Fußball-Bundesligist Borussia Dortmund wird die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern und Zuschauerinnen beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien auf dem Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens überprüfen lassen.

Zu diesem Zweck wird der BVB voraussichtlich am morgigen Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen.

Die zurzeit gültigen Beschränkungen hält Borussia Dortmund für rechtswidrig. Sie verstoßen nach Überzeugung des Fußballklubs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot. Während in Innenbereichen trotz vergleichsweise höherer Ansteckungsgefahr landesweit schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen (z.T. nahe an der Vollauslastung) durchgeführt werden können, wird die Kapazität des größten deutschen Freiluftstadions – dem SIGNAL IDUNA PARK – gegenwärtig auf 0,92 Prozent der Gesamtkapazität (81.365 Zuschauer) beschränkt.

Bis zum heutigen Tag hatte der BVB vergeblich gehofft, im Dialog mit der Landesregierung zu einer ähnlich konsensualen und vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens selbstverständlich maßvollen Lösung kommen zu können, wie sie in Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nunmehr ermöglicht wird. „Der nun folgende Schritt“, betont der Vorsitzende der Geschäftsführung, Hans-Joachim Watzke, „ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren.“

Der BVB, in dessen Stadion während der vergangenen Monate 16.000 Menschen geimpft wurden, verfügt über ein bewährtes (Hygiene-)Konzept für den Spielbetrieb mit Zuschauerinnen und Zuschauern. 

Der Bundesligist hält insbesondere auch die häufig bemühte politische Argumentation bzgl. der Infektionsgefahr auf An-/Abreisewegen für nicht schlüssig. Auswertungen gegen Ende des vergangenen Jahres ergaben bei einer Auslastung des Stadions in Höhe von 18 Prozent (15.000 Zuschauer) eindeutig, dass der Großteil der Zuschauer auch aus Vorsichtsgründen mit dem eigenen PKW (10.000 Parkplätze stehen zur Verfügung), per Fahrrad oder zu Fuß anreiste. Extreme Spitzen im ÖPNV, wie sie in NRW an jedem einzelnen Werktag mehrfach täglich gang und gäbe sind und von der Landesregierung hingenommen werden, konnten so vermieden werden. Dies deckt sich ausdrücklich mit Erkenntnissen der Dortmunder Verkehrsbetriebe DSW21.