Die U23 des BVB empfängt am Samstag um 14 Uhr den 1. FC Magdeburg im Stadion Rote Erde. Die Rote Erde öffnet wie gewohnt 90 Minuten vor Anpfiff ihre Tore. Wir haben die wichtigsten Infos für das Spiel der U23 zusammengefasst.

Tickets

Für das Spiel können Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber weiterhin über den Online-Ticketshop bis zu vier Karten erwerben. Es handelt sich dabei um Print@Home-Tickets. Rollstuhlfahrer finden alle Informationen zum Ticketing hierAm Spieltag wird es keine Tageskasse geben!  

Den Fans des 1. FC Magdeburg steht ein gesondertes Gästekontingent zur Verfügung, welches direkt über den 1. FC Magdeburg verkauft wird. Bitte beachtet, dass der Zutritt zu den Heimbereichen in gegnerischer Fankleidung untersagt ist!

Anreise

Wir empfehlen allen BVB-Fans, möglichst mit dem PKW anzureisen und den kostenfreien Parkplatz Luftbad hinter der BVB-FanWelt (Strobelallee 54, 44139 Dortmund) zu nutzen. 

Einlass

Das Stadion öffnet 90 Minuten vor Anpfiff.

Für den Zutritt zum Stadion muss ein digitaler Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung bzw. Genesung und Impfung erbracht werden*. Die „GG-Kontrolle“ wird vor dem eigentlichen Stadioneinlass im Umfeld der Roten Erde stattfinden, es muss zwingend ein Lichtbildausweis bereitgehalten werden. 

Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis (kein Selbsttest) Zutritt zum Stadion. Der Test darf mit Stadionöffnung nicht älter als 48 Stunden alt sein. Ein Schülerausweis befreit nicht von der Testpflicht. 

Jeder Stadionbesucher muss sich vor Stadionzutritt aktiv darum bemühen, ein „GG“-Kontroll-Bändchen zu bekommen. Einlass zum Veranstaltungsgelände wird ohne Kontroll-Bändchen nicht gewährt. Die „GG-Kontrolle“ wird vor dem eigentlichen Stadioneinlass im Umfeld der Roten Erde stattfinden. An der „GG-Kontrolle“ muss zwingend der Lichtbildausweis zum Abgleich der Daten bereitgehalten werden. 

Erlaubte Fanutensilien

Im Heimbereich sind kleine Fahnen mit einer Größe von maximal 1,50 Metern Stocklänge und Zaunfahnen sind erlaubt. 

Erlaubte Gegenstände

  • Kleine Regenschirme „Knirpse“ (Stockregenschirme sind verboten)
  • Taschen bis Größe A4 (es gibt keine Abgabestelle für Taschen)

Stadion

Im Stadion und auf dem Stadionvorplatz muss mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, die auf dem Sitz- oder Stehplatz abgenommen werden kann.

Die Sitzplatztribüne in der Roten Erde wird weiterhin im Schachbrettmuster belegt sein. Es werden immer vier Plätze nebeneinander belegt, daneben sind jeweils vier Plätze frei. Es kann somit vorkommen, dass Zuschauer nebeneinandersitzen, die nicht gemeinsam die Karten gekauft haben. Wir bitten Euch am Samstag daher, die auf Eurem Ticket abgedruckten Sitzplätze einzunehmen. Im Stehplatzbereich herrscht freie Platzwahl. Wir bitten Euch dennoch, auf die nötigen Abstände auf der Tribüne zu achten. 

Bitte beachtet, dass Wegeflächen keine „Verweilflächen“ sind und Speisen und Getränke daher nur am eigenen Sitz- bzw. Stehplatz verzehrt werden dürfen. Im Stadion wird Alkohol ausgeschenkt.

Kontakt am Spieltag

Am Samstag werden die Fanbeauftragten Sebastian Walleit (0151/46505752) und Luisa Junk (0151/26974052) für Euch in der Roten Erde erreichbar sein. 

Sonstige Informationen

Die Einhaltung der Vorgaben hat für Borussia Dortmund hohe Priorität, da uns das gesundheitliche Wohlbefinden der Zuschauer natürlich sehr am Herzen liegt. Wir bitten daher aktiv um Mithilfe, die bestehenden Hygienevorschriften in der Roten Erde einzuhalten. 

  • *Geimpft: ab Tag 15 nach der abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff bis ein Jahr nach der vollständigen Impfung 
  • Genesen: ab 28 Tage und bis 6 Monate nach Nachweis eines positiven Testergebnisses mittels PCR-Technologie 
  • Genesen + Geimpft: Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff