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AGB

Stand Juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen "DAUERKARTEN"

1.  Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Dauerkarten” (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung von Dauerkarten (fortan “Dauerkarte”) für Veranstaltungen im von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan: „BVB“) genutzten SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Ergänzend finden die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des BVB in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang.

(2) Hinsichtlich des mit einer erworbenen Dauerkarte ggf. eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Dauerkarteninhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in dessen Namen der BVB den im Preis der Dauerkarte enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen.

2. Preise, Kategorien, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Höhe der Dauerkartenpreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der jeweiligen Spielzeit (Saison) des BVB und dem jeweiligen individuell für den Besteller gefertigten Reservierungsschreiben;

entsprechendes ergibt sich bei Auswärtsdauerkarten aus den Vorgaben des Heimclubs. Zuzüglich zum Dauerkartenpreis können im Fall des Postversands Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) erhoben werden. Die angebotenen und bestellbaren Dauerkartenpakete ergeben sich aus dem jeweilig aktuellen Bestellformular sowie dem Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Dabei bietet der BVB dem Besteller grundsätzlich als Basis das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ und darüber hinaus - indes nur in Verbindung mit dem vorgenannten Dauerkartenpaket - zusätzlich bestellbare Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League („zusätzliche Dauerkartenpakete“) an, soweit sich der BVB für die Teilnahme an diesen Wettbewerben qualifiziert hat . Die Bestellungen der jeweiligen Dauerkartenpakete können nur mittels eines gesonderten Bestellformulars, welches die bisherigen Dauerkarteninhaber per Post übermittelt erhalten, und im Übrigen für die Dauer des „freien Verkaufs“ vor Ort bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle ausliegen, erfolgen. Sofern sich der Besteller für eine und/oder mehrere der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete entscheidet, gilt die Bestellung der jeweiligen Dauerkarte(n) für alle Heimspiele des jeweiligen Wettbewerbs.

(2) Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Dauerkarten abgegeben. Der BVB behält sich als Veranstalter vor, diese Dauerkartenanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung von Ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen ist jeweils, dass der Erwerber dem BVB einen gültigen amtlichen Ausweis und/oder eine Bescheinigung vor dem Erwerb vorlegt bzw. nachweist, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.

(3) Der Besteller füllt die im Bestellformular vorgesehenen Felder, insbesondere seine persönlichen Daten, ggf. einer Bankverbindung und - sofern nicht bereits systemseitig durch den BVB vorgesehen – seiner vorhandenen Reservierungsnummer, aus. Im Falle der Erteilung eines Mandats zur SEPA-Lastschrift hat der Besteller weitere Angaben auszufüllen und u.a. auch zu erklären, ob er oder – falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber in eine künftige Korrespondenz in Bezug auf die Zahlungsabwicklung per E-Mail oder per Post einwilligt. Das ausgefüllte Bestellformular ist sodann entweder per Post an die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund bzw. per Telefax an 0231 9020 - 3109 zu senden oder bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine zu übergeben.

(4) Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit – wird die Bestellung (Angebot) je nach dem vom Besteller gewählten Korrespondenzweg entweder per E-Mail oder per Post schriftlich durch den BVB bestätigt (Annahme). Mit dem Zugang des Bestätigungschreibens beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem BVB und dem Besteller zustande (Vertragsschluss). Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung (vgl. Ziffer 4 und 5 dieser AGB) werden die Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch versendet und nur in Ausnahmefällen dem Besteller persönlich übergeben. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(5) Innerhalb einer Saison ist ein Wechsel, d.h. eine Hinzu- und/oder Abbestellung, zwischen den vom BVB unterschiedlich angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpaketen ausgeschlossen. Dies ist erst zu Beginn einer neuen Saison wieder möglich.

(6) Sollte sich der BVB für eine Teilnahme an einem Finale des DFB-Vereinspokals, der UEFA-Europa League und/oder der UEFA Champions League qualifizieren, werden die Tickets nur nach Maßgabe von gesonderten Teilnahmebedingungen durch eine Auslosung zugeteilt. Als Dauerkarteninhaber steht Ihnen kein automatischer Anspruch auf Zuteilung eines Tickets für ein entsprechendes Finale zu; dies ist auch nicht Vertragsbestandteil eines etwaig zusätzlich gebuchten Dauerkartenpaketes.

(7) Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Zahlung und Bestellabwicklung wird auf die Ziffer 4 und 5 dieser AGB verwiesen.

3. Kein Widerrufsrecht oder Rücknahmerecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. (2) BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. (1) BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. (2) Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

4. Zahlung, Bestellabwicklung – Dauerkartenpaket „Bundesliga“

(1) Zahlungen für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ können gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, EC-Karte oder mittels vom BVB akzeptierter Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa und American Express), bei der in Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle im Zeitraum der hierzu gesondert vom BVB veröffentlichten Termine erfolgen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Rechnung ausschließlich vor Ort ausgehändigt; seine Dauerkarten erhält der Besteller im Regelfall postalisch zugesendet [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(2) Des Weiteren kann der Besteller dem BVB mittels eines gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] auch ein Mandat zur SEPA-Lastschrift erteilen. In diesen Fällen erhält der Besteller eine entsprechende Vertragsbestätigung, Rechnung und eine Information gemäß nachstehendem Absatz (3) und nach erfolgreichem Lastschrifteinzug seine Dauerkarte(n) ausschließlich per Einschreiben übersandt. Die Portokosten sind vom Besteller zu tragen.

(3) Ein Zahlungsanspruch des BVB entsteht grundsätzlich mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens des BVB beim Besteller [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)]. Im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber über den Betrag und das Fälligkeitsdatum, d.h. über das Datum der zu erfolgenden Lastschrift, gesondert informieren (sog. „pre-notification“). Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber akzeptiert insoweit, dass die Frist für die pre-notification im Einklang mit den Bestimmungen der SEPA-Verordnung (EU Nr. 260/2012) auf 2 Bankarbeitstage verkürzt wird, d.h. dass eine Lastschrift spätestens am 3. Bankarbeitstag nach Zugang der pre-notification erfolgen kann. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) zu sperren.

5. Zahlung, Bestellabwicklung –„Zusätzliche Dauerkartenpakete“

(1) Soweit der Besteller in Verbindung mit dem Dauerkartenpaket „Bundesliga“ eine der vom BVB angebotenen zusätzlichen Dauerkartenpakete für die weiteren nationalen und internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League bestellt hat, ist dem BVB mittels des gesonderten Bestellformulars [vgl. Ziffer 2 Abs. (1) dieser AGB] durch den Besteller ein Mandat zur SEPA-Lastschrift zu erteilen; nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen, kann eine andere Zahlungsart vereinbart werden.

(2) Die Zutrittsberechtigung für das bzw. die vom Besteller gewählte(n) Dauerkartenpaket(e) ist grundsätzlich jeweils nur auf einem physischen Exemplar der Dauerkarte angelegt. Für die zusätzlichen Dauerkartenpakete werden also keine gesonderten Karten ausgegeben; Ausnahmen von dieser Ausgabepraxis bleiben im Einzelfall vorbehalten.

(3) Hinsichtlich der Zahlungsabwicklung für die bestellten zusätzlichen Dauerkartenpakete, d.h. für die jeweiligen nationalen und/oder internationalen Heimspiele des BVB in den derzeitigen Wettbewerben des DFB-Pokals, der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League wird der BVB den Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – den Kontoinhaber nach Feststehen des jeweiligen Heimspiels den jeweiligen zusätzlich vom Besteller zu entrichtenden Preis und das Fälligkeitsdatum durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung und einer SEPA konformen pre-notification [vgl. Ziffer 4 Abs. (3)] grundsätzlich per E-Mail mitteilen. Sollte in Ausnahmefällen der Besteller über keine E-Mail-Adresse verfügen, erfolgt der Rechnungsversand und die pre-notification per Post auf Kosten des Bestellers.

(4) Der BVB wird von dem ihm erteilten SEPA-Lastschriftmandat spätestens nach Ablauf des 3. Bankarbeitstages nach Zugang der pre-notification beim Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – beim Kontoinhaber Gebrauch machen. Der Besteller – oder falls vom Besteller abweichend – der Kontoinhaber hat sicherzustellen, dass der SEPA-Lastschrifteinzug erfolgreich durchgeführt werden kann. Sollte eine Rückbuchung zu Lasten des BVB erfolgen, kommt der Besteller in Verzug und erhält eine Mahnung. Der Besteller ist verpflichtet, die dem BVB entstandenen Kosten (z.B. Versandkosten, Bankgebühren bei Rücklastschriften) und Mahngebühren in banküblicher Höhe zu erstatten. Der BVB ist berechtigt, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich die jeweilige(n) Dauerkarte(n) – auch für das Dauerkartenpaket „Bundesliga“ - zu sperren.

6. Versand, Übergabe, Reklamationen

(1) Der Versand der Dauerkarten erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des BVB.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte(n) nach Zugang oder Übergabe auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Platznummer und Art des Dauerkartenpakets zu überprüfen. Eine Reklamation (einer) fehlerhafter(n) Dauerkarte(n) hat unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen, nach Zugang der Dauerkarte(n) schriftlich, d.h. per E-Mail oder auf dem Postweg, an die unter Ziffer 12 Abs. (3) genannte Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der BVB dem Besteller kostenfrei (eine) neue Dauerkarte(n) aus.

7. Nutzungsrechte

(1) Der Besteller erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für die Heimspiele der 1. Fußball-Lizenzmannschaft des BVB in den vom Besteller bestellten und dem bzw. den vom BVB bestätigten Wettbewerb(en) (Dauerkartenkategorie) im SIGNAL IDUNA PARK in der Saison vom 01.07. des jeweiligen Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde) nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sofern nicht ausdrücklich im bestellten Dauerkartenpaket enthalten, sind die Heimspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League nicht Bestandteil des Nutzungsrechts der Dauerkarte(n). Gleiches gilt für etwaige Relegations- und/oder Freundschaftsspiele sowie alle sonstigen Spiele mit oder ohne Beteiligung der Mannschaften des BVB im SIGNAL IDUNA PARK oder Finalspiele in den derzeitigen nationalen und internationalen Wettbewerben des DFB-Pokal, UEFA ­Champions League und/oder UEFA Europa League [siehe Ziffer 2. Abs. (6)].

(2) Ein entsprechendes Reservierungs- bzw. Optionsrecht des Stammplatzes für solche Spiele, die der Besteller ursprünglich nicht bestellt hat, besteht nicht. Unabhängig von dem auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitz- oder Stehplatz, steht dem Besteller der zusätzlichen Dauerkartenpakete für Heimspiele in den internationalen Wettbewerben der UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League ferner kein Anspruch auf seinen Stammplatz zu. Denn infolge der Vorgaben des Verbandes (UEFA) sind für solche Spiele keine Stehplätze zugelassen, so dass die betroffenen Dauerkarteninhaber in jedem Falle auf umgerüstete Sitzplätze ausweichen müssen. Zu diesem Zweck ist von vornherein bei Stehplatz-Dauerkarten der entsprechende Ausweichsitzplatz auf der Dauerkarte abgedruckt. Ferner kann es aufgrund Vorgabe des Verbandes (UEFA) auch im Sitzplatzbereich – hier hingegen nur vereinzelt – zu einer Platzverschiebung kommen. Der BVB informiert den hier insoweit durch eine Verschiebung betroffenen Besteller rechtzeitig über seinen Sitzplatz in diesen Spielen und sendet ihm eine Einzelkarte für dieses Spiel in der gleichen oder vergleichbaren Kategorie seiner Dauerkarte zu.

(3) Die entgeltliche Weiterveräußerung, insbesondere zu einem 15-prozentigen höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, oder der Versuch ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen. Im Übrigen gelten zur Weitergabe von Dauerkarten die Regelungen der Ziffer 6 der ATGB des BVB. Ferner ist der Mehrerlös gemäß Ziffer 10 der ATGB aus Weiterveräußerungen an den BVB auszukehren.

(4) Der Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK, das Verhalten im Stadion sowie etwaige Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen beurteilen sich nach den Bestimmungen der ATGB (vgl. Ziffer 7. und 8 ATGB) und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung des SIGNAL IDUNA PARK in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle schwerwiegender Verstößen gegen die Stadionordnung ist der BVB berechtigt die Dauerkarte(n) bis auf Weiteres zu sperren und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung und/oder Kostenerstattung zu kündigen.

8. Rücknahme, Verlust, Umschreibung, Erstattung

(1) Eine Rücknahme (siehe Ziffer 3 dieser AGB) oder Umtausch des und/oder der Dauerkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Kann der Erwerber des und/oder der Dauerkarten einzelne Spiele nicht besuchen und die Dauerkarte(n) vereinzelt nicht nutzen, des und/oder der Tickets diese(s) nicht nutzen, ist eine Weitergabe einer spieltagsbezogenen Einzelberechtigung über die offizielle Zweitmarktplattform des BVB nach Maßgabe der Ziffer 6. Abs. (3) lit. a) der ATGB, der für diesen Falle entsprechend anwendbar ist, ausnahmsweise zulässig.

(2) Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen, die der Besteller nachzuweisen hat, maximal aber nur zweimal pro Vertragsjahr (eine) Ersatzdauerkarte(n) ausgestellt. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzdauerkarte auch auf einen anderen Steh- oder Sitzplatz ausgestellt werden. Die Kosten der Ausstellung einer Ersatzdauerkarte trägt der Besteller.

(3) Der bisherige Dauerkarteninhaber ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen neuen Dauerkarteninhaber mittels des unter www.bvb.de/tickets zum Download bereit gehaltenen Abtretungsformular unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Ferner gelten folgende Bestimmungen: Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen. Voraussetzung ist im jeden Fall, dass kein Umschreibungshindernis besteht. So wird die Zustimmung zur Umschreibung in jedem Fall verweigert, wenn der bisherige und/oder neue Dauerkarteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder ­Dauerkarten des BVB berechtigt ist. Der übertragende Dauerkarteninhaber bleibt gegenüber dem BVB jedoch solange verpflichtet, bis die zum Zeitpunkt der Umschreibung ausstehenden Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag bezahlt sind. Für die Umschreibung kann der BVB dem neuen Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen. Das Bearbeitungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Der BVB übersendet dem neuen Dauerkarteninhaber die Dauerkarte erst nach vollständiger Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und etwaiger ausstehender Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag. Die Dauerkarte des übertragenden Dauerkarteninhabers wird gesperrt. Der übertragende Dauerkarteninhaber erhält keine Rückerstattung auf den von ihm gezahlten Dauerkartenpreis. Er hat die auf ihn ausgestellte Dauerkarte auf Verlangen an BVB zurück zu geben.

(4) Wird eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) des jeweiligen bestellten Dauerkartenpaketes infolge eines Verschuldens des BVB (vgl. Ziffer 10 dieser AGB) abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis anteilig bezogen auf die abgesagte Veranstaltung zurück. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB). Der Veranstalter behält sich, sofern er den Wegfall der Leistung nicht zu vertreten hat, eine abweichende Regelung zugunsten der Erwerber vor.

(5) Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten die Dauerkarte(n) ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme des und/oder der Dauerkarte(n) oder eine anteilige Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung ausgeschlossen.

9. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Zugangs des Bestätigungsschreibens beim Besteller [Vertragsschluss; vgl. Ziffer 2 Abs. (4) dieser AGB], läuft jeweils für eine Saison (Hin- und Rückrunde), d.h. vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres (fortan „Saison“), und verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.05. der jeweils laufenden Saison schriftlich mittels Schreiben oder Fax von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigungen gegenüber dem BVB haben gegenüber der unter Ziffer 12 Abs. (3) genannten Stelle des BVB zu erfolgen. Maßgebend für die Einhaltung vorbezeichneter Kündigungsfrist ist das (Post-)Eingangsdatum.

(2) Sollte bis zum 31.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der BVB in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist des vorstehenden Abs. (1) bis zum Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels bzw. Relegationsspiel der laufenden Saison folgt.

(3) Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten (z.B. Preise) ändern, informiert der BVB den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist über diese Änderungen und das bestehende Kündigungsrecht des Kunden. Die vom BVB geänderten Konditionen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 9 Abs. (1) und (2) genannten Kündigungsfrist den Dauerkartenvertrag schriftlich kündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ergibt sich die Fälligkeit und Zahlungsabwicklung unter Berücksichtigung etwaiger neuer genehmigter Konditionen im Übrigen aus den Bestimmungen der Ziffern 4 und 5 dieser AGB. Der Kunde erhält dann die neue(n) Dauerkarte(n) grundsätzlich postalisch übersandt oder in Ausnahmefällen persönlich übergeben [vgl. Ziffer 2 Abs. (4)].

(4) Der Kunde kann jeweils zur neuen Saison die Zuteilung eines neuen Platzes („Umsetzung“) oder die Buchung eines anderen Dauerkartenpakets beantragen. Der Kunde hat keinen Anspruch hierauf. Eine Umsetzung oder die Änderung des Dauerkartenpaketes liegt allein im Ermessen des BVB, welches insbesondere unter dem Vorbehalt der Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten steht. Eine beantragte Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets stellt keine Kündigung des bisherigen Dauerkartenvertrages dar. Will der Kunde sicher gehen, im Falle der Nichterfüllung seiner beantragten Umsetzung oder Änderung des Dauerkartenpakets durch den BVB an den bisherigen Dauerkartenvertrag nicht mehr gebunden zu sein, muss er diesen vorsorglich fristgerecht kündigen; andernfalls bleibt der bisherige Dauerkartenvertrag bestehen.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde trotz 2. Mahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin in Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle ist der BVB berechtigt, den Dauerkartenvertrag insgesamt, d.h. sowohl hinsichtlich des Dauerkartenpaketes „Bundesliga“ als auch hinsichtlich der etwaigen zusätzlichen Dauerkartenpakete, aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die überlassene(n) Dauerkarte(n) unverzüglich an den BVB herauszugeben und dem BVB etwaig bereits gezogene Nutzungen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitere Schadensersatzansprüche des BVB bleiben ausdrücklich vorbehalten

(6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Haftung

Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

11. Datenschutz

Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter https://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung des BVB verwiesen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Erwerber des Tickets sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.

(3) Bestellungen, ein Widerruf der Datenverwendung und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA gerichtet werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Abteilung Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund.

(4) BVB ist unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderreglung für die Änderungen der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit nach Ziffer 2.1 dieser AGB bei einer Änderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich vorher mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen und/oder Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Ergänzungen und/oder Änderungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der BVB hat den Kunden vorher mit Mitteilung der Ergänzungen und/oder Änderungen auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in vorstehendem Abs. (3) genannte Stelle zu richten. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Zugang beim BVB maßgeblich.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer verbraucherrechtlichen, außergerichtlichen Streitigkeiten zu nutzen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.

 

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

Stand: Juni 2023