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AfD gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung ab

Borussia Dortmunds juristisches Vorgehen gegen eine Wahlwerbung mit Bezug auf die BVB-Vereinsfarben durch die AfD hat Wirkung gezeigt. Der Dortmunder Kreisverband der Partei hat am 4. August eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben.

In dieser verpflichtet sich der AfD-Kreisverband Dortmund bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Vertragsstrafe, es zu unterlassen, zu Zwecken der politischen Meinungsbildung Wahlwerbung unter Verwendung der Vereinsfarben des BVB zu betreiben.

Auf einem Wahlwerbe-Sticker, der für die Kommunalwahl am 14. September in NRW gestaltet wurde, hatte die AfD den Slogan „Beim Fußball schwarz-gelb - am Sonntag blau“ genutzt.

Nach eingehender Prüfung hatte sich Borussia Dortmund dazu entschieden, juristisch gegen diese Form der Wahlwerbung vorzugehen und Unterlassungsansprüche gegenüber dem AfD Kreisverband Dortmund geltend zu machen. Aus Borussia Dortmunds Sicht wurde hier rechtswidrig versucht, eine Verknüpfung zwischen dem BVB und einer politischen Einstellung sowie einem politischen Wahlverhalten herzustellen, indem der AfD Kreisverband Dortmund suggeriert, ein Fußballfan des BVB würde oder müsse gleichzeitig die AfD wählen. Einen solchen Eindruck wollte der BVB auf keinen Fall zulassen. Er hätte den Werten von Borussia Dortmund widersprochen.

Mit seiner Rechtsauffassung hat sich der BVB nun durchgesetzt.

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