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BVB-Stadion-Workout

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA für das BVB-Stadion-Workout

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen  der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207-209,4 4137 Dortmund als Betreiberin des BVB-Stadion-Workout , und den Teilnehmern an den Kursen des BVB-Stadion-Workout . 

§ 1 Leistungen des BVB-Stadion-Workout 

Das BVB-Stadion-Workout  führt im Rahmen seines Fitness-Programms Anfängerkurse und Fortgeschrittenenkurse im SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund durch. Gegenstand dieser Kurse ist unter anderem Training mit Gewichten, Übungen mit dem eigenen Körpergewicht und Leichtathletik. Diese Kurse werden durch einen lizenzierten Trainer/Trainerin durchgeführt. Die Dauer und die Anzahl der Kursstunden ergibt sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung.

§ 2 Buchung der jeweiligen Kursstunde

Die ausschließlich volljährigen Teilnehmer/Teilnehmerinnen der jeweiligen Kursstunde buchen den jeweiligen Kurs im Onlineshop der BVB Merchandising GmbH, Rheinlanddamm 207-209,44137 Dortmund. Jeder Kurs kann einzeln gebucht werden.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin des Kurses ist bei der Buchung verpflichtet der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen und Vorerkrankungen bei der Teilnehmerin bzw. bei dem Teilnehmer bestehen. Sofern die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bei der Buchung insoweit keine Angaben macht, bringt die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit zum Ausdruck, dass bei ihr/ihm keinerlei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen und Vorerkrankungen bestehen.

§ 3 Entgelt für den Kurs

Das Entgelt für den Kurs ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Dieses Entgelt ist bei Buchung des jeweiligen Kurses zu bezahlen. Der Zutritt zum gebuchten Kurs wird nur nach ordnungsgemäßer Bezahlung des Entgelts gewährt. Eine Rückzahlung des Entgelts bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin ist ausgeschlossen.

§ 4 Unübertragbarkeit der Teilnahme am gebuchten Kurs

Das mit der Buchung und Bezahlung der Kursstunde erworbene Teilnahmerecht an der Kursstunde kann nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 5 Hausordnung des SIGNAL IDUNA PARK‘s

Bei der Teilnahme an der Kursstunde hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK‘s zu beachten.

§ 6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Der Verzehr mitgebrachter Getränke oder Speisen innerhalb des SIGNAL IDUNA PARK‘s ist nicht gestattet.

§ 7 Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverwertung

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus der Buchung der jeweiligen Kursstunde nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung. Es handelt sich hierbei um die vom Teilnehmer/der Teilnehmerin im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Kursstunde und in den SIGNAL IDUNA PARK zu bringen. Von Seiten der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

§ 9 Verlegung, Änderung und Absage der Kurse

(1)Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist berechtigt, einzelne oder mehrere Kursstunden des jeweiligen Kurses oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und Unbenutzbarkeit des Stadions abzusagen und/oder abzubrechen. Dies gilt auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl des gebuchten Kurses sowie bei kurzfristigem Ausfall desjenigen Trainers, der den gebuchten Kurs durchführt. Das gleiche gilt auch, sollte für den betreffenden Tag ein Pflichtspiel der Lizenzspielermannschaft oder einer anderen Mannschaft im SIGNAL IDUNA PARK angesetzt werden

(2) Im Falle der Absage einzelner Teile oder des gesamten Kurses hat die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA das Recht, dem Teilnehmer zusammen mit der Mitteilung über die Absage, eine alternative Leistung anzubieten. Sofern die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA eine solche alternative Leistung anbietet, hat der Teilnehmer binnen 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Absage des Angebots einer alternativen Leistung die Möglichkeit, diese alternative Leistung gegenüber der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA in Textform anzunehmen. Sofern der Teilnehmer nicht binnen vorgenannter Frist die alternativ Leistung annimmt, erstattet die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die bezahlte Teilnahmegebühr unter Abzug der Vergütung für von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erbrachter Leistungen unverzüglich an den Teilnehmer zurück. Der Teilnehmer wird über eine Absage einzelner Teile oder des gesamten Kurses sowie über eine eventuell von Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA angebotene alternativ Leistung per E-Mail informiert.

(3) für den Fall, dass die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) nicht erbringen kann, ist die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreiter. Ist der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA die Erbringung ihrer Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auch im Falle höherer Gewalt werden die Teilnehmer über Verlegungen und Ausfälle per E-Mail informiert.

§ 10 Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme sowie am gesprochenen Wort

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich mit der Buchung der jeweiligen Kursstunde unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dieser Kursstunde durch die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bzw. von dieser beauftragten  Dritten von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews und alle sonstigen gesprochenen Worte des Teilnehmers/der Teilnehmerin von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen in Rundfunk, Fernsehen (insbesondere, aber nicht nur im BVB TV), Printmedien, Büchern, Plakaten, fotomechanischen Vervielfältigungen und im Internet sowie auf Flyern veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden. 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 18.09.2020