Stand: Januar 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen der U23-Mannschaft von BORUSSIA DORTMUND im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten Stadion ROTE ERDE , Strobelallee 40, 44139 Dortmund. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gelten im Übrigen die Bestimmungen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten für Veranstaltungen des BVB entsprechend.
(2) Hier und im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung lediglich die männliche Geschlechtsform genutzt. Sie soll gleichermaßen für weibliche, diverse und männliche Formen gelten.
2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss
(1) Die Höhe des Dauerkartenpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und wird beim Bestellvorgang angezeigt. Das angebotene und bestellbare Dauerkartenpaket beinhaltet ausschließlich den Sitzplatzbereich für die Heimspiele der U23-Mannschaft des BVB bei freier Platzwahl in den jeweiligen Blöcken. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden.
(2) Pro Person werden bei Verfügbarkeit bis zu maximal zwei (2) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern.
(3) Mit der Darstellung und Bewerbung der „U23- Dauerkarte“ im Online-Shop gibt der BVB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dauerkartenvertrages ab.
Der Besteller füllt die im Online-Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten aus. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ akzeptiert der Besteller diese AGB und Vertragsbedingungen und nimmt das Angebot des BVB zum Abschluss eines Dauerkartenvertrages an.
(4) Mit dem Zugang der Bestätigungsmail beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet oder sofern der Besteller dies auswählt, als Buchungsbestätigung elektronisch versandt (die Verwaltung der Dauerkarte findet sodann vom Besteller im Ticketshop im Bereich „Mein Konto“ statt) und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Für den Versand kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Der Besteller ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Sitz und Preis.
3. Kein Widerrufs oder Rückgaberecht
Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).
4. Zahlung, Bestellabwicklung
(1) Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat der BVB Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.
(2) Zahlungen können erfolgen
a) mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte: Akzeptiert werden für die Bezahlung der gebuchten Tickets Mastercard, VISA und American Express. Durch die Eingabe der Kreditkarten-Prüfziffer wird der Sicherheitsstandard für Ihre Ticketbuchung noch weiter erhöht. Die Karten-Prüfziffer beinhaltet bei VISA die letzten drei Ziffern der Nummern im Unterschriftenfeld auf der Kreditkartenrückseite und bei Mastercard die letzten drei Ziffern neben dem Unterschriftenfeld. Bei American Express ist es die 4-stellige Nummer, die auf der vorderen, rechten oder linken Seite Ihrer Kreditkarte aufgedruckt ist.
b) PayPal: Bei der Zahlung per PayPal haben Sie zwei Varianten zur Verfügung:
i. Sie haben ein PayPal-Konto: Wenn Sie in unserem Bestelldialog die Zahlungsart PayPal ausgewählt haben, gelangen Sie automatisch nachdem Sie auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ geklickt haben zur PayPal-Anmeldeseite.. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zum PayPal-Konto an und wickeln die Zahlung ab.
ii. Sie haben kein PayPal-Konto: Im Zahlungsdialog von PayPal erscheint der Hinweis "Sie haben noch kein PayPal-Konto?". Dort befindet sich der weiterführende Link „Weiter“. Klicken Sie auf diesen Link, um im Anschluss Ihr Zahlungsmittel als Gast wählen zu können. Auch hier haben Sie die Wahl zwischen MasterCard, VISA, American Express und Ihrem Bankkonto. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht bei PayPal registrieren.
c) Lastschrift: Bei der Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilen Sie uns lediglich eine einmalige Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto. In den letzten Tagen vor einem Spiel steht die Zahlart SEPA Lastschrift nicht mehr zur Verfügung.
Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten.
5. Versand, Übergabe, Reklamationen
(1) Für den Versand der Dauerkarten kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Die Übernahme der Versandkosten sowie die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB. Der Club ist berechtigt, dem ausgewählten Versandunternehmen die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung zu stellen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen. Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3. ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)].
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 14 Abs.1 genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus. Im Übrigen gilt Ziffer 6.2 und 6.3. der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] entsprechend.
6. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs der Bestätigungsmail beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres oder aufgrund von einer Verschiebung für vom Club kommunizierte abweichende Daten (fortan „Saison“).
7. Rückgabe, Verlust, Umschreibung, ÜBERBELEGUNG, Erstattung
(1) Eine Rückgabe oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.
(3) Sollten aus wichtigem Grund vom Club im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebene Zutrittsbeschränkungen oder sonstige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen), kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde erkennt an, dass der Club in diesem Fall berechtigt ist, die Vergabe der Tickets transparent und diskriminierungsfrei zu bestimmen und auch einzelne, grundsätzlich bereits erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung der Besuchsrechte durch den Club wird den betroffenen Kunden der bereits gezahlte Preis (bei Dauerkarten ggf. pro rata) zurückerstattet oder nicht berechnet. Der Club haftet gegenüber dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 9 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, isbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 9 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.
(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.
8. Nutzung und Weitergabe
(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes für die Heimspiele der U23-Mannschaft des BVB in der Dritten Liga im Stadion „ROTE ERDE“ in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) .
(2) Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Ticketerwerb mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder der Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es sowohl im Interesse des BVBs als auch des Kunden und Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.
(3) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Dauerkarten erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten der Dauerkarte durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,
a) die Dauerkarte öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,
b) die Dauerkarte zu einem höheren als dem bezahlten anteiligen Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Weitergabekosten ist zulässig,
c) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des BVBs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) die Dauerkarte und/oder die damit verbundenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder
(4) Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe der Dauerkarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Abs. 4 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des BVBs und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise gemäß Ziffer 8.4 der ATGB [vgl. Ziffer 1 Abs. (1)] erfolgt, oder
b) solange (1.) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem BVB sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den BVB einverstanden erklärt, (2.) der BVB auf dessen Anforderung hin (z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe der Dauerkarte informiert wird oder der BVB die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat und (3.) der Kunde oder Empfänger der Dauerkarte auf Verlangen des BVBs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt, ob, wann, welche und wie viele Dauerkarten ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
(5) Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer des neuen Ticketinhabers durch den Club erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem BVB sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des BVBs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des BVBs ergeben sich aus Abs. 3. und Abs. 4.
(6) Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Abs. 4 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe der Dauerkarte, ist der BVB berechtigt,
a) den Dauerkartenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,
b) eine Dauerkarte, die noch vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen dieser Ziffer 6 verwendet wurde, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,
c) die Dauerkarte entschädigungslos zu sperren und zu stornieren sowie dem Inhaber der Dauerkarte entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
d) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.
e) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets, insbesondere gemäß Abs. 4 a), Abs. 4 b) und/oder Abs. 4 d, von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 13 zu verlangen;
f) sonstige, von dem betroffenen Kunden bereits bei dem Club erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und gegen Rückerstattung des entrichteten Preises entschädigungslos zu stornieren;
g) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen;
h) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im BVB bzw. in offiziellen Fanclubs des BVBs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen; und/oder
i) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
(1) Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/Stadionordnung/STADION-ROTE-ERDE-Stadionordnung#:~:text=(1)%20Personen%2C%20die%20gegen,weiterer%20Rechte%20von%20Borussia%20Dortmund jederzeit einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.
(2) Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem BVB oder von dem BVB beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des BVBs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung, ist stets Folge zu leisten.
(3) Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Stadionordnung einzuhalten;
c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,
d) die in oder auf den Dauerkarten aufgedruckten bzw. implementierten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom BVB zu vertreten ist.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
(4) Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, ist der Club berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Erwerb von Dauerkarten oder den Stadionaufenthalt festzulegen und deren Einhaltung auch gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber durchzusetzen:
a) Der Club ist berechtigt, bestimmte Anforderungen zur Bedingung für den Erwerb von Dauerkarten oder den Stadionaufenthalt zu machen und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung vor Stadionzutritt belegen zu lassen.
b) Der Club ist berechtigt, den Erwerb der Dauerkarte oder den Stadionaufenthalt zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten und/oder Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken; Zutritt zum Stadion nur in bestimmten Zeitfenstern; Beachtung bestimmter Hygienestandards) zu unterwerfen. Diese werden dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Soweit solche zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten und/oder vorhandener personenbezogenen Daten zu weiteren Zwecken umfassen, wird der Club den Kunden bzw. Ticketinhaber gemäß Art. 13 f. DSGVO rechtzeitig vorab insbesondere über den konkreten Umfang und die konkreten Zwecke der Verarbeitung informieren.
Die Rechtsgrundlage für die damit einhergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist jeweils Art. 6 DSGVO.
c) Kann der Kunde bzw. Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb oder den Stadionaufenthalt verweigern. Regressansprüche gegen den Club sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
d) Gibt der Club besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) erst nach Erwerb der Dauerkarte durch den Kunden bekannt, kann der Kunde vom Vertrag im Hinblick auf die betroffene Veranstaltung teilweise zurücktreten. Es gelten die in Ziffer 7 geregelten Rücktrittsfolgen entsprechend. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die besonderen Zutrittsbedingungen nach Ziffer 10.4 lit. a) und b) bei Erwerb bereits allgemein bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens ab Zutritt des Kunden zum Stadiongelände.
(5) Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://www.bvb.de/Tickets/FAQ-AGBs/FAQ abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
(6) Platzzuweisung: Jeder Dauerkarteninhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seiner Dauerkarte vermerkt ist bzw. für den sein Dauerkarte Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des BVBs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
(7) Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
(8) Fanblocks: Der Stehplatzbereich (Block 10-13) sowie der Sitzplatzbereich (Blöcke D-J) sind der Heimbereich der Fans des BVBs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der BVB aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Clubs verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet; in ausschließlich vom Gastclub genutzten Bereichen (Stehplatzbereich Blöcke 15-16 sowie Sitzplatzbereich Block A), ist zudem ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt. Der BVB, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der/dem betroffene/n Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Borussia Dortmund behält sich vor weitere Bereiche als „Heimbereich“ zu definieren und ggf. den Gastbereich (nach Absprache mit dem jeweiligen Gastverein) zu verringern / vergrößern
(9) Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom BVB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des BVBs, sind der BVB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
- entschädigungslos von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
- Dauerkarteninhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des BVBs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des BVBs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des BVBs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des BVBs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich mobilen Endgeräten wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des BVBs oder eines vom BVB autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der BVB weist darauf hin, dass die, der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der BVB weist weiter darauf hin, dass der DFB ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des BVBs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem BVB, dem dem DFB, , der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des BVBs oder von vom BVB autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des BVBs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
h) Es ist ferner untersagt, (i) eine Dauerkarte und/oder die in oder auf einer Dauerkarte aufgedruckten bzw. implementierten verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR-Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) ganz oder teilweise zu manipulieren, unkenntlich zu machen, zu fälschen und/oder zu beschädigen, (ii) sich in anderen als den durch die Dauerkarte oder die Akkreditierung bestimmten Bereichen des Stadions aufzuhalten (Umgehung der Blockbindung), (iii) auf dem gesamten Stadiongelände Fotos, Videos, Bildaufnahmen o.Ä. ohne Einwilligung des abgebildeten Stadionbesuchers aufzunehmen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen (iv) im Stadion sichtbehindernde Transparente mit dem Zweck, unerlaubte Handlungen zu verdecken oder zu ermöglichen, zu entrollen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadionordnung verwiesen.
(10) Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom BVB bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem BVB oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
(11) Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Abs. (4) und/oder (9), bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der BVB ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Abs. (9) entsprechend der Regelungen Ziffer 10 Abs. (12) bis (14) die in Ziffer12 aufgeführte Sanktionen einer Vertragsstrafe gegen den betroffenen Kunden bzw. Dauerkarteninhaber aussprechen.
(12) Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Abs. (9) sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der BVB behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
(13) Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer Abs. (9), insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der BVB, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFB) mit einer angemessenen Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der BVB bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der BVB bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den BVB bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
(14) Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen
(1) Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der BVB und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den BVB sowie den nach Abs. 3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
(2) Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 9 bleiben unberührt.
(3) Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der BVB teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
11. Vertragsstrafe
(1) Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9 oder Ziffer 10, ist der BVB ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro für jeden Einzelfall oder in Höhe der in der Stadionordnung für Vertragsstrafen vorgesehene Beträge gegen den Kunden zu verhängen.
(2) Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
12. Auszahlung von Mehrerlösen
(1) Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9 durch den Kunden ist der BVB zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen AGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
(2) Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11. Abs. 2 genannten Kriterien. Der BVB wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“).
13. Haftung
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der BVB, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
14. Kontakt
(1) Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Dauerkarten des BVBs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den BVB gerichtet werden:
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,
- Ticketing -
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Telefon: +49 231 9020-0
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bvb.de/Tickets
(2) Für die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrags-verhältnisses, auch hinsichtlich vertragsgestaltender Erklärungen, ist grundsätzlich die elektronische Form ausreichend.
15. Datenschutz
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 10.4 zu besonderen Zutrittsbedingungen, Ziffer 10.10 zur Videoüberwachung und in Ziffer 11 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 9.3.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen.
16. Online Streitbeilegung
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der BVB nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
17. Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis
Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer 4) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten des Clubs verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist.
Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses. Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gelten nur zur jeweils neuen Saison.
18. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
Stand: Januar 2025