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DFB-Sportgericht

Leere Südtribüne auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wird dem Klub auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention aufzuwenden.

Darüber hinaus muss Borussia Dortmund ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für sieben Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

„Wir akzeptieren das Urteil und hoffen, dass so etwas Schwerwiegendes nicht wieder vorkommt“, kommentierte Hans-Joachim Watzke das DFB-Urteil.

Insbesondere im Rahmen des Bundesliga-Derbys beim FC Schalke 04 am 26. Oktober 2013 war es vermehrt zu Vorkommnissen mit Dortmunder Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller und Bengalische Feuer im Dortmunder Zuschauerblock, wurden zahlreiche Bengalische Fackeln auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen. Außerdem wurden drei Leuchtraketen auf das Spielfeld und eine auf die Gegentribüne geschossen.