Mikel Merino und Joo-Ho Park sind mitgeflogen nach Lissabon, doch auflaufen dürfen sie nicht, wenn Borussia Dortmund am Dienstag (20.45 Uhr) gegen Sporting antritt. Sie stehen nicht auf der Spielberechtigungsliste. Das ist jedoch kein Versehen, sondern den Regularien geschuldet. Denn nur 15 Feldspieler dürfen frei jeglicher Beschränkungen nominiert werden.

Auf der sogenannten „Liste A“, die bis Anfang September bei der UEFA hinterlegt sein musste, dürfen maximal 25 Namen stehen. Darunter müssen zwei Torhüter und acht „Local Player“ sein, die im Verein oder vom Nationalverband, dem der Klub angehört (hier also DFB), ausgebildet wurden.

Vom Verein ausgebildete Spieler...
... sind Akteure, die – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr für drei vollständige Spielzeiten bei ihrem aktuellen Verein registriert waren.

Vom Verband ausgebildete Spieler...
... sind Akteure, die unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter zwischen dem 15. und 21. Lebensjahr für drei Spielzeiten bei einem oder mehreren Vereinen desselben Verbandes registriert waren.

Es bleiben also bei der Nominierung 15 Feldspieler, die nicht unter diese Kriterien fallen.

Zusätzlich gibt es die „Liste B“ für Nachwuchsspieler (am oder nach dem 1. Januar 1994 geboren), die zwischen ihrem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt der Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinanderfolgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt waren. Jeder Verein kann eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf der „Liste B“ eintragen. (br)