Borussia Dortmund ist am heutigen Freitagmittag der Antrag des DFB-Kontrollausschusses auf eine Sperrung der kompletten Südtribüne für das nächste Heimspiel nach einem rechtskräftigen Urteil zugestellt worden. Der BVB wird diesen Antrag sorgfältig – auch vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse – prüfen und gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss bis zum kommenden Montag (13. Februar 2017) fristgerecht Stellung beziehen.

Nachfolgend die Pressemitteilung des Deutschen Fußball-Bundes zum Antrag des DFB-Kontrollausschusses im Wortlaut:

Nach den massiven Zuschauer-Vorkommnissen im Bundesligaspiel gegen RB Leipzig sowie zuvor in den Spielen bei Mainz 05, 1899 Hoffenheim und im Hinrundenspiel in Leipzig fordert der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Sperrung der Südtribüne in einem Bundesligaspiel und 100.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund. Einen entsprechenden Antrag hat das Gremium heute dem BVB zugestellt.

Im Detail beantragt der Kontrollausschuss den Widerruf der Strafaussetzung aus dem bisher letzten Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Borussia Dortmund vom 8. Juli 2016, in dem ein Zuschauer-Teilausschluss für den Unterrang der Südtribüne (Stehplatzbereich 10 bis 15) bis zum 31. Mai 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommt für die neuerlichen Vorkommnisse ein Zuschauer-Teilausschluss für den Oberrang der Südtribüne (Stehplatzbereiche 80 bis 84), womit die komplette Südtribüne gesperrt wäre. Betroffen wäre das Bundesligaspiel, das auf die Rechtskraft eines möglichen Sportgerichts-Urteils folgt. Darüber hinaus beantragt der Kontrollausschuss eine Geldstrafe für Borussia Dortmund in Höhe von 100.000 Euro.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt dazu: „Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden. Dasselbe gilt auch für den Einsatz von Pyrotechnik. In beiden Punkten gab es gravierendes Fehlverhalten von Teilen der Dortmunder Zuschauer, das ein massiveres Eingreifen der DFB-Organe erfordert.“

Während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 4. Februar 2017 wurden auf der Dortmunder Südtribüne zahlreiche Banner und Spruchbänder mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten hochgehalten. Zudem wurden gefüllte Bierbecher Richtung Innenraum geworfen und Leipziger Spieler mit einem Laserpointer irritiert. Ferner wurde im Bundesligaspiel des BVB bei RB Leipzig am 10. September 2016 ein beleidigendes Banner im Dortmunder Block gezeigt, was ebenfalls zur Anklage kommt. Darüber hinaus skandierten Dortmunder Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 16. Dezember 2016 mehrmals Schmähgesänge. Hinzu kommt das Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Januar 2017.

Keinen Zugriff hat die Sportgerichtsbarkeit des DFB auf die Vorfälle, die sich außerhalb der Stadien zugetragen haben. Hier liegt die alleinige Zuständigkeit bei den staatlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, ordentliche Gerichte).

Borussia Dortmund hat bis Montagmittag Zeit, um sich zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses zu äußern. Stimmt der Verein dem Antrag zu, mündet dieser anschließend in ein rechtskräftiges Urteil des DFB-Sportgerichts. Wird dem Antrag nicht zugestimmt, so wird dieser dem DFB-Sportgericht zur Entscheidung vorgelegt.