Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund in vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro verurteilt.

Darüber muss der BVB ein Bundesliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit bis zum 31. Mai 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt

Für den möglichen Vollzug macht das Urteil klare Vorgaben: So muss in diesem Fall beim darauffolgenden Bundesliga-Heimspiel der Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereiche 10 bis 15) geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

Im Rahmen des DFB-Pokal-Endspiels zwischen Borussia Dortmund und Bayern München am 21. Mai 2015 in Berlin brannten Dortmunder Zuschauer insbesondere vor Beginn der zweiten Halbzeit verstärkt Pyrotechnik ab, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam und sich der Wiederanpfiff um gut zwei Minuten verzögerte. Damit wiederholten sich die Vorfälle des DFB-Pokal-Finales 2015.

Schon vor Beginn des Spieles hatte es Ärger mit Dortmunder Zuschauern gegeben. Zunächst gelangten etwa 50 bis 60 Dortmunder Zuschauer bei einem Einlasssturm unkontrolliert auf das Stadiongelände, später unter großem Druck etwa ein bis zwei Dutzend bei einem Blocksturm unkontrolliert in den Block.

Darüber hinaus gab es pyrotechnische Vorfälle während der Bundesligaspiele bei Bayer 04 Leverkusen am 21. Februar 2016 und gegen Bayern München am 5. März 2016, wobei in letzterem Spiel auch Bierbecher in Richtung sich aufwärmender Spieler geworfen wurden. Zudem hatten Dortmunder Zuschauer zweimal während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 9. Februar 2016 eine größere Menge an Tennisbällen auf das Spielfeld geworfen, weswegen das Spiel zweimal für etwa eine Minute unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.