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Satzungsänderungsanträge der Mitgliederversammlung 2025
Deren Eintragung wurde im Anschluss beim zuständigen Amtsgericht Dortmund beantragt. Mit Beschluss vom 14. April 2026 hat das Amtsgericht Dortmund die Eintragung abgelehnt. Das Gericht hat festgestellt, dass die drei Anträge teils dieselben Regelungsbereiche unterschiedlich regeln und daher keine eindeutig bestimmte neue Satzungsfassung vorliegt. Nach Auffassung des Gerichts sind die Beschlüsse der Mitgliederversammlung als Gesamtheit zu betrachten, weshalb auch eine teilweise Eintragung nicht möglich war. Das Gericht hat ausschließlich über die Eintragungsfähigkeit entschieden, nicht über den Inhalt der Anträge.
Die Satzung des BV. Borussia 09 e.V. Dortmund gilt damit weiterhin in der Fassung vom 3. Februar 2023.
Der Vorstand hat die Entscheidung des Amtsgerichts den Antragstellern sowie der bereits im Nachgang der Mitgliederversammlung eingesetzten Satzungskommission zur umfassenden Modernisierung und Überarbeitung der Satzung mitgeteilt. Die Kommission wird die Anliegen der beschlossenen Anträge in ihre Arbeit einbeziehen. Parallel dazu steht der Vorstand mit den Mitgliedern, die die betroffenen Anträge eingebracht haben und nicht Mitglied der Satzungskommission sind, in direktem Austausch.