BVB-Präsident Dr. Reinhard Rauball erläutert in diesem Interview die Notwendigkeit der Satzungsänderung. Auf die Mitglieder kommen keine finanziellen Mehrbelastungen zu.

Warum ist diese Satzungsänderung überhaupt notwendig?
Der Status der so genannten „Gemeinnützigkeit“ von Vereinen sorgt dafür, dass deren Vorstände Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge) nur dem Vereinszweck entsprechend verwenden dürfen. In unserem Fall u.a. zur Förderung des Sports. Verluste von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben des Vereins dürfen mit diesen Einnahmen grundsätzlich nicht gedeckt werden. Diese Regelung wird zum Problem, wenn Abteilungen innerhalb eines Vereins durch Veranstaltungen mehr als 45.000 Euro einnehmen und nicht mehr dem gemeinnützigen Bereich zugeordnet werden können. Sie werden in diesem Fall von Finanzämtern als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb betrachtet. Durch den sportlichen Erfolg unserer ersten Damenhandball-Mannschaft, auf den wir sehr stolz sind, wurde die oben genannte Einnahmengröße überschritten. Zudem sind Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des eingetragenen Vereins, die zur Verlustdeckung herangezogen werden könnten – etwa Dividendenzahlungen der Borussia Dortmund GmbH &Co. KGaA und Gewinnbeteiligungen der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH – ausgefallen, da die KGaA in den vergangenen beiden Geschäftsjahren aufgrund der Covid-19-Pandemie Verluste gemacht hat.

Wenn man die vorgeschlagene Satzungsänderung liest, könnte man meinen, dass der Vorstand künftig die Möglichkeit haben möchte, Umlagen zu erheben, die im Ergebnis die Mitglieder dazu verpflichten, mehr als den derzeitigen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Hätte es nicht gereicht, die Satzung so zu ändern, dass lediglich ein Teil der Mitgliedsbeiträge für die Verlustdeckung „umgewidmet“ werden können?
Nein. Hintergrund der Formulierung der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist eine steuerrechtliche Notwendigkeit. Die Finanzverwaltung erlaubt den Verlustausgleich nur durch gesondert beschlossene Umlagen, nicht durch die Bestimmung eines Teils der Mitgliedsbeiträge zur Verlustdeckung. Mitgliedsbeiträge dürfen eben gerade nicht zur Deckung von Verlusten in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben herangezogen werden. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung ermöglichen wir diesen Verlustausgleich. Darum – und Ihnen sei versichert: nur darum – geht es uns. Der Vorstand beabsichtigt nicht, zusätzlich zum derzeitigen Mitgliedsbeitrag Umlagen zu erheben, das ist mir außerordentlich wichtig zu betonen. Die Mitgliedsbeiträge sollen nicht erhöht werden. Übrigens: Selbst wenn ein künftiger Vorstand dies wollte, bräuchte er dafür zwingend die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder. Der Vorstand schlägt die Satzungsänderung in dieser Form ausschließlich deshalb vor, weil er Gefahren für die Gemeinnützigkeit des Vereins abwehren und ihm die Möglichkeit geben möchte, unter seinem Dach nachhaltig sportliche Abteilungen unterhalten zu können, die steuerlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb qualifiziert werden.

Was wäre die Konsequenz, wenn die Mitgliederversammlung der vorgeschlagenen Satzungsänderung und Änderung der Beitragsordnung nicht mit einer Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmt?
So ehrlich müssen wir sein: Dies wäre gleichbedeutend mit dem Ende des Profisports innerhalb des eingetragenen Vereins, insbesondere mit Blick auf den professionellen Spielbetrieb der ersten Frauenhandballmannschaft.