Jede Wahrheit findet einen Dummen, der sie verdreht. Mindestens. Kein Tabu, kein Verbot und keine Phrase hindern einen Menschen in Deutschland seine Meinung zu sagen, so weit hergeholt sie auch sein mag. Wenn jemand derartiges von sich gibt, weiß er eigentlich, dass er sagen kann, was er will. Hinter diesem Satz verbirgt sich aber viel mehr: nämlich das Vorurteil! Das, was das Gegenüber da von sich gibt, ist ja meist nichts als ein plumpes Vorurteil. Es gibt nichts und niemanden, der es ihm verbietet, dieses Vorurteil zu verbreiten, außer Offenheit, Vernunft und Anstand. Wer diese Phrase nutzt, lässt all dies hinter sich und möchte unreflektiert seine plumpen, meist nicht einmal aus eigener Erfahrung erwachsenen, sondern irgendwo aufgeschnappten Vorurteile verbreiten. Festzuhalten bleibt: Da das öffentliche Hinausposaunen von Meinungsmüll laut Grundgesetz nicht unter Strafe steht, ist die Behauptung, doch wohl noch irgendwas sagen zu dürfen, in den meisten Fällen leider richtig.

Zensur gibt es in Deutschland nicht, auch wenn einige Zeitgenossen in Deutschland davon faseln. Das Grundgesetz besagt in Artikel 5:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“