Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen an der BVB Evonik Fußballakademie. Bitte beachten Sie, dass sich diese vor Ihrem Besuch ändern können. Diese Seite wird fortlaufend und angepasst an die aktuelle Corona-Schutzverordnung aktualisiert.

Stand 05.04.2022

Benötigen Kinder, die an den verschiedenen Kursmodellen der BVB Evonik Fußballakademie teilnehmen, den Nachweis einer Testung? Aktuell ist kein Testnachweis mehr notwendig.

Welche Nachweise müssen von Begleitpersonen, die sich während der Trainingseinheit auf dem Gelände der BVB Evonik Fußballakademie aufhalten möchten, erbracht werden? Für Begleitpersonen unserer Teilnehmer*innen, die sich auf dem Geländer der BVB Evonik Fußballakademie aufhalten möchten, entfällt mit in Kraft treten der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 1. April 2022 die Nachweispflicht.

Muss der Mund-Nasenschutz auf dem Gelände der BVB Evonik Fußballakademie getragen werden? Um die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie fortzusetzen, empfehlen wir, besonders in Warteschlangen im Eingangsbereich, einen medizinischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Bei Wahrung des Mindestabstands darf in unserem Außenbereich generell auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichtet werden. In den Innenräumen der BVB Evonik Fußballakademie (Kabinen) besteht, da hier der verordnete Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, Maskenpflicht.

Stehen den teilnehmenden Kindern die Kabinen der BVB Evonik Fußballakademie zur Verfügung? Die Kabinen stehen den Kindern zur Verfügung.

Wann ist eine Teilnahme des Kindes an den Kursmodellen der BVB Evonik Fußballakademie ausgeschlossen? Weist Ihr Kind grippeähnliche Symptome auf oder ist eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt, so ist die Teilnahme ausgeschlossen.

Wird der geleistete Kursbetrag im Falle eines Krankheits- oder Quarantänebedingten Abbruchs erstattet? Im Falle eines Abbruchs des gebuchten Kurses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Werden versäumte Trainingseinheiten im Falle eines krankheits-oder Quarantänebedingten Ausfalls nachgeholt? Trainingseinheiten werden bei Versäumnissen nicht nachgeholt.