Barrierefreiheit dieser Internetseite

Der BVB ist bemüht seinen Webauftritt im Einklang mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit sind die Erfolgskriterien des internationalen Standards, der WCAG 2.1 auf Level AAA, sowie der europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1.

Es werden derzeit nicht alle oben genannten Anforderungen vollständig erfüllt. Die Webseiten sind damit nicht vollständig barrierefrei.

Die Barrierefreiheit des BVB-Webauftritts ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend den Anforderungen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 15. Mai 2024. Der Webauftritt wurde nach höchstmöglichem Maß inklusive der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AAA getestet. 

Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht vollständig barrierefrei identifiziert:

  • Einzelne Bedienelemente auf den Seiten sind nicht oder nur über Umwege per Spracheingabe aktivierbar
  • Grafiken und grafische Bedienelemente haben nicht in allen Fällen eine angemessene Textalternative
  • Überschriften, Listen sowie Hervorhebungen in Texten sind nicht in allen Fällen korrekt mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet
  • In einzelnen Fällen kommen textliche Verweise auf Inhalte vor, die ausschließlich sensorische Merkmale wie Farbe oder Position verwenden
  • Es werden Schriftgrafiken verwendet
  • Nicht alle Seiten haben einen sinnvollen Dokumententitel
  • Bedienelemente haben englischsprachige programmatisch-hinterlegte Beschriftungen
  • Die aktuelle Position des Fokus ist nicht in allen Fällen deutlich
  • Das Eingabefeld der Suchfunktion ist nicht beschriftet
  • Nach Anpassung der Schriftgröße über die Browser-Einstellungen sind Bedienelemente nicht mehr erreichbar
  • Die Linkziele werden nicht in allen Fällen komplett über den Linktext vermittelt (AAA)
  • Es werden keine Abschnittsüberschriften verwendet, um den Inhalt auf den Seiten zu gliedern (AAA)
  • Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA)
  • Es sind Abkürzungen vorhanden, deren ausgeschriebene Form oder Bedeutung nicht angegeben ist (AAA)

Ergänzend wird die Abdeckung der neuen Kriterien der WCAG 2.2 angegangen.

Diese Erklärung wurde am 16. Mai 2024 auf der Grundlage einer vorangehenden Überprüfung nach den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 (V. 3.2.1) durch die Firma msg BiN GmbH erstellt.

Feedback und Kontakt

Über folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Jens Helling
Team Lead CRM & Service
[email protected]