Zum 110. Mal in der Bundesliga, zum 135. Mal insgesamt stehen sich die Mannschaften von Borussia Dortmund und Bayern München am Samstag gegenüber. Die Fakten zum Topspiel.

Ausgangslage: Die beiden Champions-League-Viertelfinalisten durchlebten vor der Länderspiel-Pause einen deutlichen Aufwärtstrend. Borussia Dortmund hat erstmals seit über einem Jahr vier Pflichtspiele hintereinander gewonnen. Weil aber auch Stuttgart und Leipzig in der Bundesliga zuletzt ebenfalls dreimal nacheinander die Punkte eingesammelt haben, ist das Rennen um die Champions-League-Plätze weiterhin völlig offen. Bayern München hat die jüngsten drei Pflichtspiele gewonnen und dabei 16 Tore erzielt; trotzdem beträgt der Rückstand auf Spitzenreiter Leverkusen weiterhin zehn Punkte. 

Fakten zur Begegnung: Borussias bislang letzter Pflichtspielsieg gegen die Münchner datiert vom 3. August 2019, als sich die Mannschaft im Supercup durch Tore von Paco Alcacer und Jadon Sancho mit 2:0 durchsetzte. Der 25. und bislang letzte Erfolg in einem Bundesliga-Duell wurde am 10. November 2018 eingefahren. Beim 3:2-Heimsieg schnürte Marco Reus einen Doppelpack, Paco Alcacer erzielte das Siegtor. Seit 2009/10 wurde immer Bayern München (zwölfmal) oder Borussia Dortmund (zweimal) Deutscher Meister.

Fakten zu Bayern München: Der FCB ist seit vier Runden ungeschlagen und gewann zuletzt dreimal hintereinander. 60 Punkte stehen auf dem Konto. Das sind fünf mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt der vergangenen Saison. Bayern erzielte die meisten Tore (78), hat aber in den zurückliegenden acht Partien nie zu Null gespielt. Die Münchner gewannen zehn ihrer jüngsten elf Heimspiele. 

Fakten zu Borussia Dortmund: Der BVB gewann die jüngsten drei Ligaspiele, verlor nur eins der zurückliegenden zwölf und blieb nur in einer der vergangenen 16 Begegnungen ohne Torerfolg. Schwarzgelb ist seit acht Auswärtsspielen ungeschlagen. Eine derartige Serie gab es zuletzt vor über elf Jahren. Die letzte und bisher einzige Auswärtsniederlage datiert vom 11.11.2023 mit 1:2 in Stuttgart.