Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Borussia Dortmunds Jungprofi Jude Bellingham (18) für seine TV-Aussage über Schiedsrichter Felix Zwayer nach dem Bundesligaspiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern München vom vergangenen Samstag nicht gesperrt.

Bellingham hatte aus der Emotion heraus unmittelbar nach dem Abpfiff im historischen Kontext an ein Fehlverhalten Zwayers erinnert, das vom DFB vor mehreren Jahren geahndet worden war.

Das Sportgericht wertete Bellinghams Aussage als „unsportliches Verhalten“ und verurteilte den englischen Nationalspieler zu einer Geldstrafe.

Borussia Dortmund und der Spieler haben das Urteil akzeptiert, Jude Bellingham ist damit im Bundesligaspiel am kommenden Samstag beim VfL Bochum spielberechtigt.