei und dieser Dauerkartenvertrag für die Dauer der Leistungsstörung ruhend gestellt. Das Recht zur Kündigung jeder Partei gemäß § 326 Abs.(5) BGB bleibt hiervon unberührt. Ein Fall einer solchen Leistungsstörung können Epidemien oder Pandemien oder ein Fall „höherer Gewalt“, d.h. ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, dar. 


8. RÜCKGABE, VERLUST, UMSCHREIBUNG, ÜBERBELEGUNG, ERSTATTUNG (1) Eine Rückgabe (siehe Ziffer 3 dieser AGB) oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann der Erwerber des und/oder der Dauerkarten einzelne Spiele nicht besuchen und die Dauerkarte(n) vereinzelt nicht nutzen, ist eine Weitergabe einer spieltagsbezogenen Einzelberechtigung über die offizielle Zweitmarktplattform des BVB nach Maßgabe der Ziffer 9. Abs. (5) lit. a) der AGB, der für diesen Falle entsprechend anwendbar ist, ausnahmsweise zulässig. (2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller. (3) Der bisherige Dauerkarteninhaber ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen neuen Dauerkarteninhaber mittels des unter www.bvb.de/tickets zum Download bereit gehaltenen Abtretungsformular unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Ferner gelten folgende Bestimmungen: Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen. Voraussetzung ist im jeden Fall, dass kein Umschreibungshindernis besteht. So wird die Zustimmung zur Umschreibung in jedem Fall verweigert, wenn der bisherige und/oder neue Dauerkarteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder Dauerkarten des BVB berechtigt ist. Der übertragende Dauerkarteninhaber bleibt gegenüber dem BVB jedoch solange verpflichtet, bis die zum Zeitpunkt der Umschreibung ausstehenden Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag bezahlt sind. Für die Umschreibung kann der BVB dem neuen Kunden angemessene Service- oder Versandgebühren nach Preisliste berechnen. Das Bearbeitungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Der BVB übersendet dem neuen Dauerkarteninhaber die Dauerkarte erst nach vollständiger Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und etwaiger ausstehender Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag. Die Dauerkarte des übertragenden Dauerkarteninhabers wird gesperrt. Der übertragende Dauerkarteninhaber erhält keine Rückerstattung auf den von ihm gezahlten Dauerkartenpreis. Er hat die auf ihn ausgestellte Dauerkarte auf Verlangen an BVB zurück zu geben. (4) Sollten aus wichtigem Grund vom BVB im Zusammenhang mit der Stadionöffnung oder Zuschauerzulassung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt an, dass der BVB in diesem Fall berechtigt ist, die Vergabe der Tickets transparent und diskriminierungsfrei zu bestimmen und auch einzelne, grundsätzlich bereits erwor-bene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der Besuchsrechte durch den BVB wird den betroffenen Kunden der bereits gezahlte Preis (bei Dauerkarten ggf. pro rata) zurückerstattet oder nicht berechnet. Der BVB haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten); im Übrigen gilt Ziffer 8.5 und Ziffer 7.6 der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] entsprechend. (5) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor. (6) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen. 


9. NUTZUNG UND WEITERGABE
(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die Heimspiele der 1. Fußball-Lizenzmannschaft des BVB in den vom Besteller bestellten und dem bzw. den vom BVB bestätigten Wettbewerb(en) (Dauerkartenkate - gorie) im SIGNAL IDUNA PARK in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sofern nicht ausdrücklich im bestellten Dauerkartenpaket enthalten, sind die Heimspiele in den derzeitigen natio - nalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA Champions League, UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League nicht Bestandteil des Nutzungsrechts der Dauerkarte(n). Gleiches gilt für etwaige Relegations- und/oder Freundschaftsspiele sowie alle sonstigen Spiele mit oder ohne Beteiligung der Mannschaften des BVB im SIGNAL IDUNA PARK oder Finalspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League [siehe Ziffer 2. Abs. (6)]. (2) Ein entsprechendes Reservierungs- bzw. Optionsrecht des Stammplatzes für solche Spiele, die der Besteller ursprünglich nicht bestellt hat, besteht nicht. Unabhängig von dem auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitz- oder Stehplatz, steht dem Besteller der zusätzlichen Dauerkartenpakete für Heimspiele in den internationalen Wettbewerben der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League ferner kein Anspruch auf seinen Stammplatz zu. Denn infolge der Vorgaben des Verbandes (UEFA)könnte es vorkommen, dass für solche Spiele keine Stehplätze zugelassen werden, so dass die betroffenen Dauerkarteninhaber in jedem Falle auf umgerüstete Sitzplätze ausweichen müssten.. Für diesen Fall würden die gewählten Dauerkartenpakete der Saison 2022/23 wieder in Kraft treten. Dauerkarteninhabern mit dem zum damaligen Zeitpunkt gebuchten Paketen „International“ und „Maximal“ würde dann gesondert einen Alternativplatz zugeteilt. Hingegen berechtigen Dauerkarten mit den Paketen „Bundesliga“ und „National“ nicht zum entsprechenden Zutritt für die internationalen Spiele. Ferner kann es aufgrund Vorgabe des Verbandes (UEFA) auch im Sitzplatzbereich – hier hingegen nur vereinzelt – zu einer Platzverschiebung kommen. Der BVB informiert den hier insoweit durch eine Verschiebung betroffenen Besteller rechtzeitig über seinen Sitzplatz in diesen Spielen und sendet ihm eine Einzelkarte für dieses Spiel in der gleichen oder vergleichbaren Kategorie seiner Dauerkarte zu. (3) Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse des BVBs als auch des Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken. (4) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Dauerkarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten der Dauerkarte durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere, a) die Dauerkarte öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, b) die Dauerkarte zu einem höheren als dem bezahlten anteiligen Preis weiterzugeben (der maßgebende Preis für ein Bundesligaspiel ergibt sich durch die Division des Gesamtpreises der Dauerkarte durch die Anzahl der Bundesligaspiele pro Saison); ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Weitergabekosten ist zulässig, c) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, d) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, e) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des BVBs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, f) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, g) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, h) Dauerkarten weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen die aufgedruckten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serienund /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich, verändert und/oder beschädigt wurden. (5) Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe der Dauerkarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Abs. 4 vorliegt und a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des BVBs und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß Ziffer 8.4 der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] erfolgt, oder b) solange (1) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem BVB sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den BVB einverstanden erklärt, (2) der BVB auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe der Dauerkarte informiert wird oder der BVB die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat und (3.) der Kunde oder Empfänger der Dauerkarte auf Verlangen des BVBs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt, ob, wann, welche und wie viele Dauerkarten ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden. (6) Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des neuen Ticketinhabers durch den BVB erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem BVB sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des BVBs gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des BVBs ergeben sich aus Abs. 3. und Abs. 4. (7) Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Abs. 4 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe der Dauerkarte, entsteht dem BVB aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist der BVB berechtigt, a) den Dauerkartenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, b) eine Dauerkarte, die noch vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen dieser Ziffer 6 verwendet wurde, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern, c) die Dauerkarte entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Inhaber der Dauerkarte entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen, d) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse. e) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets, insbesondere gemäß Abs. 4 a), Abs. 4 b) und/oder Abs. 4 d, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen; f) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei dem BVB erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises entschädigungslos zu stornieren;  g) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen; h) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im BVB bzw. in offiziellen Fanclubs des BVBs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen; und/oder i) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auf Basis der sich aus Ziffer 18.1 ergebenden berechtigten Interessen des BVBs, gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO unter Umständen auch unter Nennung von Informationen zu dem Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern, j) die Daten des Dauerkartenkäufers (Name, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer) an Clubs der Bundesliga weiterzugeben bzw. abzugleichen um weitere gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkäufe sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Ticketkäufer zu identifizieren oder ausschließen zu können. Diese Datenverarbeitung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen des BVBs gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des BVBs ergeben sich aus Ziffer 8.1. und 8.2.

10. ZUTRITT ZUM STADION UND VERHALTEN IM STADION
(1) Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/Stadionordnung jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB. (2) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem BVB oder von dem BVB beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des BVBs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. (3) Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen. Personen, die Gegenstände unerlaubt ins Stadion einbringen und/oder diese den Kontrollen des Sicherheitspersonals entziehen, können vom Gelände des Stadions verwiesen werden oder mit einem Stadionverbot gemäß Ziffer 11.11 belegt werden. Der BVB behält sich vor, für bestimmte Gegenstände, die ins Stadion eingebracht werden sollen, entsprechende gesonderte Kontrollstellen oder Eingänge zu bestimmen. Für durch das Sicherheitspersonal etwaig abgenommene und/oder abgegebene Gegenstände der Besucher gelten die ausgehängten Bedingungen, und/oder b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Stadionordnung einzuhalten; c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder d) die in oder auf den Dauerkarten aufgedruckten bzw. implementierten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom BVB zu vertreten ist. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung. (4) Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der BVB berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Erwerb von Dauerkarten oder den Stadion - aufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen: a) Der BVB ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Erwerb von Dauer - karten oder den Stadionaufenthalt zu machen, sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Stadionzutritt belegen zu lassen und die Einhaltung der vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen. b) Der BVB ist berechtigt, den Erwerb der Dauerkarte oder den Stadionaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygiene - standards) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Soweit solche zusätz - lichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der BVB den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren. Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 DSGVO. c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann der BVB den Erwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den BVB sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. d) Gibt der BVB besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) erst nach Erwerb der Dauerkarte durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung teilweise zurücktreten. Es gelten die in Ziffer 7 geregelten Rücktrittsfolgen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) bei Erwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände. Regressansprüche des Ticketinhabers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. (5) Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/FAQ abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des BVB mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein. (6) Platzzuweisung: Jeder Dauerkarteninhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seiner Dauerkarte vermerkt ist bzw. für den sein Dauerkarte Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des BVBs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz ein - zunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. (7) Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. (8) Fanblocks: Der gesamte Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans des BVBs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatz - ansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der BVB aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Clubs verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet; in ausschließlich vom Gastclub genutzten Bereichen (Nord, N/O), ist zudem ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt. Der BVB, die Polizei und das Sicher heitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der/dem betroffene/n Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. (9) Ungebührliches Verhalten: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des BVB sowie sämtlicher anderer bei Veranstaltungen im Stadion anwesender Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Insbesondere provozierendes Verhalten, das geeignet sein kann, eine Auseinandersetzung mit anderen Zuschauern oder sonstigen bei der Veranstaltung anwesenden Personen herbeizuführen, ist untersagt. Die Verhaltensregelungen gemäß dieser Ziffer 9.9 bezwecken auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des BVB und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom BVB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des BVBs, sind der BVB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände zu beschlagnahmen, und/oder • Dauerkarteninhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren. b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken. c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschen - verachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten. e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des BVBs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des BVBs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des BVBs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des BVBs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des BVBs oder eines vom BVB autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der BVB weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und/oder die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt ist/sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Ebenso ist ohne Einwilligung des BVB das Sammeln, Erheben, Übertragen, Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf (z.B. Ereignis- oder Positionsdaten), das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise zu kommerziellen Zwecken (insb. für Wetten und Glücksspiel) im Stadion ausdrücklich untersagt. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten genutzt werden können, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des BVB nicht ins Stadion eingebracht werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelungen kann Ticketinhabern der Zutritt ins Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden. Der BVB weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des BVBs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem BVB, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des BVBs oder von vom BVB autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich (i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen, (ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schrift - liche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen, (iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen. g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des BVBs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung. h) Es ist ferner untersagt, (i) eine Dauerkarte und/oder die in oder auf einer Dauerkarte aufgedruckten bzw. implementierten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) ganz oder teilweise zu manipulieren, unkenntlich zu machen, zu fälschen und/oder zu beschädigen, (ii) sich in anderen als den durch die Dauerkarte oder die Akkreditierung bestimmten Bereichen des Stadions aufzuhalten (Umgehung der Blockbindung), (iii) auf dem gesamten Stadiongelände Fotos, Videos, Bildaufnahmen o.Ä ohne Einwilligung des abgebildeten Stadionbesuchers aufzunehmen, zu speichern, zu veröffent - lichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen (iv) im Stadion sichtbehindernde Transparente mit dem Zweck, unerlaubte Handlungen zu verdecken oder zu ermöglichen, zu entrollen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadionordnung verwiesen. (10) Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom BVB bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem BVB oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6, Abs. 1, S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht. (11) Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Abs. (4) und/oder (9), bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der BVB ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Abs. (9) entsprechend der Regelungen Ziffer 10 Abs. (12) bis (14) die in Ziffer 12 aufgeführte Sanktionen einer Vertragsstrafe gegen den betroffenen Kunden bzw. Dauerkarteninhaber aussprechen. (12) Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Abs. (9) sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbotsrichtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der BVB behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6, Abs. 1, S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte. (13) Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer Abs. (9), insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der BVB, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB, UEFA) mit einer angemessenen Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der BVB bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der BVB bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den BVB bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand. (14) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 

11. AUFNAHMEN VON ZUSCHAUERN DER VERANSTALTUNGEN
(1) Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der BVB und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den BVB sowie den nach Abs. 3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6, Abs. 1, S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. (2) Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 9 bleiben unberührt. (3) Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der BVB teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig: a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstra-ße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt; b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und c) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.

12. VERTRAGSSTRAFE
(1) Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9 oder Ziffer 10, ist der BVB ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall oder in Höhe der in der Stadionordnung für Vertragsstrafen vorgesehene Beträge gegen den Kunden zu verhängen. (2) Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

13. AUSZAHLUNG VON MEHRERLÖSEN
(1) Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9 durch den Kunden ist der BVB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. (2) Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 12. Abs. 2 genannten Kriterien. Der BVB wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“).

14. HAFTUNG
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der BVB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesent liche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungs tatbestände. 15. KONTAKT (1) Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Dauerkarten des BVBs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den BVB gerichtet werden: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, - Ticketing - Rheinlanddamm 207-209 44137 Dortmund Telefon: +49 231 9020-0 E-Mail: [email protected] Website: https://www.bvb.de/Tickets (2) Für die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses, auch hinsichtlich vertragsgestaltender Erklärungen, ist grundsätzlich die elektronische Form ausreichend.

16. DATENSCHUTZ
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 10.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen, Ziffer 10.10 zur Videoüberwachung und in Ziffer 11 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem BVB und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6, Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des BVB. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 9.3.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des BVB können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bildund Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des BVB (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen.

17. ONLINE STREITBEILEGUNG
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der BVB nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

18. ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN IM LAUFENDEN RECHTSVERHÄLTNIS
Der BVB ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 4) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten des BVB verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der BVB hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den BVB zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gelten nur zur jeweils neuen Saison. 19. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. (2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist. (3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Stand: Juni 2024