AGB und Datenschutzerklärung für besttravel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie BESTTRAVEL den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen.Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Reiseprospekt/Anzeige, bzw. auf unserer Webseitewww.best-travel.de. Der Pauschalreisevertrag kommt erst mit der Annahme durch BESTTRAVEL zustande. BESTTRAVEL wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären.Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch die unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und BESTTRAVEL ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab,so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von BESTTRAVEL vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. BESTTRAVEL ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.

Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte.Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Bestätigung fällig. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen,erwartet BESTTRAVEL den Geldeingang als verbucht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßenErbringung der vertraglichenLeistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über BESTTRAVEL vermittelten Versicherung fällig.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt BESTTRAVEL dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. BESTTRAVEL ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.

Haben Sie Ihre Reise erst 30Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen.

Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von BESTTRAVEL abgesichert ist. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat BESTTRAVEL eine Insolvenzversicherung bei der R+V allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbadenabgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von BESTTRAVEL und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

3. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt, bzw. der Anzeige, unserer Webseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Eintrittspreise in Museen, Kirchen, oder zu kulturellen Veranstaltungen wie Theater-oder Musicalaufführungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt.Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen —sofern nicht anders angegeben —zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

4. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss
Die Ausschreibungsangaben sind für BESTTRAVEL bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. BESTTRAVEL behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die BESTTRAVEL Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen/Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßen-oderSchiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein BESTTRAVEL.

Im Falle der Absage eines Linien-oder Sonderfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug-bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist BESTTRAVEL verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und behält sich BESTTRAVEL ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind.Kann BESTTRAVEL die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr-und Flugpläne, oder Reiseroute durch Spielverlegung, Spielabsage o.ä.),oder nur unter Abweichung von einer zwischen BESTTRAVEL und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist BESTTRAVEL berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit 

Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.
Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderungdurch den Reisenden

a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt BESTTRAVEL Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BESTTRAVEL.

Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann BESTTRAVEL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von BESTTRAVEL berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die BESTTRAVEL im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern muss, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

  • Bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises.
  • Vom 45. —31. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises.
  • Vom 30. —15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
  • Vom 14. —7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises.
  • Vom 6. —3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
  • Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
  • NoShow (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises.

BESTTRAVEL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BESTTRAVEL nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BESTTRAVEL verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

Abweichend von Ziffer 5.a. kann BESTTRAVEL keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 

b) Umbuchung
Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Spieltickets, oder der Beförderungsart.Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. 

c) Vertragsübertragunggemäß § 651e BGB:
Bis zum Reisebeginn d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die BESTTRAVEL zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. BESTTRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst gegenüber BESTTRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger.Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie entstanden und Ihnen von BESTTRAVEL nachgewiesen sind. BESTTRAVEL berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person.

Rücktritts-, Umbuchungs -und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

d) Namensänderung
Bei Reiseanmeldung muss BESTTRAVEL Ihr vollständiger Name mit allen Vor-und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeterReiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch BESTTRAVEL sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linien-oder Sonderflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt BESTTRAVEL 100,-EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

6. Rücktritt und Kündigung durch BESTTRAVEL

BESTTRAVEL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:

a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der BESTTRAVEL Ausschreibung und Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BESTTRAVEL nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. BESTTRAVEL behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die BESTTRAVEL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht inAnspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der BESTTRAVEL von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe(Bengalos)und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.
d) wenn Sie unter falschen Angabe zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen oder aus anderen Gründen mit einem Stadionverbot belegt sind.

7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird BESTTRAVEL vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann BESTTRAVEL unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. BESTTRAVEL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. BESTTRAVEL behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie BESTTRAVEL den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen.
Sie haben BESTTRAVEL eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch BESTTRAVEL verweigert. BESTTRAVEL kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an BESTTRAVELrichten:

besttravel dortmundGmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Tel. +49 231/90 20 6920
Fax +49 231 90 20 69 29
e-mail: [email protected]

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbareWeitergabe an BESTTRAVEL zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BESTTRAVELnicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BESTTRAVELanzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB.
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB
Leistet BESTTRAVEL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat BESTTRAVEL zu tragen.Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von BESTTRAVEL betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB
Verletzt BESTTRAVEL schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist BESTTRAVEL Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651jBGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

10. Haftung von BESTTRAVEL

BESTTRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel-oder anderen nicht von BESTTRAVEL herausgegebenen Prospekten oder Onlinebeschreibungen, die von BESTTRAVEL Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11.Beschränkung der Haftung

a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von BESTTRAVEL ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von BESTTRAVEL herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit BESTTRAVEL für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen BESTTRAVEL ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit BESTTRAVEL vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

c) für Fremdleistungen 
BESTTRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von BESTTRAVEL lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-und Gesundheitsvorschriften

BESTTRAVELsteht dafür ein Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch Ihr Reisemittler veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europabei denen der Schengen Raum verlassen wird. BESTTRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BESTTRAVEL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BESTTRAVEL die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch-oder Nichtinformation durch BESTTRAVEL bedingt sind.Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits -oder sonstige Einreisevorschrifteneinzelner Länder von Ihnen aus vonIhnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann BESTTRAVEL den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung BESTTRAVEL für alle Passagiere übernommen hat, so ist BESTTRAVEL berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.

13. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Datenschutz

Sie stellen BESTTRAVEL im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die BESTTRAVEL zur Abwicklung der Reise benötigt. BESTTRAVEL wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. BESTTRAVEL nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie BESTTRAVEL zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt BESTTRAVEL diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. BESTTRAVEL weist darauf hin, dass BESTTRAVEL Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine BESTTRAVEL Internetseite oder im Rahmen einer Reiseanmeldung angefordert bzw. genehmigt haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt BESTTRAVEL Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.best-travel.de.

15. Information über Verbraucherstreitbeilegung

BESTTRAVELweist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BESTTRAVEL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für BESTTRAVEL verpflichtend würde, informiert BESTTRAVEL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BESTTRAVEL weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

16. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen BESTTRAVEL ist Dortmund. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und BESTTRAVEL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen BESTTRAVEL im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung

17. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Reiseveranstalterder angebotenen Pauschalreisen ist:

besttravel dortmund GmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Amtsgericht Dortmund HR B 14257
Geschäftsführer: Thomas Heß
USt-IdNr: DE 209425012

Tel.: +49 231 90 20 69 20
Fax: +49 231 90 20 69 [email protected]

Lesen Sie bitte auch aufmerksam das Formblatt, welches wichtige Informationen zur Unterrichtung von Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651A des bürgerlichen Gesetzbuchs enthält

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der besttravel dortmund GmbH für Reisevermittlungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierten Bestandteil des zwischen dem Kunden und der besttravel dortmund GmbH zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages für die Vermittlung von Verträgen für den Kunden mit Anbietern / Erbringern von Reiseund ähnlichen Leistungen (Reiseverträge).

1.2. Der Reisevermittler vermittelt Verträge (Geschäftsbesorgungsverträge) im Sinne des § 675,631 ff BGB über Einzelleistungen (z.B. Flug, Hotel) oder Pauschalreisen im Sinne des § 651 a BGB (Pauschalreisen) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Reiseveranstalter, Fluglinie).

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Nebenabreden bestehen nicht. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden über die Vermittlung von Reiseleistungen. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

2. Abschluss des vermittelten Vertrages – Reiseunterlagen 

2.1. Der Kunde ist an ein Angebot auf Abschluss eines Reise- und/oder Versicherungsvertrages (Buchungsauftrag), dass er bei uns abgibt, gebunden.

2.2. Der Buchungsauftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (Internet/Intranet/E-Mail) erteilt werden. Bei elektronischen Buchungen gilt der Auftrag mit dem Abschluss des Buchungsvorganges als erteilt.

2.3. Wir behalten uns vor, einen Buchungsauftrag abzulehnen oder nicht auszuführen, wobei wir den Kunden über die Ablehnung oder Nichtausführung umgehend informieren. Übermitteln wir dem Erbringer von Reiseleistungen (Leistungsträger) einen Buchungsauftrag des Kunden, so kommt der Reisevertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande, sobald uns die Annahme des Leistungsträgers zugeht.

2.4. Als Verantwortlicher für die Auswahl der Leistungsträger ist der Kunde verpflichtet, Instruktionen bezüglich der Person des Leistungsträgers spätestens mit dem Buchungsauftrag an besttravel zu erteilen. Erfolgt keine Instruktion, so gehen wir davon aus, dass der Kunde (Reisende) mit allen Leistungsträgern einverstanden ist, welche die Reiseleistung grundsätzlich erbringen können. Eine Haftung für die Auswahl des Leistungsträgers schließen wir in jedem Fall aus.

2.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber den Leistungsträgern gelten ausschließlich die jeweils mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere deren Reise- oder Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen können direkt beim jeweiligen Leistungsträger eingesehen oder bei besttravel nachgefragt werden.

2.6. Die Reiseunterlagen sind bei Empfang vom Kunden auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Offensichtliche Fehler sind uns spätestens binnen fünf Tagen ab Erhalt der Unterlagen anzuzeigen.

2.7. Bucht der Kunde weniger als fünf Tage vor Reisebeginn, so sind wir – wenn Versendung vereinbart ist – berechtigt, die Tickets und Versicherungsunterlagen per Kurier zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. 2.8. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen, es sei denn, wir hätten diesen Verlust zu vertreten.

3. Erteilung von Auskünften

3.1. Wir verpflichten uns, Buchungsaufträge mit der gehörigen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu vermitteln und dem Kunden (bzw. dem Reisenden) die dazu erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben. Im übrigen bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten von besttravel nur auf ausdrückliche Nachfrage des Kunden. Dies gilt insbesondere für (A) die beim Empfang von Reiseleistungen vom Reisenden zu beachtenden Einreise- und Durchreisebestimmungen (Visas), (B) die für den jeweils vom Kunden gewünschten Tarif relevanten Bestimmungen und (C) bestehende Alternativen zur Maximierung der Kostenersparnis.

3.2. Informationen zu Einreise- und Durchreisebestimmungen gelten von uns als korrekt erteilt, wenn sie zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung den von der zuständigen Amtsstelle veröffentlichten oder sonst wie bekannt gemachten Informationen entsprechen. Im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen haften wir lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.

3.3. Die Beschaffung der für die Ein- bzw. Durchreise notwendigen Dokumente (einschließlich aber nicht begrenzt auf gültiger Pass oder gültige Identitätskarte, Visa) ist grundsätzlich Sache des Kunden bzw. der Reisenden. Wir sind bereit, Visa auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin zu beschaffen. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und – in Eilfällen – den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen sowie eine Aufwandsentschädigung verlangen.

3.4. Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstiger Dokumente und für den rechtzeitigen Zugang derselben, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind. 

4. Erbringung der Reiseleistung – Storno

4.1. Die Reiseleistungen werden entsprechend der Buchungsbestätigung vom Leistungsträger eigenverantwortlich erbracht. Der Kunde erkennt hiermit an, dass der Reisevertrag direkt zwischen ihm und dem Leistungsträger zustande kommt und besttravel als Vermittlerin weder für die mangelhafte Erfüllung der Reiseleistung noch für weitere Nebenpflichten des Reisevertrages einzustehen hat.

4.2. Tritt der Kunde (Reisende) vor Reiseantritt von der vermittelten Reiseleistung ganz oder teilweise zurück oder nimmt er die Reiseleistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat der Leistungsträger – je nach Tarifkategorie – Anspruch auf den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen oder auf eine vertraglich vereinbarte Stornopauschale. besttravel weist den Kunden hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts-, bzw. Reiseabbruchsversicherung hin, um sich gegen die Folgen des Nichtantritts bzw. der (teilweise) Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen zu versichern.

4.3. Schuldet der Kunde dem Leistungsträger Stornogebühren, so sind wir berechtigt, bei der Abrechnung des bei uns vorhandenen, noch nicht weitergeleiteten Reisepreises die Stornogebühren einzubehalten und an den Leistungsträger auszuzahlen

5. Ansprüche wegen Reisemängeln

5.1. Ansprüche wegen Reisemängeln sind ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger der Reiseleistung geltend zu machen.

5.2. Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche wegen Reisemängeln bestehen allein gegen den Leistungsträger der Reiseleistung.

5.3. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

5.4. Eine Verpflichtung von besttravel zur Entgegennahme und / oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernehmen wir die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haften wir für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von uns selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Fristversäumnis.

6. Haftung

6.1. Die Haftung von besttravel und ihren Erfüllungsgehilfen und Organen für die von besttravel erbrachten Dienstleistungen und Nebenpflichten im Rahmen des Vermittlungsvertrages wird auf grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte unmittelbare Schäden begrenzt. Für die durch besttravel Vermittlungstätigkeit schuldhaft verursachten Schäden haftet der Reisevermittler nur in Höhe des 1,5-fachen Preises der vermittelten Leistung. Davon ausgenommen ist eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die besttravel schuldhaft herbeigeführt hat oder die von seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die besttravel oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

6.2. besttravel haftet nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. 

7. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

7.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Beratungs- und/ oder Vermittlungsleistung unsererseits hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.

7.2. Vertragliche Ansprüche wegen Schlechterfüllung der Vermittlungsleistung verjähren binnen eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, in der Regel an dem Tag, an dem die vermittelte Reiseleistung erbracht wurde.

8. Höhere Gewalt

8.1. Ist uns die Vermittlungsleistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Arbeitskämpfen oder unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert.

8.2. Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Wochen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Vermittlung der Leistungen von Low Cost Carriern

9.1. Vermitteln wir auf Wunsch des Kunden Reiseleistungen eines Anbieters, der als Low Cost Carrier (Billigfluganbieter, der auf Direktvertrieb ausgerichtet ist) auftritt, so gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

9.2. Reiseleistungen von Low Cost Carriern können größtenteils nur über das Internet gebucht werden. Die Modalitäten der Datenübertragung werden von den jeweiligen Anbietern festgelegt und sind unserem Einflussbereich entzogen. Daten des Kunden bzw. der Reisenden werden daher möglicherweise über eine ungeschützte Verbindung weitergeleitet. Auf das damit verbundene Missbrauchsrisiko weisen wir hiermit ausdrücklich hin; dieses Risiko trägt der Kunde.

9.3. Die Tarifbedingungen von Low Cost Carriern weichen zum Teil in Inhalt und Umfang von den sonst üblichen Angeboten ab. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass diese Anbieter in der Regel keine Erstattung des Entgelts gewähren, wenn die Reiseleistung seitens des Kunden storniert wird. Wird die Reiseleistung seitens des Anbieters nicht erbracht, ist damit zu rechnen, dass keine Ersatzleistungen (z. B. Ersatzflüge) angeboten werden. Für etwaige Ansprüche des Kunden hieraus verweisen wir auf Ziffern 3 und 4 dieser AGB.

10. Datenschutz

10.1. Der Kunde akzeptiert, dass die im Reiseprofil enthaltenen und besttravel vom Kunden zum Zweck der Reisevermittlung zur Verfügung gestellten Informationen persönliche Daten sowie Persönlichkeitsprofile im Sinne der deutschen und europäischen Datenschutzgesetzgebung enthalten.

10.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Inhaber der im Reiseprofil enthaltenen Personendaten verpflichtet ist, den Zweck und die Art der Bearbeitung der Personendaten durch besttravel festzulegen. besttravel verpflichtet sich, die Personendaten der Reiseprofile nur in Übereinstimmung mit den Instruktionen des Kunden zu bearbeiten. Sofern besttravel begründeten Anlass hat zu vermuten, dass die Instruktionen des Kunden mit den gesetzlichen Anforderungen an den Schutz der Personendaten nicht in Einklang stehen, ist besttravel nicht verpflichtet, die Instruktionen des Kunden zu befolgen. besttravel ist jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Instruktionen des Kunden mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang stehen.

10.3. Der Kunde sorgt und leistet Gewähr dafür, dass (A) die Personendaten der Reiseprofile in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen gesammelt und bearbeitet werden; (B) die Personendaten stets auf dem neuesten Stand sind; (C) die Leistungsempfänger mit der (i) Übertragung der Personendaten an besttravel bzw. Dritte zum Zweck der Vermittlung und Erbringung der Reiseleistungen, und (ii) Bearbeitung der Personendaten durch besttravel bzw. Dritte zum Zweck der Vermittlung und Erbringung der Reiseleistungen einverstanden sind und hierfür ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen, selbst wenn die Bearbeitung der Personendaten durch besttravel oder Dritte in Ländern erfolgt, deren Datenschutzniveau unzureichend ist; sowie (D) dass die Leistungsempfänger ausdrücklich damit einverstanden sind, dass besttravel für den Kunden mit Bezug auf die von den Leistungsempfängern empfangen Reiseleistungen Management Information Reports generiert und dem Kunden zur Verfügung stellt.

10.4. besttravel verpflichtet sich, die zur Verarbeitung oder Nutzung überlassenen Daten weder für andere als die oben genannten eigenen Zwecke noch für Zwecke sachfremder Dritter zu verwenden.

11. Anwendbares Recht /Gerichtsstand

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Wir sind berechtigt, stattdessen auch am Sitz des Kunden zu klagen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2. besttravel dortmund GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Datenschutzerklärung gemäß Art. 12 ff Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die besttravel dortmund GmbH

I. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten in erster Linie, um funktionsfähige, komfortable Durchführung Ihrer gebuchten Reiseveranstaltung zu gewährleisten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unabhängig von den speziellen Informationen hier, finden Sie die allgemeine Datenschutzerklärung des Konzerns unter https://www.bvb.de/Datenschutz/Webseite-bvb.de . Der grundsätzliche Umgang mit Newsletter, technischer Datenschutz & Social Media oder sonstigem IT-Kontakt wird unter https://www.bvb.de/Datenschutz/BVB-Social-Media ausführlich dargestellt und es erfolgen Hinweise bei jeder Kontaktaufnahme.

II. Name und Anschrift der Verantwortlichen

Die Verantwortliche im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist die
besttravel dortmund GmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Deutschland
Tel.: 02 31 - 90 20 69 20
E-Mail: [email protected]
Website: www.besttravel.bvb.de

III. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter:
Rechtsanwalt Ulf Haumann, LL.M.
c/o Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Deutschland
Tel.: 02 31 - 90 20 0
E-Mail: [email protected]
Website: www.bvb.de

IV. Konkretes zu Ihren Daten

Wir erheben und nutzen folgende personenbezogene Daten

  • Anrede, Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Zahlungs- bzw. Rechnungsdaten
  • Daten zur Legitimation (Passnummer und Ablaufdatum)

Die Rechnungsdaten werden bei der Leistungsbuchung und/oder Anmeldung zu kostenpflichtigen Veranstaltungen erhoben. Sie beziehen sich nur auf die Angaben aus der Rechnung.

V. Zweck der Datenverarbeitung

Im Einzelnen dient die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgenden Zwecken

  • Allgemeine Informationen zu unseren Reiseangeboten
  • Buchung der Reisen
  • Bei internationalen Stadionbesuchen: Meldung der personenbezogenen Daten (Name und Geburtsdatum) an den einladenden Verein
  • Zahlungsbedingungen und Rechnungsinformationen
  • Wichtige Informationen (Direktwerbung) per Email (Service-Mail)

VI.      Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung und zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes der Reiseveranstaltung.

1.Vertrag

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle ist im Rahmen der Abwicklung der Reiseveranstaltung Artikel 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO. Danach dürfen Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wenn und soweit dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erforderlich ist. Dies gilt auch für alle Verarbeitungen, die erforderlich sind, um vorvertragliche Maßnahmen, die auf Anfrage von Ihnen erfolgen, durchführen zu können. Näheres dazu wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche Sie unter dem Link https://besttravel.bvb.de/AGB finden, geregelt. Mit Ihrer Buchung schulden wir Ihnen die Durchführung der Reiseveranstaltung gegen Zahlung der Vergütung.

2.Berechtigtes Interesse

Wir unternehmen alle Maßnahmen im Rahmen unserer Möglichkeiten, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf Ihrer gebuchten Reiseveranstaltung zu erreichen. Dahingehend haben wir ein berechtigtes Interesse, alle dazu nötigen Informationen zu verarbeiten und sind deshalb gemäß Art.6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dazu berechtigt, sofern nicht Ihre Interessen an einer Geheimhaltung der Daten überwiegen. Grundsätzlich gehen Sicherheitsaspekte allerdings vor. Wir verarbeiten Ihre Daten ebenfalls zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten.

Die Direktwerbung liegt in unserem berechtigten Interesse und ist deshalb gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit f) i.V.m. Erwägungsgrund 47 letzter Satz DSGVO rechtmäßig.

3.Einwilligung

Die Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, die Sie jederzeit durch eine formlose Mitteilung an die oben genannte verantwortliche Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

VII.     Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten löschen wir, sobald wir sie nicht mehr zur Erfüllung unserer vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten brauchen. Rechnungsdaten dürfen z.B. erst nach Ablauf von 10 Jahren gelöscht werden.

VIII.   Datenübermittlung

Grundsätzlich werden Ihre Daten nicht übermittelt. In besonderen Fällen (z.B. zur Durchsetzung von Stadionverboten) ist dies allerding erforderlich und in unseren AGB vertraglich geregelt. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe von Informationen an Dienstleister (z.B. Softwareunternehmen) auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

IX.  Datensicherheit

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des Art. 32 DSGVO haben wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Rahmen Ihrer Buchung zu verarbeitenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

X.        Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie grundsätzlich

  • das Recht auf Auskunft über Ihre verarbeitenden Daten nach Art. 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung Ihrer Daten nach Art. 16 DSGVO, sofern wir unrichtige Angaben zu Ihrer Person verarbeiten
  • das Recht auf Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DSGVO, sofern wir die Daten nicht mehr benötigen und keine gesetzlichen Aufbewahrungszwecke dagegenstehen
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 18 DSGVO, falls und solange Ihre Einwände gegen die Datenverarbeitung noch nicht geklärt wurden sowie
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 21 DSGVO, wenn wir Ihre Daten im Rahmen unseres überwiegenden berechtigten Interesses verarbeiten. Das können Sie im Falle der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen. Im Übrigen können Sie der Datenverarbeitung erfolgreich widersprechen, wenn in Ihrem Fall unseren und öffentlichen Interessen Ihrerseits überragende persönliche Interessen der Datenverarbeitung entgegenstehen.

Daneben haben Sie das Recht

  • auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), also der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz (LDI) (https://www.ldi.nrw.de/).

All diesen Rechten kommen wir stets nach. Sofern Sie dazu nähere Auskünfte wünschen, stellen wir Ihnen diese gern bereit. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Den vollständigen Text der DSGVO finden Sie unter https://dsgvo-gesetz.de/ .