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Bewerbungsphase für die Auswärtsdauerkarte 2025/26 startet
Die Auswärtsdauerkarte für eine Bundesliga-Saison umfasst 17 Einzelkarten, die aus den jeweiligen Gastkontingenten der anderen Bundesliga-Vereine stammen. Sie ist ausschließlich für eine Saison gültig und verlängert sich nicht automatisch. Eine erneute Beantragung ist daher in jeder Saison erforderlich. Die Vergabe der Auswärtsdauerkarten erfolgt – wie in den Vorjahren – ausschließlich an Fans, die bereits in der Vergangenheit versucht haben, alle Auswärtsspiele zu besuchen, und dies auch in der kommenden Saison beabsichtigen. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine Mitgliedschaft im Verein sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Auswärtsdauerkarte ist personengebunden und darf nur in Ausnahmefällen für ein einzelnes Spiel weitergegeben werden. Eine solche Weitergabe bedarf der vorherigen Abstimmung mit den Fanbeauftragten. Aus diesem Grund werden Auswärtsdauerkarten nicht an Fanclubs oder Fangruppen vergeben, die diese intern weiterverteilen möchten. Fans, die nicht beabsichtigen, alle Bundesliga-Spiele zu besuchen, sollten von einer Bewerbung absehen. Die Auswärtsdauerkarte ist ein Privileg für diejenigen, die den BVB zu jedem Spiel begleiten. Im Einzelfall behält sich der BVB vor, die ADK zu kündigen, falls die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Bisherige Inhaberinnen einer Auswärtsdauerkarte haben weder ein automatisches Vorkaufsrecht noch eine Option auf eine ADK für die neue Saison und müssen sich ebenfalls erneut bewerben. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch andere Fans die Möglichkeit erhalten, von diesem Vorteil zu profitieren. Es ist bekannt, dass die Zuteilung zu Unzufriedenheiten führen kann, da die Anzahl der Bewerbungen in den vergangenen Jahren die verfügbaren Plätze deutlich überstieg und daher möglich, dass einzelne Bewerberinnen häufiger eine Absage erhalten als andere.
Für die Auswärtsdauerkarte ist sowohl für die Hin- als auch für die Rückrunde ein Pauschalbetrag zu entrichten. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Tageskartenpreises, den der gastgebende Verein für den jeweiligen Steh- oder Sitzplatz erhebt. Abhängig von den tatsächlichen Tageskartenpreisen erhalten die ADK-Inhaber*innen entweder eine Rückerstattung oder eine Rechnung über den Differenzbetrag. Eine Rückgabe der Auswärtsdauerkarte während einer Halbserie ist nicht möglich.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerber*innen über die Zu- oder Absage informiert.
Das Bewerbungsformular muss vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Andernfalls kann die Anfrage nicht berücksichtigt werden. Bitte lest vor dem Ausfüllen des Formulars die ADK-Regeln sorgfältig durch.
Hier geht’s zum Bewerbungsformular.