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FAQ & AGBs

AGB

Hier finden Sie alle Informationen zu den Ticket-Geschäftsbedingungen, die Stadionordnung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauerkarte.

Stand Juni 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen "DAUERKARTEN"

1.  Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Ergänzend finden die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des BVB in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang.

(2) Hinsichtlich des mit einer erworbenen Dauerkarte ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Dauerkarteninhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der BVB den im Preis der Dauerkarte enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen.

2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und dem jeweiligen individuell für den Besteller gefertigten Reservierungsschreiben;

entsprechendes ergibt sich bei Auswärtsdauerkarten aus den Vorgaben des Heimclubs. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkartenpakete ergeben sich aus dem jeweilig aktuellen Bestellformular sowie dem Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Dabei bietet der BVB dem Besteller grundsätzlich als Basis das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ und darüber hinaus - indes nur in Verbindung mit dem vorgenannten Dauerkartenpaket - zusätzlich bestellbare Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League („zusätzliche Dauerkartenpakete“) an, soweit sich der BVB für die Teilnahme an diesen Wettbewerben qualifiziert hat . Die Bestellungen der jeweiligen Dauerkartenpakete können nur mittels eines gesonderten Bestellformulars, welches die bisherigen Dauerkarteninhaber per Post übermittelt erhalten, und im Übrigen für die Dauer des „freien Verkaufs“ vor Ort bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle ausliegen, erfolgen. Sofern sich der Besteller für eine und/oder mehrere der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete entscheidet, gilt die Bestellung der jeweiligen Dauerkarte(n) für alle Heimspiele des jeweiligen Wettbewerbs.

(2) Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem BVB einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.

(3) Der Besteller füllt die im Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten, ggf. einer Bankverbindung und - sofern nicht bereits systemseitig durch den BVB vorgesehen – seiner vorhandenen Reservierungsnummer, aus. Im Falle der Erteilung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift hat der Besteller weitere Angaben auszufüllen und u.a. auch zu erklären, ob er oder – falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber in eine künftige Korrespondenz in Bezug auf die Zahlungsabwicklung per E-Mail oder per Post einwilligt. Das ausgefüllte Bestellformular ist sodann entweder per Post an die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund bzw. per Telefax an 0231 9020 - 3109 zu senden oder bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine zu übergeben.

(4) Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) je nach dem vom Besteller gewählten Korrespondenzweg entweder per E-Mail oder per Post schriftlich durch den BVB bestätigt (Annahme). Mit dem Zugang des Bestätigungschreibens beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 und 5 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(5) Innerhalb einer Saison ist ein Wechsel, d.h. eine Hinzu- und/oder Abbestellung, zwischen den vom BVB unterschiedlich angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpaketen ausgeschlossen. Dies ist erst zu Beginn einer neuen Saison wieder möglich.

(6) Sollte sich der BVB für eine Teilnahme an einem Finale des DFB-Vereinspokals, der UEFA-Europa League und/oder der UEFA Champions League qualifizieren, werden die Tickets nur nach Maßgabe von gesonderten Teilnahmebedingungen durch eine Auslosung zugeteilt. Als Dauerkarteninhaber steht Ihnen kein automatischer Anspruch auf Zuteilung eines Tickets für ein entsprechendes Finale zu; dies ist auch nicht Vertragsbestandteil eines etwaig zusätzlich gebuchten Dauerkartenpaketes.

(7) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Zahlung und Bestellabwicklung wird auf die Ziffer 4 und 5 dieser AGB verwiesen.

3. Kein Widerrufsrecht oder Rücknahmerecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

4. Zahlung, Bestellabwicklung – Dauerkartenpaket „Bundesliga“

(1) Zahlungen für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, EC-Karte oder mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa und American Express), bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine erfolgen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Rechnung ausschließlich vor Ort ausgehändigt; seine Dauerkarten erhält der Besteller im Regelfall postalisch zugesendet [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(2) Des Weiteren kann der Besteller dem BVB mittels eines gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Vertragsbestätigung, Rechnung und eine Information gemäß nachstehendem Absatz (3) und nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) ausschließlich per Einschreiben übersandt. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(3) Ein Zahlungsanspruch des BVB entsteht grundsätzlich mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens des BVB beim Besteller [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)]. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notification“). Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Bestimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Bankarbeitstage verkürzt wird, d.h. dass eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zugang der pre-notification erfolgen kann. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.

5. Zahlung, Bestellabwicklung –„Zusätzliche Dauerkartenpakete“

(1) Soweit der Besteller in Verbindung mit dem Dauerkartenpaket „Bundesliga“ eine der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League bestellt hat, ist dem BVB mittels des gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] durch den Besteller ein Mandat zur SEPA-Lastschrift zu erteilen; nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen, kann eine andere Zahlungsart vereinbart werden.

(2) Die Zutrittsberechtigung für das bzw. die vom Besteller gewählte(n) Dauerkartenpaket(e) ist grundsätzlich jeweils nur auf einem physischen Exemplar der Dauerkarte angelegt. Für die zusätzlichen Dauerkartenpakete werden also keine gesonderten Karten ausgegeben; Ausnahmen von dieser Ausgabepraxis bleiben im Einzelfall vorbehalten.

(3) Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung für die bestellten zusätzlichen Dauerkartenpakete, d.h. für die jeweiligen nationalen und/oder internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber nach Feststehen des jeweiligen Heimspiels den jeweiligen zusätzlich vom Besteller zu entrichtenden Preis und das Fälligkeitsdatum durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung und einer SEPA konformen pre-notification [vgl. Ziffer 4 Abs. (3)] grundsätzlich per E-Mail mitteilen. Sollte in Ausnahmefällen der Besteller über keine E-Mail-Adresse verfügen, erfolgt der Rechnungsversand und die pre-notification per Post auf Kosten des Bestellers.

(4) Der BVB wird von dem ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandat spätestens nach Ablauf des 3. Bankarbeitstages nach Zugang der pre-notification beim Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – beim Kontoinhaber Gebrauch machen. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) – auch für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ - zu sperren.

6. Versand, Übergabe, Reklamationen

(1) Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 12 Abs. (3) genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.

7. Nutzungsrechte

(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die Heimspiele der 1. Fußball-Lizenzmannschaft des BVB in den vom Besteller bestellten und dem bzw. den vom BVB bestätigten Wettbewerb(en) (Dauerkartenkategorie) im SIGNAL IDUNA PARK in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sofern nicht ausdrücklich im bestellten Dauerkartenpaket enthalten, sind die Heimspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League nicht Bestandteil des Nutzungsrechts der Dauerkarte(n). Gleiches gilt für etwaige Relegations- und/oder Freundschaftsspiele sowie alle sonstigen Spiele mit oder ohne Beteiligung der Mannschaften des BVB im SIGNAL IDUNA PARK oder Finalspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League [siehe Ziffer 2. Abs. (6)].

(2) Ein entsprechendes Reservierungs- bzw. Optionsrecht des Stammplatzes für solche Spiele, die der Besteller ursprünglich nicht bestellt hat, besteht nicht. Unabhängig von dem auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitz- oder Stehplatz, steht dem Besteller der zusätzlichen Dauerkartenpakete für Heimspiele in den internationalen Wettbewerben der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League ferner kein Anspruch auf seinen Stammplatz zu. Denn infolge der Vorgaben des Verbandes (UEFA) sind für solche Spiele keine Stehplätze zugelassen, so dass die betroffenen Dauerkarteninhaber in jedem Falle auf umgerüstete Sitzplätze ausweichen müssen. Zu diesem Zweck ist von vornherein bei Stehplatz-Dauerkarten der entsprechende Ausweichsitzplatz auf der Dauerkarte abgedruckt. Ferner kann es aufgrund Vorgabe des Verbandes (UEFA) auch im Sitzplatzbereich – hier hingegen nur vereinzelt – zu einer Platzverschiebung kommen. Der BVB informiert den hier insoweit durch eine Verschiebung betroffenen Besteller rechtzeitig über seinen Sitzplatz in diesen Spielen und sendet ihm eine Einzelkarte für dieses Spiel in der gleichen oder vergleichbaren Kategorie seiner Dauerkarte zu.

(3) Die entgeltliche Weiterveräußerung, insbesondere zu einem 15-prozentigen höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, oder der Versuch ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen. Im Übrigen gelten zur Weitergabe von Dauerkarten die Regelungen der Ziffer 6 der ATGB des BVB. Ferner ist der Mehrerlös gemäß Ziffer 10 der ATGB aus Weiterveräußerungen an den BVB auszukehren.

(4) Der Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK, das Verhalten im Stadion sowie etwaige Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen beurteilen sich nach den Bestimmungen der ATGB (vgl. Ziffer 7. und 8 ATGB) und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle schwerwiegender Verstößen gegen die Stadionordnung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen.

8. Rücknahme, Verlust, Umschreibung, Erstattung

(1) Eine Rücknahme (siehe Ziffer 3 dieser AGB) oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann der Erwerber des und/oder der Dauerkarten einzelne Spiele nicht besuchen und die Dauerkarte(n) vereinzelt nicht nutzen, des und/oder der Tickets diese(s) nicht nutzen, ist eine Weitergabe einer spieltagsbezogenen Einzelberechtigung über die offizielle Zweitmarktplattform des BVB nach Maßgabe der Ziffer 6. Abs. (3) lit. a) der ATGB, der für diesen Falle entsprechend anwendbar ist, ausnahmsweise zulässig.

(2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.

(3) Der bisherige Dauerkarteninhaber ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen neuen Dauerkarteninhaber mittels des unter www.bvb.de/tickets zum Download bereit gehaltenen Abtretungsformular unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Ferner gelten folgende Bestimmungen: Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen. Voraussetzung ist im jeden Fall, dass kein Umschreibungshindernis besteht. So wird die Zustimmung zur Umschreibung in jedem Fall verweigert, wenn der bisherige und/oder neue Dauerkarteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder ­Dauerkarten des BVB berechtigt ist. Der übertragende Dauerkarteninhaber bleibt gegenüber dem BVB jedoch solange verpflichtet, bis die zum Zeitpunkt der Umschreibung ausstehenden Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag bezahlt sind. Für die Umschreibung kann der BVB dem neuen Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen. Das Bearbeitungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Der BVB übersendet dem neuen Dauerkarteninhaber die Dauerkarte erst nach vollständiger Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und etwaiger ausstehender Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag. Die Dauerkarte des übertragenden Dauerkarteninhabers wird gesperrt. Der übertragende Dauerkarteninhaber erhält keine Rückerstattung auf den von ihm gezahlten Dauerkartenpreis. Er hat die auf ihn ausgestellte Dauerkarte auf Verlangen an BVB zurück zu geben.

(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.

(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (fortan „Saison“), und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.05. der jeweils laufenden Saison schriftlich mittels Schreiben oder Fax von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigungen gegenüber dem BVB haben gegenüber der unter Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle des BVB zu erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post-)Eingangsdatum.

(2) Sollte bis zum 31.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der BVB in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist des vorstehenden Abs. (1) bis zum Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels bzw. Relegationsspiel der laufenden Saison folgt.

(3) Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten (z.B. Preise) ändern, informiert der BVB den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden. Die vom BVB geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist den Dauerkartenvertrag schriftlich kündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ergibt sich die Fälligkeit und Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung etwaiger neuer genehmigter Konditionen im Übrigen aus den Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Der Kunde erhält dann die neue(n) Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch übersandt oder in Ausnahmefällen persönlich übergeben [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(4) Der Kunde kann jeweils zur neuen Saison die Zuteilung eines neuen Platzes („Umsetzung“) oder die Buchung eines anderen Dauerkartenpakets beantragen. Der Kunde hat keinen Anspruch hierauf. Eine Umsetzung oder die Änderung des Dauerkartenpaketes liegt allein im Ermessen des BVB, welches insbesondere unter dem Vorbehalt der Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten steht. Eine beantragte Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets stellt keine Kündigung des bisherigen Dauerkartenvertrages dar. Will der Kunde sicher gehen, im Falle der Nichterfüllung seiner beantragten Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets durch den BVB an den bisherigen Dauerkartenvertrag nicht mehr gebunden zu sein, muss er diesen vorsorglich fristgerecht kündigen; andernfalls bleibt der bisherige Dauerkartenvertrag bestehen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle ist der BVB berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt, d.h. sowohl hinsichtlich des Dauerkartenpaketes „Bundesliga“ als auch hinsichtlich der etwaigen zusätzlichen Dauerkartenpakete, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an den BVB herauszugeben und dem BVB etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche des BVB bleiben ausdrücklich vorbehalten

(6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

11. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung des BVB verwiesen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

(3) Bestellungen, ein Widerruf der Datenverwendung und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gerichtet werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund.

(4) BVB ist unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderreglung für die Änderungen der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit nach Ziffer 2.1 dieser AGB bei einer Änderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich vorher mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen und/oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ergänzungen und/oder Änderungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der BVB hat den Kunden vorher mit Mitteilung der Ergänzungen und/oder Änderungen auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in vorstehendem Abs. (3) genannte Stelle zu richten. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Zugang beim BVB maßgeblich.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer verbraucherrechtlichen, außergerichtlichen Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2022

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Stand Juni 2022

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen im SIGNAL IDUNA PARK

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen 

in der Saison 2022/2023

 

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tageskarten und/oder sonstiger Eintrittskarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund (fortan: „Club bzw. Veranstalter“) vom Veranstalter oder vom Veranstalter autorisierten Dritten an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere im SIGNAL IDUNA PARK oder dem Stadion „Rote Erde“, Strobelallee 50, 44139 Dortmund (jeweils das „Stadion sowie den Zutritt und Aufenthalt im Stadion.

1.2 Sonderspielbetrieb „Covid-19“: Daneben gelten mit Vorrang ggf. weitere Sonder-Ticket-Geschäftsbedingungen („SONDER-ATGB“) für einen etwaigen Sonderspielbetrieb während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie (fortan „Covid-19“). Jeder Kunde erkennt an, dass es während des Sonderspielbetriebes im Rhamen vonCovid-19 dazu kommen kann, dass Veranstaltungen aufgrund clubseitig, verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgaben und/oder Maßnahmen sowie gesetzlicher Bestimmungen nicht in gewohnter Form stattfinden können.  

1.3 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang. 

1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird („Gästetickets“). Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.

1.5 ÖPNV: Hinsichtlich des mit einem erworbenen Ticket ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde des ÖPNV NRW (VRR, VRS, AVV und WT [NWL]) kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Erwerber des Tickets und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der Veranstalter den im Preis eines Tickets enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen, insbesondere gilt, dass bei print@home-ticket oder ggf. mobile ticket ein separater ÖPNV-Fahrschein über ein DSW21-Portal kostenfrei vom Besucher zu beziehen ist. 

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei autorisierten Verkaufsstellen (inkl. Gastclub) zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 14 („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang. 

2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets werden ggf. Zugangsdaten vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinen Zugangsdaten erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Sollte der Club dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online in einen Zwischenschritt bestätigen, stellt dies noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Für alle Online-Bestellverfahren gilt: Erst mit Versand bzw. elektronischem Versand (insbesondere print@home-ticket oder ggf. mobile ticket) oder ggf. mit Hinterlegung der Tickets (Ziffer 5) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Diese Ziffer gilt für Bestellungen von Tickets auf der offiziellen Zweitmarktplattform des Clubs (abrufbar unter https://www.ticket-onlineshop.com/ols/bvb/) entsprechend.

2.3Sonstige Bestellung:Bei Bestellung über abweichende Vertriebswege des Clubs kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 5) auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.4 Sonderbedingungen:Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

2.5 Besuchsrecht: Der Club als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach SONDER-ATGB oder nach Ziffer 8.3 erworben haben. Der Club gewährt daher nur Personen, die durch auf das Ticket gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber Zweiterwerbern, die nach SONDER-ATGB oder Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis der Identität ist ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.5 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.5 und 9.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

3. Ermäßigte Tickets

3.1 Ermäßigungsberechtigung: Der Club kann Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewähren, insoweit wird auf die jeweils aktuelle Preisliste verwiesen. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. 

3.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

3.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion. 

3.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 8 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt. 

3.5 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom Club autorisierte Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise und Zahlungsmethoden: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste, die Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Sitzplan des Stadions; entsprechendes ergibt sich bei Auswärtstickets aus den Vorgaben des Heimclubs. Ticketbestellungen werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte [derzeit: Mastercard, Visa und American Express], Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.

Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Club behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. 

4.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Der Veranstalter hat zudem das Recht, Ticketanfragen zu stornieren oder den Zugang zum Stadion zu verweigern, wenn unvollständige oder falsche Angaben hinsichtlich des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer und E-Mail gemacht werden.Die entsprechenden Tickets verlieren mit Sperrung ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten. 

4.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift i.d.R. erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.

5. Versand und Hinterlegung

5.1 Versand: Der Versand physischer Tickets (d.h. in Papierform) erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei der Club das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1b) EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung (Ziffer 2.4 und 2.5). Sofern der Zugang bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 6.3.

5.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten Service-Center [derzeit die Außenschalter der BVB FanWelt] zur Abholung hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.

6. Reklamation, Defekt, Abhandenkommen, Umpersonalisierung

6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.3) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist. 

6.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Club bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. 

6.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

6.4 Umpersonalisierung: Der Club ist bemüht, solange die Vorgaben einer harten Personalisierung gelten sollte, eine Änderung der Personalisierung von Tickets („Umpersonalisierung“) bis jeweils bis zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung (i.d.R. bis zum Anpfiff des jeweiligen Fußballspiels) möglich zu machen, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht. Hierzu gelten die von Club ggf. veröffentlichten weiteren Informationen. Grundvoraussetzung wird dabei indes immer sein, dass zum Zeitpunkt der gewünschten Umpersonalisierung mit dem Ticket noch kein Zutritt zur Veranstaltung erfolgt ist. Für die neue Personalisierung werden zudem dieselben Anforderungen wie für die erstmalige Personalisierung gelten; insb. muss der neue Ticketinhaber alle Zutrittsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Angaben machen und Nachweise erbringen. Sollte der Club indes nur eine weiche Personalisierung durchführen, gelten allein die Vorgaben der Ziffer 8.2 und 8.3; denn insoweit besteht dann kein Anlass zur Umpersonalisierung. 

7. Rücknahme und Erstattung 

7.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

7.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig. 

7.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet; Club behält sich vor, Service- und Versandgebühren nicht zu erstatten. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung einer Veranstaltung noch nicht feststand.

7.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 9.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 7.5 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

7.5 Spielabsage und/oder Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung und/oder bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises erstattet; Club behält sich vor, Service- und Versandgebühren nicht zu erstatten.

7.6 Nachträgliche Verringerung der Zuschauerkapazität: Während des Sonderspielbetriebs kann es, z.B. wegen eines Ansteigens der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, jederzeit dazu kommen, dass Veranstaltungen infolge clubseitig, verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgaben und/oder Maßnahmen sowie gesetzlicher Bestimmungen die zunächst (behördlich) zugelassene Zuschaueranzahl nach dem Beginn des Verkaufsstarts oder nach Vertragsschluss reduziert wird. Im Falle einer solchen nachträglich verringerten Zuschauerzahl ist Club berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten (Teilrücktritt). Club ist in der Folge berechtigt, Tickets zu sperren und/oder zu stornieren. Der Kunde erhält den für die betroffene Veranstaltung etwaig bereits entrichteten Ticketpreis erstattet.

8. Nutzung und Weitergabe

8.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen), und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt.Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben, 

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, 

g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, oder

h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.

i) das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs bzw. Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.

8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in den SONDER-ATGB oder in Ziffer 8.2 vorliegt und

a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder

b) solange (1) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den Club einverstanden erklärt, (2) der Club auf dessen Anforderung hin unter Nennung des neuen Ticketinhabers über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat und (3) der Kunde oder Empfänger des Tickets auf Verlangen des Clubs. bzw. Veranstalters Auskunft darüber erteilt, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche Personen veräußert oder weitergegeben wurden. 

8.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, Anschrift und Telefonnummer des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 8.1. und 8.2.

8.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;

c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14 zu verlangen; 

e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen; und/oder

f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

9. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion 

9.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/Stadionordnung jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.

9.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.7 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt.

Der Zutritt zum Stadion und der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 oder vergleichbare Infektionen auf eigene Gefahr. Der Club weist ausdrücklich alle Besucher darauf hin, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher im Rahmen des Stadionbesuches mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektionskrankheiten infizieren können. 

Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn 

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Eingang und/oder im Innenraum des Stadions einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder

b) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, die besonderen Aufenthaltsregeln sowie ggf. weitere Hygiene- und Infektionsschutzregeln gemäß der Stadionordnung einzuhalten; und/oder 

c) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit, und/oder

d) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.5 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

9.6 Fanblocks: Der gesamte Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O) sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet; in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen (Nord, N/O), ist zudem ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9.7 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, 

  • • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder
  • • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. 

a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.

b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Getränke, illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. 

d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.

e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. 

f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche Einwilligung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich 

(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,

(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadionordnung verwiesen [Vgl. Ziffer 9 Abs. (1) ATGB]. 

9.8 Videoüberwachung: Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.

9.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz („VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 9.7 entsprechend der Regelung in Ziffer 8.5 und/oder Ziffer 6.3 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.

9.10 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 9.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 9.8 sowie unbeschadet weiterer straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.

9.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 9.7, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfeldes, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB, UEFA) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand. 

Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

10. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen

10.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. 

10.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 8.2 und 8.3 bleiben unberührt.

10.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:

a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;

b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main; und

c) UEFA Champions League und UEFA Europa League: UEFA mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.

11. Vertragsstrafe

11.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder Ziffer 9.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.11 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.

11.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. 

12. Auszahlung von Mehrerlösen

12.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder Ziffer 8.2 b) durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 11 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.

12.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 11.2 genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs und/oder der Stiftung „Leuchte auf“). 

13. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr, dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine etwaig in diesem Zusammenhang erlittene Infektion mit Covid-19-Erregern oder vergleichbaren Infektionen. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

14. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA,
- Ticketing –
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Telefon: +49 231 9020-0
Fax: + 49 231 / 9020-109
E-Mail: tickets@bvb.de
Website: https://www.bvb.de/Tickets 

Auf Ziffer 16.5 ATGB in Bezug auf etwaige verbraucherrechtliche Streitigkeiten wird verwiesen.

15. Datenschutz 

Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 9.8 zur Videoüberwachung und in Ziffer 10 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs sowie aufgrund von Covid-19 aus einer rechtlichen Verpflichtung des Clubs gegenüber der DFL Deutsche Fussball Liga GmbH gemäß § 3 Nr. 9a der Richtlinien zur Spielordnung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO). Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 8.1.Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen des Clubs (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/ und für die UEFA auf https://www.uefa.com/privacypolicy/, verwiesen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.

16.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

16.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer etwaigen englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.

16.5 EU-Streitschlichtung/ Streitbeilegung gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG)

17. Ergänzungen und Änderungen

Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die Preisliste mit einer angemessenen Frist im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten.

18. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2022

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