In den vergangenen Wochen stand die Handballabteilung des BVB aufgrund der Vorkommnisse rund um die erste Damenhandballmannschaft vermehrt im Fokus der Berichterstattung. Auch wenn die vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse, insbesondere mit Blick auf die Implementierung neuer Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte, noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird, ist es dem Vorstand des Ballspielvereins Borussia 09 e.V. Dortmund („BVB“) ein besonderes Anliegen, an dieser Stelle den Betroffenen unser Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen.

Der BVB hat sich entschieden, erste Antworten auf untenstehende Fragen auf der Homepage zu hinterlegen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass einige dieser Fragen aus dem Mitgliederkreis selbst (u.a. auf schwatzgelb.de) aufgeworfen wurden und der BVB – auch mit Blick auf die Mitgliederversammlung am 20.11.2022 – transparent über den aktuellen Sachstand informieren möchte.

1. Seit wann hatte der Vorstand Kenntnis von den Vorkommnissen innerhalb der Handballabteilung?

Der Vorstand wurde am 02.09.2022 durch die „Anlaufstelle gegen Gewalt“ (fortan „Anlaufstelle“) per E-Mail über Vorwürfe von zunächst nicht näher bezeichneten Spielerinnen in Zusammenhang mit dem bisherigen hauptamtlichen Trainer der 1. Handballdamenmannschaft des BVB informiert. Der Vorstand hat anschließend die BVB-Abteilungen Corporate Responsibility und Recht damit beauftragt, umgehend Kontakt mit der Anlaufstelle aufzunehmen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Im Verlauf der ersten telefonischen Gespräche konkretisierte die Anlaufstelle die Vorwürfe und berichtete über überwiegend anonyme Vorwürfe weiterer Personen. Der Austausch des BVB mit der Anlaufstelle wurde am 05.09.2022 durch die Kündigungen von zwei Spielerinnen des BVB-Kaders der Saison 2022/2023 überlagert. Der BVB hat diesen Kündigungen aus juristischen Gründen zunächst widersprochen, gleichzeitig jedoch Terminvorschläge für eine Anhörung der Beteiligten unterbreitet.

2. Wann und wie ist der Vorstand eingeschritten?

Am 12.09.2022 fand die Anhörung der beiden Spielerinnen statt, an der neben Vertretern des Vorstandes u.a. auch eine Vertreterin der Anlaufstelle, eine Vertreterin des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und Teile der Eltern der Spielerinnen sowie anwaltliche Vertreter der vorgenannten Personen teilnahmen. Am 16.09.2022 hat der Vorstand den bisherigen hauptamtlichen Trainer der 1. Handballdamenmannschaft des BVB angehört. An diesem Gespräch haben u.a. Vertreter des Vorstandes, der bisherige Abteilungsleiter Handball und ein anwaltlicher Vertreter des Trainers teilgenommen.

Der Vorstand hat anschließend die Sach- und Rechtslage bewertet, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich war, und hat dann am 19.09.2022 folgende Zwischenentscheidung getroffen: Der bisherige Trainer wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt, den beiden Spielerinnen wurde mitgeteilt, ihrem persönlichen Wechselwunsch zu entsprechen.

Der Vorstand arbeitete in der Folgezeit die Vorgänge, die der oben beschriebenen Situation zugrunde lagen, weiter gewissenhaft und gründlich auf und stand dabei im Dialog mit der Anlaufstelle.

Da die Spielerinnen an ihrem Wechselwunsch festhielten, verständigte sich der BVB mit diesen umgehend auf Aufhebungsvereinbarungen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt parallel aufgekommenen medialen Berichterstattung erhielt die Anlaufstelle in der Folgezeit weitere Eingaben. Am 14.10.2022 verständigte sich der BVB sodann auch mit dem Trainer darauf, dessen Vertrag einvernehmlich aufzulösen (siehe: Mitteilung des BVB vom 14.10.2022).

Am 27.10.2022 hat der bisherige Vorsitzende der Handballabteilung, Andreas Heiermann, dem Vereinsvorstand seinen Rücktritt erklärt und sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Bis auf Weiteres übernimmt dessen bisheriger Stellvertreter Rupert Thiele interimsweise die Abteilungsleitung. Seit November ist Henk Groener neuer Cheftrainer Teil des Handballteams.

3. Wieso wurden die Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Da die überwiegenden bei der Anlaufstelle eingegangenen Vorwürfe dem BVB nur unter dem absoluten Primat der Wahrung der Anonymität und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mitgeteilt wurden, bestand das Risiko, dass im Falle weiterer detaillierter Angaben zu den Vorwürfen, Ereignissen und zeitlichen Abläufen in der doch sehr überschaubaren Szene des professionellen Handballsports in Deutschland Rückschlüsse auf betroffene Personen sehr leicht ermöglicht worden wären. Den Schutz der Betroffenen hat der BVB daher zusätzlich durch vertragliche – in arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen übliche – Verschwiegenheitsverpflichtungen sowohl mit den ehemaligen Spielerinnen Amelie Berger und Mia Zschocke sowie mit dem ehemaligen Cheftrainer André Fuhr abgesichert, die gerade auch auf den Schutz jener Betroffenen abzielten, denen ihre Anonymität sehr wichtig war.

Selbstverständlich hat der BVB die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung nicht zur Bedingung gemacht, um dem Wechselwunsch der Spielerinnen Amelie Berger und Mia Zschocke zu entsprechen.

Im Übrigen sieht die getroffene Vereinbarung ausdrücklich auch vor, dass z.B. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von der Pflicht zur Verschwiegenheit abgewichen werden kann – wovon die Beteiligten derzeit auch Gebrauch machen.

4. Haben die betroffenen Spielerinnen finanzielle Unterstützung vom Verein erhalten? 

Zwei Spielerinnen wurde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der „ablösefreie“ Wechsel ermöglicht. Entgegen zuweilen anders lautenden Berichten umfasste dies auch die vollumfängliche Übernahme von Anwaltskosten durch den BVB.

5. Wie ist der Stand der Aufarbeitung?

Die Ableitungen, die der BVB intern aus den Vorgängen zu treffen haben wird, sind auch nach den jüngsten personellen Veränderungen noch nicht vollends abgeschlossen.

Am 10. November 2022 fand ein erster Workshop mit einer Vertreterin des Landessportbundes Nordrhein-Westphalen, Vertreter*Innen der Abteilungen Corporate Responsibility, Compliance und Recht sowie des externen Antidiskriminierungsbeauftragten des BVB zur Prozessoptimierung und strategischen Weiterentwicklung der bestehenden Schutzkonzepte statt (siehe dazu auch Frage 6.).

In diese Schutzkonzepte werden insbesondere auch Erkenntnisse einfließen, die der BVB in persönlichen Gesprächen mit der Anlaufstelle, ehemaligen Spielerinnen und sonstigen Personen aus dem Handballumfeld erlangt hat. Soweit Beteiligte um Wahrung ihrer Anonymität gebeten haben, wird der BVB dem selbstverständlich weiterhin entsprechen.

Der BVB begrüßt die Entscheidung des Deutschen Handballbundes zur Einrichtung einer Aufarbeitungskommission und wird – sofern vom DHB gewünscht – hier gerne unterstützend zur Verfügung stehen.

Ebenso steht der BVB weiterhin im Dialog mit der Anlaufstelle gegen Gewalt.

6. Welche präventiven Maßnahmen wird der BVB künftig ergreifen, auch mit Blick auf andere Abteilungen?

Seit dem Vorstandsbeschluss im Jahr 2019 nimmt sich Borussia Dortmund den Themen „Kinderschutz“, „Sexismus“ und „Prävention von Sexualisierter Gewalt im Sport“ intensiv an. Beraten und unterstützt wird der BVB dabei durch die Kooperationspartner des Landessportbund NRW und den Kinderschutzbund Dortmund e.V.

Für das Nachwuchsleistungszentrum, die Fußballakademie, die Abteilung Frauenfußball, die Abteilung Fanangelegenheiten, den Kinderhort und den BVB KidsClub wurden bereits Schutzkonzepte entwickelt. Diese werden nun auch auf weitere Abteilungen, u.a. die Handballabteilung, angepasst und weiterentwickelt. Geplant ist zudem, abteilungsunabhängige Ansprechpersonen zu definieren, an die sich Betroffene als eine unabhängige Anlaufstelle wenden können, sowie auch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Sportler*Innen, das Trainerteam, den Staff und sonstige Mitarbeiter*Innen anzubieten. Einen Auftakt dazu bildete der o.g. Workshop vom 10.11.2022.